Sicherheitsdienstleistungen für die für die kommunale Flüchtlingsunterkunft der Stadt Neuwied (Los3)
Stadtverwaltung Neuwied · Neuwied, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 2024-37veröffentlicht 16.11.2024erstmals 16.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.03.2025 – 01.03.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.03.2025 – 01.03.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neuwied56564, Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 24 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 24 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 23 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 22 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 01.03.2027
- Bindefrist endetvor 20 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Neuwied beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für die neu zu errichtende kommunale Flüchtlingsunterkunft an einen externen Dienstleister zu vergeben. Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrages ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bewohner und Bediensteten der Flüchtlingsunterkunft gerecht zu werden, die gesamte Anlage entsprechend der sicherheitstechnischen und der geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen sowie Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden abzuwenden und Menschen, deren Gesundheit, Sach- und Vermögenswerte zu schützen. Das Vertragsverhältnis hat zunächst eine feste Laufzeit von zwei Jahren. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Laufzeit dieses Vertrages dreimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionsrecht). Die maximale Laufzeit beträgt damit fünf Jahre. Einzelheiten sind in § 3 des Vertrags geregelt. Die Schätzung der an fallenden Arbeitsstunden beläuft sich auf ca. 27.850,60 pro Jahr.
Gegenstand nach CPV
- 79710000Dienstleistungen von SicherheitsdienstenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (100%). In die Wertung geht die fiktive Gesamtauftragssumme gemäß Preisblatt ein unter Berücksichtigung der maximalen Laufzeit von 5 Jahren. In die fiktive Gesamtauftragssumme gehen alle Positionen gemäß Preisblatt (Pos. 1, Pos. 2.1, Pos. 2.2, Pos. 3 und Pos. 4) ein. Der voraussichtliche jährliche Auftragswert sowie der Auftragswert über 5 Jahre errechnen sich automatisch ausgehend von den Eintragungen der Bieter im Preisblatt. Der Bieter mit der niedrigsten fiktiven Gesamtauftragssumme wird für den Zuschlag ausgewählt.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
[1]. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unt … ganz lesenkürzer
[1]. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu erfüllen, für das das Angebot abgegeben wird. Dazu ist auf dem Angebotsvordruck eine Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verhältnissen abzugeben. [2]. Der Bieter muss ferner zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Die Deckungs-summen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:Umweltschäden: 2,5 Millionen €, Personenschäden: 5 Millionen €, Sach- und Vermögensschäden (einschl. Verstöße gegen Anforderung des Datenschutzes): 2,5 Millionen €, für Abhandenkommen bewachter Sachen: 250.000 €, für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden: 250.000 €, für Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten: 250.000 €. Zum Nachweis des Vorliegens der genannten Anforderung hat der Bieter: Im Angebotsvordruck zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nachweise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss er im Angebotsvordruck erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich [3]. In dem Angebotsvordruck sind Angaben zu den Gesamtumsätzen des Unternehmens, sowie zu den Umsätzen aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten aus den letzten drei Jahren (2021 – 2023) zu machen.- Kriterium
Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bieter die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nac … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bieter die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbieter sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Angebotsvordruck. Besteht im Niederlassungsstaat des Bieters keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.- Kriterium
[1]. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bieter über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen des jeweiligen Loses in angemessener Qualität erforderlich sind. [1A].Zum Beleg ihrer technischen … ganz lesenkürzer
[1]. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bieter über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen des jeweiligen Loses in angemessener Qualität erforderlich sind. [1A].Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren nachzuweisen. Die benannten Referenzen müssen die Erfahrung des Bieters beim Erbringen von nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbarer Leistungen belegen. Die Referenzen müssen sich auf die Erbringung von Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen in vergleichbaren Einrichtungen beziehen (z.B. Flüchtlingsunterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber, andere Gemeinschaftsunterkünfte). Zu jeder Referenz ist auf dem Angebotsvordruck eine aussagekräftige Kurzbeschreibung anzugeben. Darüber hinaus sind folgende Angaben zu machen: Kontakt der Referenz-Auftraggeber, Art und Größe der Einrichtung, im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistungen, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen. [2]. Ferner haben Bieter in dem Angebotsvordruck die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre (2021 - 2023) sowie die Anzahl der Führungskräfte anzugeben. Anzugeben sind dabei nur die in Vollzeit angestellte eigene Mitarbeiter des Bieters.- Kriterium
- Der Auftrag wird in jedem Los an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2025
- Vertragsende
- 01.03.2027
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Dem AG steht das Recht zu, die Laufzeit dieses Vertrages dreimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionsrecht). Das Verlängerungsoptionsrecht ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit oder vor Ablauf des Verlängerungszeitraums schriftlich gegenüber dem AN auszuüben. Der Vertrag inklusiver der Verlängerungen endet spätestens am 01.03.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 13.01.2025, 23:59 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
[1]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „Unterauftragsve … ganz lesenkürzer
[1]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „Unterauftragsvergabe“ zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat den Vordruck „Eignung Dritte“ auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen. Der Auf-traggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). [2]. Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ verwenden. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe der Vordruck „Eignungsleihe“ auszufüllen, sowie durch Ausfüllen des Vordrucks „Haftung Eignungsleihe“ die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu den Vordruck „Eignung Dritte“ im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. [3]. Keine Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter.- Hinweis
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland- … ganz lesenkürzer
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“Erklaerung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied
- Website
- neuwied.de
- Kontakt
- verdingungsstelle@
neuwied.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Rheinland-Pfalz (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Security- u. Facilitymanagement Dittmar GmbH3 Zuschläge
- WWD Dienstleistung GmbH3 Zuschläge
- AGSUS Agentur für Sicherheit und Schutz2 Zuschläge
- ATLAS Sicherheit GmbH2 Zuschläge
- Guardian Personal Service GmbH2 Zuschläge
- Industrieschutz Walter GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens15 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 17.12.2024
- 2. BerichtigungFrist von 21.01.2025 auf 23.01.2025 verschoben
- 1. BerichtigungFrist von 17.12.2024 auf 02.01.2025 verschoben
- 1. BerichtigungFrist von 02.01.2025 auf 09.01.2025 verschoben
- 1. BerichtigungFrist von 17.12.2024 auf 19.12.2024 verschoben
- 1. BerichtigungFrist von 17.12.2024 auf 19.12.2024 verschoben
- 2. BerichtigungFrist von 13.01.2025 auf 14.01.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 17.12.2024
- BekanntmachungFrist 17.12.2024
- 1. BerichtigungFrist von 14.01.2025 auf 21.01.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 17.12.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite)Frist von 09.01.2025 auf 13.01.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 20ee257b-0825-4b79-8125-fbe12b2ff795.