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Sicherheitsdienst Verwaltungsgebäude 2026/2027 mit Verlängerungsoption

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZVS 2025 0126veröffentlicht 24.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 536 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bielefeld33602, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (105 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (227 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Bestreifung und Bewachung verschiedener Standorte der Stadtverwaltung im Innenstadtbereich (Schwerpunkt Altes und Neues Rathaus, s. Auflistung Ziff. I. 1.1).

Beschreibung des Loses

Die beschriebenen Leistungen sind an allen Öffnungstagen der Verwaltung (in der Regel montags bis freitags) wie folgt zu gewährleisten:

Für die Liegenschaften Altes Rathaus, Neues Rathaus, Viktoriastr., Haus der Gesundheit, Technisches Rathaus, Turnerstraße 5-9, Niederwall 26-28, Ravensberger Park 5, Nikolaus-Dürkopp-Str. 2a, 8, 14-16, Amerikahaus, August-Bebel-Str. 71-77, Alter Markt 13, Werner-Bock-Str. 38-40 und potenzielle weitere Anmietungen (Stationierung im Neuen Rathaus) wie folgt:

Wochentag - Arbeitszeit - Personenzahl Montag - 06.30 Uhr - 16.00 Uhr - 2 Personen Dienstag - 06.30 Uhr - 16.00 Uhr - 2 Personen Mittwoch - 06.30 Uhr - 16.00 Uhr - 2 Personen Donnerstag - 06.30 Uhr - 19.00 Uhr - 2 Personen Freitag - 06.30 Uhr - 14:30 Uhr - 2 Personen

Für die Pausenzeiten gilt Folgendes: Die Pausenzeiten sind untereinander abzusprechen, sodass immer einer der beiden Mitarbeiter anwesend ist. Pausen dürfen nur im Umfang der gesetzlichen Mindestpausenzeiten abgehalten werden. Gleichzeitig dürfen die Pausen nur zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr stattfinden. Die Pausenzeiten werden vom AG nicht vergütet.

Samstags, sonntags und feiertags findet grds. kein Dienst statt, ebenso an Heiligabend und Silvester.

Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass über die zuvor genannten Zeiten und die genannte Personenzahl hinaus (auch samstags, sonntags und feiertags) Tätigkeiten zu leisten sind. Der AG teilt dem AN diese Sonderdienste im Regelfall spätestens 5 Werktage zuvor mit. In der Zeit von 6 - 22 Uhr wird hierfür der normale Stundensatz gem. Rahmenvertrag vergütet, die sich aus anderen Zeiten ergebenden Zuschläge sind bei der Angebotsabgabe anzugeben.

