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Sicherheitsdienstleistungen für das Bundesverwaltungsamt in Köln und Bonn

Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 24.13 - 0824/21/VV : 2veröffentlicht 15.07.2024erstmals 15.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 808 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre01.11.2024 – 31.10.2032
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 27 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:30 Uhr
    vor 27 Monaten
  5. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2032
    vor 24 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Bewachung von Liegenschaften des Bundesverwaltungsamtes in Köln und Bonn

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bewachungsdienstleistungen für die Liegenschaften des BVA in Köln

Gegenstand des Vertrages Los 1 sind Bewachungsdienstleistungen für die Liegenschaften des Bundesverwaltungsamtes in Köln. Für die Bewachung der Liegenschaften besteht für den Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.10.2029 der Bedarf eines Sicherheitsdienstes. Optional kann der Vertrag sechs Mal um jeweils sechs Monate verlängert werden. Die tatsächlichen Leistungszeiträume variieren zwischen den einzelnen Liegenschaften. Im Vertragszeitraum sind in den Liegenschaften folgende Bewachungsstunden zu leisten: - Barbarastraße ca. 252.900 Bewachungsstunden - Eupener Straße ca. 103.700 Bewachungsstunden - Richard-Byrd-Straße ca. 118.400 Bewachungsstunden - Mathias-Brüggen-Straße ca. 1.100 Bewachungsstunden - Butzweilerhofallee ca. 1.300 Bewachungsstunden - Friedrich-Karl-Straße ca. 212.000 Bewachungsstunden Optional können für Großveranstaltungen, Kompensationsmaßnahmen und zur Baustellenabsicherung zusätzliches Personal abgerufen werden.

8 Jahre–
2
Bewachungsdienstleistungen für die Liegenschaft des BVA in Bonn

Gegenstand des Vertrages Los 2 sind Bewachungsdienstleistungen für die Liegenschaft des Bundesverwaltungsamtes in Bonn. Für die Bewachung der Liegenschaft besteht für den Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.10.2029 der Bedarf eines Sicherheitsdienstes. Optional kann der Vertrag sechs Mal um jeweils sechs Monate verlängert werden. Im Vertragszeitraum sind in der Liegenschaft Bonn ca. 53.000 Bewachungsstunden zu leisten. Optional kann für Kompensationsmaßnahmen zusätzliches Personal abgerufen werden.

8 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis: Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes: Für die Ausführung d … ganz lesenUnbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis: Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes: Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen. Bei Abgabe von Angeboten für mehrere Lose genügt die einmalige Beibringung des Dokuments. Erlaubnis Bewachungsgewerbe: Zum Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung ist die Erlaubnis gem. § 34 a Gewerbeordnung einzureichen. Bei Abgabe von Angeboten für mehrere Lose genügt die einmalige Beibringung des Dokuments.
Kriterium
genannt
Kriterium
Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung pro angebotenes Los ein (siehe Vordruck Referenzen). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre … ganz lesenReferenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung pro angebotenes Los ein (siehe Vordruck Referenzen). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen pro Los dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). • Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Los 1 (Köln): o mindestens eine Referenz muss die Bewachung eines Objektes mit Pforten- und/oder Empfangsdienst umfassen; o mindestens eine Referenz muss die Bewachung eines Objektes mit Revierdienst umfassen; o mindestens eine Referenz muss die Bewachung eines Objektes im 24 Stunden-Dienst umfassen; o eine der Referenzen muss zusätzlich den Einsatz von sicherheitsüberprüften Personals gemäß § 9 SÜG (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) beinhalten; Los 2 (Bonn): o mindestens eine Referenz muss die Bewachung eines Objektes mit Pforten- und/oder Empfangsdienst umfassen; o mindestens eine Referenz muss die Bewachung eines Objektes mit Revierdienst umfassen; o mindestens eine Referenz muss die Bewachung eines Objektes mit Rufbereitschaftsdienst mit Interventionsmaßnahmen mit festgelegten Fristen. o eine der Referenzen muss zusätzlich den Einsatz von sicherheitsüberprüften Per-sonals gemäß § 9 SÜG (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) beinhalten. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.10.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
21.08.2024, 11:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterau … ganz lesenDie Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug: Dem Angebot ist ein Handelsregisterauszug beizulegen, der den Registerinhalt mit dem letzten vorgenommenen Änderungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wiedergibt. Sofern aus einem berechtigten Grund kein Handelsregisterauszug eingereicht werden kann, ist ein gültiger Gewerbenachweis vorzulegen, der den Registerinhalt mit dem letzten vorgenommenen Änderungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wiedergibt. Bei Abgabe von Angeboten für mehrere Lose genügt die einmalige Beibringung des Dokuments. Eigenerklärung Auftragsverarbeitung Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der z-künftigen Auftragnehmerin abschließen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten. Bei Abgabe von Angeboten für mehrere Lose genügt die einmalige Beibringung des Dokuments. Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz Zum Nachweis, dass Sie als Bieter im Falle der Auftragserteilung eine zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung ausreichende Zahl an Mitarbeiter/innen bereitstellen, die mit einer Verpflichtung im o.g. Sinne einverstanden sind, verlangt die Vergabestelle von Ihnen die Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz, die von Ihnen ausgefüllt eingereicht werden muss. Bei Abgabe von Angeboten für mehrere Lose genügt die einmalige Beibringung des Dokuments. Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und Nachweise: Zur Verifizierung der Anforderungen an die Leistungserbringung sind die nachfolgend aufgeführten Aufgaben- bzw. Fragestellungen in Ihrem Angebot pro Los nachvollziehbar zu beantworten. Den Musterschichtplan zu a) erstellen Sie bitte selbst und legen diesen dem Angebot pro angebotenes Los bei. Für die Beantwortung der Fragestellungen zu b) bis d) nutzen Sie bitte den Vordruck Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und Nachweise pro angebotenes Los. a)Musterschichtplan Erläutern Sie Ihre Dienstorganisation für die Bewachungsdienstleistung anhand eines in einem gesonderten Dokument beizufügenden Musterschichtplans. Beschreiben Sie darin die Einhaltung, der in den Vertragsunterlagen enthaltenen Vorgaben sowie die Durchführung von Pausen bzw. die Gestaltung der Pausenzeiten im Einklang mit den geltenden Vorschriften und (mantel-) tarif-lichen Regelungen. b)Personaleinsatz Beschreiben Sie den geplanten Personaleinsatz und beziffern Sie die Anzahl der einzusetzenden Gesamtwachkräfte, das von Ihnen eingesetzt wird, um die Bewachungsleistung in dem in der Leistungsbeschreibung geforderten Umfang sicherzustellen. Gehen Sie insbesondere auch darauf ein, wie Sie auf kurzfristige Personalausfälle reagieren. c)Erreichbarkeit der Objektleitung Wie stellen Sie sicher, dass die Objektleitung die unter Ziffer 3.3 Leistungsbeschreibung angege-bene Erreichbarkeit gewährleistet? d)Beschwerdemanagement Wie reagieren Sie auf Beschwerden des Bedarfsträgers und in welchem Zeitrahmen stellen Sie sic …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Anschrift
Brühler Straße 3, 53119 Bonn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

239vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
1,51 Mio. €Zuschlagswert im Median
761.538 € – 3,6 Mio. €mittlere Hälfte, 82 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 15.08.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 15.08.2024 auf 21.08.2024 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 15.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 93d1a68d-6a0d-41d3-b0e6-1d13ec6cef66.