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Sicherheitstechnische Begutachtung und aufsichtliche Kontrollen bezüglich des Betriebs der Standort- u. Brennelemente-Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente in Schleswig-Holstein

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-L5-24-0258000-412 .07veröffentlicht 19.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.05.2024 – 30.04.2034
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Zuschlagskriterium60 %
  • Zuschlagskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2034
    vor 30 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Betreibergesellschaften der drei Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein betreiben an den Standorten der Kernkraftwerke Krümmel, Brokdorf und Brunsbüttel jeweils ein Zwischenlager für die trockene Lagerung von abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb des jeweiligen Kernkraftwerks. Standort-Zwischenlager Brunsbüttel (SZB) 01.01.2014 Standort-Zwischenlager Brokdorf (ZL-KBR) 01.01.2014 Standort-Zwischenlager Krümmel (SZK) 13.11.2014

Beschreibung des Loses

Beginn der Sachverständigentätigkeit: Standort-Zwischenlager Brunsbüttel (SZB) 01.01.2014 Standort-Zwischenlager Brokdorf (ZL-KBR) 01.01.2014 Standort-Zwischenlager Krümmel (SZK) 13.11.2014 Die Betreibergesellschaften der drei Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein betreiben an den Standorten der Kernkraftwerke Krümmel, Brokdorf und Brunsbüttel jeweils ein Zwischenlager für die trockene Lagerung von abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb des jeweiligen Kernkraftwerks. Der Betrieb der Standort-/Brennelemente-Zwischenlager erfolgt auf der Grundlage der atomrechtlichen Genehmigungen und den Anforderungen aus dem kerntechnischen sowie dem konventionellen Regelwerk und unterliegt der staatlichen Aufsicht. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Zuziehung von Sachverständigen nach § 20 Atomgesetz (AtG). Die atomrechtlichen Sachverständigen (bzw. Sachverständigenorganisationen) haben sicherheitstechnische Prüfungen, Begutachtungen, aufsichtliche Kontrollen sowie die Beratung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Standort-/Brennelemente-Zwischenlager zu leisten. Neben den Tätigkeiten während der normalen Arbeitszeit können im Falle von Vorkommnissen/Störungen auch Einsätze der Sachverständigen außerhalb der regulären Arbeitszeit erforderlich werden. Zu diesem Betrieb der Standort-/Brennelemente-Zwischenlager gehören insbesondere auch die Einlagerungs- bzw. Aus- und Umlagerungsvorgängen und bei Handhabungen der Transport- und Lagerbehälter in die Lager. Die Begutachtung bezieht sich nicht auf den Bereich Anlagensicherung.

In den Begutachtungsumfang, der sich in Bezug auf die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu richten hat, gehen folgende Punkte mit ein, wobei Weiterleitungsnachrichten des Bundes, Empfehlungen der Reaktorsicherheits- (RSK), Strahlenschutz- (SSK) und der Entsorgungskommission (ESK), Vorgaben des Bundesumweltministeriums etc. ebenso zu beachten sind wie die Regelungen und Nebenbestimmungen der jeweiligen Genehmigungen nach § 6 AtG für die Standort-Zwischenlager: 1. Kontrolle des Zustands, der Funktion und des Betriebsverhaltens der Standort-/Brennelemente-Zwischenlager einschließlich der Ein-, Aus- und Umlagerungsvorgänge von Transport- und Lagerbehältern 1.1. Prüftätigkeit im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen 1.2. Vor-Ort-Kontrollen 1.3. Kontrolle des Betriebsreglements 1.4. Begutachtung und begleitende Kontrollen von technischen Änderungen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Komponenten des Standort-Zwischenlagers 1.5. Auswertung von Betriebsergebnissen und Messergebnissen 1.6. Begutachtung Managementsystem 1.7. Analyse und Auswertung von Vorkommnissen, Meldepflichtigen Ereignissen

2. Prüfung von Fachkundeaspekten

3. Sicherheitsüberprüfungen

4. Begutachtung des Brandschutzes

Begutachtung und Prüftätigkeit in bautechnischer Hinsicht unter atomrechtlichen Gesichtspunkten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Zuschlagskriterium60 %
Zuschlagskriterium40 %
Qualität
Zuschlagskriterium24. Konzept zur Erbringung der Leistung gemäß Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung.
Preis
Zuschlagskriterium25. Preisblatt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2024
Vertragsende
30.04.2034
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. 2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten). 4. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 5. Preisliste für Berechnungen mit speziellen Programmen, Laborauswertungen und Messgeräteeinsatz gem. Preisliste des Anbieters. 6. Beschreibung und ggf. Nachweis regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch zur Aufrechterhaltung aktueller Fachkenntnisse. 7. Qualitätssicherungsnormen: Nachweis des jeweiligen Bewerbers über die Erfüllung bestimmter Qualitätssicherungsnormen zur Verifizierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen. 8. Einverständnis zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b AtG. 9. Erklärung über ausreichende Anzahl von Sachverständigen mit gültiger Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz/Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung 10. Verschwiegenheit: Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse - diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten. Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung der Auftraggeberin bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu. 11. Unparteilichkeit: Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt. 12. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 Euro (Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 - VGSH (GVOBl. Schl …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.04.2024
  3. BekanntmachungFrist 02.04.2024

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