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Frist abgelaufenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungen

Sicherheitsdienstleistung ZNA

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen VV 021-26veröffentlicht 23.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 14 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20251, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (48 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 45 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
    vor 25 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 15 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt die Sicherheitsdienstleistungen in der Zentralen Notaufnahme (ZNA) des UKE unter Maßgabe der Bewachungsverordnung und der entsprechenden geltenden Gesetze an einen leistungsfähigen Fachbetrieb zu vergeben (vgl. Anlage 1: Lageplan). In der ZNA erfolgt rund um die Uhr die Behandlung von akuten Notfällen aus allen medizinischen Fachgebieten.

Beschreibung des Loses

Im Rahmen der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in der ZNA sind insbesondere die folgenden Aufgaben zu übernehmen: - Schutz von Personal, Patientinnen und Patienten, Besuchern und Eigentum des UKE Konzerns. - Präsenz zum Schutz und zur Unterstützung des Personals in der ZNA. - Schutz des Personals sowie Patienten und Besuchern vor Übergriffen, einschließlich Interventionseinsätze (u.a. Unterstützung bei Zwangsmaßnahmen des medizinischen Personals und/oder Gefahrenabwehr) in der ZNA sowie ggf. Anforderung von Unterstützung durch die Polizei. - Deeskalation und Beruhigung aggressiver Patientinnen und Patienten sowie sonstiger Personen. - Durchsetzung der Haus- und Geländeordnung. - Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechtes. - Durchführung von Erste-Hilfe Maßnahmen bzw. Alarmierung des Notfallteams des UKE. - Ansprechpartner für das Personal sowie Patientinnen und Patienten und Besucher im UKE. - Sicherstellung des sozialen Friedens im Bereich der ZNA und Umgebung durch Präsenz und ggf. notwendige Krisenintervention. - Begleitung von Patientinnen und Patienten, Personal und Besuchern in der ZNA. - Durchführung von Patientensuchmaßnahmen im Fall von vermissten eigen- oder fremdgefährdenden Patienten. - Alarmierung des Notfallteams des UKE und der Polizei bei Suiziden / Suizidversuchen sowie Absperrung des betroffenen Bereichs.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen: Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen. Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Lei … ganz lesenReferenzen: Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen. Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Referenzen werden nur dann als gleichwertig gewertet, wenn Sicherheitsdienstleistungen in einem der folgenden Bereiche erbracht wurden: - Kinder und Jugendnotdienst (KJND) - Zentrale Notaufnahmen - psychiatrische Krankenhäuser Eine Referenz kann mehrere Kriterien abdecken. Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. 8.2. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die Mindestanforderungen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik: Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu 80% (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die folgenden Angaben und Nachweise herangezogen: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die folgenden genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt: Eigenerklärung zur Personalstärke, Referenzen. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich: 200 Punkte, - Eigenerklärung zur Personalstärke: 100 Punkte, - Referenzen: 700 Punkte
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt. Zudem Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsf … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt. Zudem Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern umgerechnet auf Vollzeitkräfte. 8.2. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die Mindestanforderungen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik: Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu 80% (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die folgenden Angaben und Nachweise herangezogen: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die folgenden genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt: Eigenerklärung zur Personalstärke, Referenzen. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich: 200 Punkte, - Eigenerklärung zur Personalstärke: 100 Punkte, - Referenzen: 700 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung zum Umsatz: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 8.2 … ganz lesenEigenerklärung zum Umsatz: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 8.2. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die Mindestanforderungen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik: Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu 80% (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die folgenden Angaben und Nachweise herangezogen: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die folgenden genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt: Eigenerklärung zur Personalstärke, Referenzen. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich: 200 Punkte, - Eigenerklärung zur Personalstärke: 100 Punkte, - Referenzen: 700 Punkte
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bewerber bestätigt eine bestehende Haftpflichtversicherung oder gibt eine verbindliche Zusage, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhö … ganz lesenEigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bewerber bestätigt eine bestehende Haftpflichtversicherung oder gibt eine verbindliche Zusage, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen. Mindestanforderung: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt. Darüberhinaus hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch die folgend aufgeführten Risiken abdeckt: - Euro 250.000,- für das Abhandenkommen bewachter Sachen pro Schadensfall - Euro 250.000,- für Schlüsselschäden pro Schadensfall - Euro 250.000,- für Vermögensschäden bei Verletzung von Datenschutzgesetzen - Euro 250.000,- für Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualitätsmanagement: Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Teilnahmeantrag beizufügen. Mindestanforderung: Nachweis eines gültigen DIN EN ISO 9001:2015 Zertifikates. Bewerbergemeinschaften haben zusätzliche Informationen in der Eigenerklärung Qualitätsmanagement Bewerbergemeinschaft einzutragen.
Umweltmanagementmaßnahmen
Umweltmanagement / Nachhaltigkeit: Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses dem Antrag beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
7.4. Ausführungsbedingungen n) Vordruck Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz. 7.5. Sonstige Bedingungen o) Vordruck Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (Verbot von Auftra … ganz lesen7.4. Ausführungsbedingungen n) Vordruck Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz. 7.5. Sonstige Bedingungen o) Vordruck Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen) p) Eigenerklärung zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Zuschlagsbieters q) Bitte legen Sie dem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
4 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPMVFX#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Martinistr. 52, 20251 Hamburg
Kontakt
submissionsstelle@uke.de

Bei uns erfasst

167Bekanntmachungen
97Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
5,5Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
477.499 €Zuschlagswert im Median
309.696 € – 1,22 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e454bd8-7c69-48c7-8e81-ea3ac6b6f7bc.