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SiGeKo

Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH · Cottbus, Brandenburg

Aktenzeichen #1veröffentlicht 11.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Dienstleistungen
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keine Angabe
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1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Cottbus03046, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der AG plant im Rahmen einer GU-Vergabe die Errichtung eines Mehrparteien-Wohnhauses, als ersten von für die Zukunft geplanten drei Bauabschnitten auf dem aktuell freien Grundstück. Der geplante Gebäudeblock besteht aus 5 Einzelhäusern als Reihenhäuser mit 2 bis 5 Stockwerken und einem gemeinsamen Kellergeschoss, mit Tiefgarage und Kellerabteilen. Zusätzlich zu den Wohnungen in den oberirdischen Stockwerken, entstehen Sonderwohnformen im Sinne des betreuten Wohnens, mit dazugehörigen Wohneinheiten. Zusätzlich entstehen die für den Bauabschnitt I erforderlichen Freianlagen im Innenhof und außerhalb (Grüne Mitte). Für das vorgenannte Vorhaben benötigt der AG die Leistungen eines SiGeKo, die mit diesem Verfahren beschafft werden sollen. Zu erbringende Leistungen des SiGeKo nach § 3 BaustellV und Punkt 3.2 RAB 30 für dieses Vorhaben: Der SiGeKo Ausführung hat generell Weisungsbefugnis gegenüber allen auf der Baustelle Beschäftigten. Er setzt das Weisungsrecht im Auftrag des Auftraggebers durch. Er hat eng mit der Bauüberwachung/Bauleitung und dem zuständigen Projektmanager zusammenzuarbeiten. Dem SiGeKo obliegt generell die Einweisungspflicht. Zum Leistungsumfang gehören: 1. Aushängen und Anpassen der Vorankündigung in Abstimmung mit dem zuständigen Projektmanager. 2. Bekannt machen (im Rahmen der Ein-/Unterweisung und durch Aushängen), Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen 3. Information, Unterweisung und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte). Unterweist der SiGeKo Ausführungsphase nicht selbst, hat er sicherzustellen, dass nur unterwiesene AN die Arbeit auf der Baustelle aufnehmen. Er hat dem AG die Unterweisungsnachweise zeitnah zu übergeben. 4. Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse. Der SiGeKo Ausführung hat eigenständig zu entscheiden, wie er seine Begehungen im Rahmen der Gesamtstundenanzahl organisiert. Er hat dabei täglich Vorortpräsenz zu zeigen und auch täglich Baustellenbegehungen durchzuführen. Die Baustellenkontrollen- und Begehungen sind durch Lichtbilder zu dokumentieren. Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass er z. B. bei besonders gefahrgeneigten Tätigkeiten und/oder beim Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen häufiger bzw. länger vor Ort ist. Feste Begehungszeiten sind nicht erwünscht. 5. Die Nachweisführung zu den Begehungen hat der SiGeKo auf Anforderung von amtlichen Stellen bzw. vom Auftraggeber zu belegen. Festgestellte Verstöße gegen die Baustellenordnung und/oder gesetzliche sowie berufsgenossenschaftliche Bestimmungen sind zu protokollieren und fotografisch zu dokumentieren. Alle Verstöße sind der Bauleitung/Bauüberwachung und dem Auftraggeber - möglichst als Anlage zum Baurapportprotokoll, in dringenden Fällen vorab separat - schriftlich zu übergeben. Grundsätzlich sind festgestellte Verstöße sofort vor Ort anzusprechen. Die Abstellung ist zu verlangen und die Realisierung im Protokoll zu bestätigen. 6. Teilnahme an sämtlichen Bauberatungen des Auftraggebers, insofern er zu diesen geladen wird. Er hat die bei seinen zu planenden Stunden zu berücksichtigen. 7. Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen (Klärung sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern vor Beginn ihrer Tätigkeit zu Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Nachweisen und Prüfzertifikaten). 8. Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplans, wenn Verschiebungen auftreten, soweit es die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betrifft. 9. Kontrolle der Baustelleneinrichtung, Durchführung der Beschilderung (z.B. Fluchtwege, Absturzsicherung) von sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie der vertragsgemäßen Ausführung von sicherheitstechnischen Leistungen aus dem Bauvertrag. 10. Hinwirken auf die Einhaltung der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplanes hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen. 11. Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle. Die Sicherheit der Mieter(innen), deren Besucher und von Passanten ist zwingend bei allem Handeln zu berücksichtigen. 12. Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz. 13. Eine monatliche Auswertung der Sicherheitsbegehungen mit den Verantwortlichen der beteiligten Firmen. Zu diesen Terminen ist die Baubehörde einzuladen. 14. Vonseiten des Auftragnehmers ist ein Verantwortlicher und ein Stellvertreter festzulegen und zu benennen. Diese stellen für den Auftraggeber von Montag bis Freitag 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Erreichbarkeit sicher. Es ist zu gewährleisten, dass im Bedarfsfall während der Erreichbarkeitszeit ein Erscheinen innerhalb von maximal 4 Stunden auf der Baustelle erfolgt. 15. Der Verantwortliche und sein Stellvertreter nehmen regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) an Qualifikationen und Weiterbildungen als Fachkraft für Sicherheit sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator teil.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Kriterium
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer jährlichen Deckung von: a) Objektbezogene Berufshaftpflichtversic … ganz lesenNachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer jährlichen Deckung von: a) Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2.000.000,00 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.500.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung muss mindestens 3 Schadensfälle je Jahr abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. oder b) Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) sind beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Übrigen gelten die Anforderungen gem. a). Nachzuweisen ist das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Studien- und Ausbildungsnachweise für die … ganz lesenDer Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält.
Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens eine durchschnittliche jährlich … ganz lesenDer Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Anzahl der Führungskräfte des Unternehmens in den letzten drei Jahren nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält.
Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Ber … ganz lesenDer Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält.
Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens 3 Referenzaufträge über Leistun … ganz lesenDer Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens 3 Referenzaufträge über Leistungen eines SiGeKo aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn das Referenzobjekt eine Bausumme von mindestens 10.000.000,00 EUR aufweist. Es handelt sich dabei um eine Mindestvoraussetzung. Ein Referenzprojekt, welches eine niedrigere Bausumme aufweist, wird als nicht vergleichbar angesehen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich (spezifischer … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 DAYS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russlan … ganz lesenLeistung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einre … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y906ZRS

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
03046 Cottbus
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
abante Rechtsanwälte Kins Lohmannn PartG mbBvergabeverfahren@abante.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

191vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (151 Lose mit Angabe)
196.137 €Zuschlagswert im Median
101.159 € – 376.905 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2da3889a-fe32-435d-aed6-3b5c4ca9fce7.