Unvorhergesehene Ereignisse, veränderte Bedarfe und/oder eine veränderte Gefährdungslage können dazu führen, dass dauerhaft weitere Mitarbeiter des BD notwendig werden. Der AN hat dann auf Anforderung durch den AG weitere Mitarbeiter im Sinne dieser Leistungsbeschreibung, insbesondere auch zu den gleichen Konditionen, zur Verfügung zu stellen. Der AG teilt dem AN die Notwendigkeit eines zusätzlichen Sicherheitsdienstmitarbeiters sowie die Rahmenbedingungen des Einsatzes mit einem Vorlauf von einem Monat mit. Dazu gehören u.a. die Einsatztage, Einsatzuhrzeiten und der Einsatzstandort. Die Regelungen dieser Leistungsbeschreibung gelten für die zusätzlich eingesetzten BD analog.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit der ausgeschriebenen Leistung beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027 mit der Option der Verlängerung um zwei Mal jeweils ein weiteres Jahr (längstens bis zum 31.12.2029). Sofern eine der beiden Vertragsparteien kein Interesse an der Nutzung der Verlängerungsoption h … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Laufzeit der ausgeschriebenen Leistung beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027 mit der Option der Verlängerung um zwei Mal jeweils ein weiteres Jahr (längstens bis zum 31.12.2029). Sofern eine der beiden Vertragsparteien kein Interesse an der Nutzung der Verlängerungsoption hat, ist dies spätestens bis zum 31.03.2027 für die erste Verlängerung bzw. 31.03.2028 für die zweite Verlängerung schriftlich zu erklären. Die Vertragslaufzeit der kompletten Leistung endet im Fall der zweimaligen Verlängerung am 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggebe … ganz lesenGem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Falle des Inkrafttretens tariflicher Lohnerhöhungen sowie bei Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen kann der künftige AN - frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres - einen Antrag auf Erhöhung des vereinbarten Entgelts beim AG stellen. Die Angleichung erfolgt in Höhe der prozentuale … ganz lesenIm Falle des Inkrafttretens tariflicher Lohnerhöhungen sowie bei Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen kann der künftige AN - frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres - einen Antrag auf Erhöhung des vereinbarten Entgelts beim AG stellen. Die Angleichung erfolgt in Höhe der prozentualen Änderung des Tariflohns und/oder der gesetzlichen Sozialaufwendungen auf der Grundlage der in der Kalkulation enthaltenen Werte. Anträge, die später als 3 Monate nach Abschluss des Tarif- oder Rahmenvertrags bzw. nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen Sozialaufwendungen eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats berücksichtig werden. Anträge auf Preisanpassung können nur einmal jährlich gestellt werden, es sei denn, die Summe der Belastungsfaktoren (Tarifvertrag, gesetzliche Sozialaufwendungen) übersteigt 3 % des bisherigen tariflichen Stundenlohns. Kommt eine Einigung über ein neues Entgelt nicht zustande, so kann jeder der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum nächsten Quartalsende kündigen. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt das bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Entgelt. Das Recht zur Kündigung nach dem vorherigen Absatz ist im ersten Vertragsjahr ausgeschlossen. Mit dem Auftragnehmer wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-DSGVO geschlossen. Der Bieter soll seinem Angebot entweder den in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertrag unterschrieben beifügen oder eine Erklärung mit seinem Angebot abgeben, dass er im Falle der Auftragserteilung den Vertrag unverändert unterschreiben wird. Diese Regelung gilt entsprechend bei Lohnsenkungen bzw. Senkung der Sozialaufwendungen. In diesem Fall kann der Antrag vom AG gestellt werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYT9TX3MQU Im Neuen Rathaus wird seitens des AG ein Raum im Erdgeschoss als Pausenraum zur Verfügung gestellt. Der AN muss über eine Einsatzleitung (EL) als strukturelles Element mit eindeutiger personeller Untersetzung verfügen, die der Führung des Personaleinsatzes in … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXX0YYDYT9TX3MQU Im Neuen Rathaus wird seitens des AG ein Raum im Erdgeschoss als Pausenraum zur Verfügung gestellt. Der AN muss über eine Einsatzleitung (EL) als strukturelles Element mit eindeutiger personeller Untersetzung verfügen, die der Führung des Personaleinsatzes in Umsetzung der Verträge mit dem AG dient. Die EL muss während der Zeiten des BD mit Führungspersonal personell besetzt sein und über die entsprechenden Kommunikationseinrichtungen zur jederzeitigen Erreichbarkeit seitens des AG und des vom AN eingesetzten Personals verfügen. Der AN hat objektbezogene bzw. aufgabenspezifische Dienstanweisungen anzufertigen und dem AG in Kopie zur Verfügung zu stellen. Diese sind vom AG zu bestätigen. Der AN muss die Beschäftigten mit einer für den BD zweckmäßigen und einheitlichen Dienstkleidung (Oberbekleidung, Hose, Schuhe einschließlich bei Erfordernis Winterausrüstung und Wetterschutz) ausstatten. Die Dienstkleidung ist so zu gestalten, dass die Träger der Bekleidung als Beschäftigte des AN eindeutig zu erkennen sind. Die Dienstkleidung muss während der Dienstzeit getragen werden. Der Erhalt von Schlüsseln, Codes, Codekarten, Transpondern, Schließkombinationen u. Ä. (im weiteren Schlüssel genannt), die vom AG dem AN für die Ausführung des BD überlassen werden, muss quittiert werden, wobei die Quittung Datum, Uhrzeit und Name der die Schlüssel empfangenden Person zusammen mit der Zweckbestimmung der bereitgestellten Schlüssel enthält. Das Original dieser Empfangsbestätigung ist dem AG zu übergeben. Ein aktuelles, zum Stichtag Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate altes, polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen für jede/jeden Beschäftigte/n ist vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich ab Beschäftigungsbeginn, anzufordern und dem AG unaufgefordert vorzulegen. Beschäftigte mit Eintragungen dürfen nicht eingesetzt werden. Der AN muss für die gesamte Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Risiken je Einzelschaden, d. h. je Schadensfall, vorweisen können. Der AN muss zur Durchführung Personal beschäftigen, das mindestens folgende Kriterien erfüllt: - ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU bzw. EFTA - gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache - Erfüllung der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 und 2 Bewachungsverordnung (u. a. Zuverlässigkeit, ordnungsgemäße Ausbildung) - Kein Vorliegen von für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatschutzdelikte) und kein anhängiges Verfahren - Schulung in Deeskalationstechniken, - den Anforderungen des SD physisch und psychisch gewachsen. Auf Wunsch des AG muss der AN offenlegen, nach welchem Konzept bzw. nach welchen Kriterien im Einzelnen die Auswahl und Überprüfung der Eignung der Beschäftigten erfolgt. Das Führungspersonal der EL muss über die Qualifikation mindestens als IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder vergleichbare Abschlüsse verfügen sowie persönlich und fachlich in der Lage sein, die Führung seiner diensttuenden Beschäftigten zu gewährleisten. Für die Beschäftigten des AN muss ein schriftlich abgefasster Arbeitsvertrag bestehen, der mindestens die Punkte des Musterarbeitsvertrages des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. in seiner jeweils gültigen Fassung enthält. Die für den Einsatz vorgesehenen Beschäftigten müssen vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit durch geeignete Personen des AN auf der Grundlage der Dienstanweisung (s. Ziff. I. 1.10) in das konkrete Tätigkeitsfeld vor Ort eingewiesen werden. Die Einweisung ist schriftlich nachzuweisen. Die eingesetzten Beschäftigten müssen durch umsichtiges Handeln zur Schadensvermeidung oder, wenn dieses nicht möglich ist, zur schnellen und größtmöglichen Schadenminimierung beitragen. Der AN haftet im Rahmen des § 276 Abs. 2 …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Safe T Service e.K., Hövelhof17

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

237vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
1,51 Mio. €Zuschlagswert im Median
761.538 € – 3,6 Mio. €mittlere Hälfte, 82 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ba16a32c-4e54-44ab-a88d-40533d921bde.