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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Sielreinigung 2026 - 2030 (Wertkontrakt)

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 4101260veröffentlicht 07.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 59 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2026 – 30.09.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hamburg22607, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.

  • Emissionsstandard der eingesetzten Fahrzeuge15 %
  • Ressourcenschonende Wasserverwendung / Wasserrückgewinnung10 %
  • Preis75 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,8 Punkte
25 % teurer−15 Punkte
50 % teurer−25 Punkte
100 % teurer−37,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über tender24.de
    vor 59 Tagen
  3. Bindefrist endet
    22 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 37 Tagen
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2030
    vor 37 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Der Wertkontrakt umfasst die Reinigung, Inspektion und Prüfung der Entwässerungs- und Abwasseranlagen auf dem DESY-Campus Hamburg. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Siel-/Kanalreinigung, Trummen- und Rinnenreinigung sowie die Eigen- und Sichtkontrolle und Generalinspektion von Abscheideranlagen, einschließlich erforderlicher Entsorgungs-, Prüf- und Dokumentationsleistungen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Emissionsstandard der eingesetzten Fahrzeuge15 %
Ressourcenschonende Wasserverwendung / Wasserrückgewinnung10 %
Preis75 %
Qualität
Emissionsstandard der eingesetzten FahrzeugeIm Rahmen dieses Kriterium wird geprüft, in welchem Rahmen der Fuhrpark des Bieters aktuellen Emissionsstandards erfüllen. Es werden hierbei lediglich Fahrzeuge betrachtet, zu deren Nutzung sich der Bieter im Rahmen der Leistungserbringung mit Angebotsabgabe verpflichtet. Dem Angebot ist hierfür eine Fahrzeugliste beizufügen, die folgende Informationen beinhaltet: • Fahrzeugart (z.B. PKW, LKW) • Fahrzeugidentifikation, • Abgasnorm • vorgesehener Einsatzzweck Geeignete Nachweise zur Emissionsklasse sind beizufügen
Qualität
Ressourcenschonende Wasserverwendung / WasserrückgewinnungFrischwasserverbrauchs bei der Durchführung der ausgeschriebenen Kanal- und Sielreinigungsarbeiten. Positiv berücksichtigt wird insbesondere der Einsatz von Wasserrückgewinnungs- bzw. Wasserrecyclingsystemen, durch die aufgenommenes Wasser aufbereitet und für den Reinigungsvorgang wiederverwendet wird. Der Bieter hat mit dem Angebot kurz darzustellen, welche Technik eingesetzt wird und bei welchen Leistungen bzw. in welchem Umfang deren Einsatz für DESY vorgesehen ist. Bewertet werden ausschließlich verbindlich zugesagte Maßnahmen, soweit deren Anwendung technisch geeignet und rechtlich zulässig ist. Die bewerteten Angaben werden im Zuschlagsfall Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Darstellung darf max. 2 Seiten (bei Schriftgröße 11, Font: Arial, Zeilenabstand: mind. 1) umfassen.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
540.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
22 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7d38ad52-04b7-4882-b93b-a22a99799259.