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Sicherheitsdienst LWL-Musuem für Archäologie und Kultur

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen RVM-030-32-23veröffentlicht 26.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1072 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.03.2024 – 29.02.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässiglwl.org

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Qualitätskonzept30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über lwl.org
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    vor 32 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Übernahme des Aufsichts- und Bewachungsdienst für das LWL-Museum für Archäologie und Kultur in Herne.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualitätskonzept30 %
Preis70 %
Qualität
Qualitätskonzept

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben\n(Vordruck in den Vergabeunterlagen):\nMit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die\nBietergemeinschaft ausdrücklich, dass:\n— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,\n— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von\nSteue … ganz lesenEs ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben\n(Vordruck in den Vergabeunterlagen):\nMit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die\nBietergemeinschaft ausdrücklich, dass:\n— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,\n— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von\nSteuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet\nund die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der\nKrankenkasse angemeldet hat,\n— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und\nillegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden\nFassung) beachtet,\n— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus\nGründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit\nin Frage stellen,\n— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller\nKalkulation und Preisbildung beruht und in keinem\nZusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden\noder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,\n— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss\nvon der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.\n\nDer Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser\nEigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB\naufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.\nSofern abweichend hiervon ein oder mehrere\nAusschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer\nseparaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen\nMaßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.\nZudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der\nBieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem\nInsolvenzverfahren oder Liquidation befindet.\n\nIm Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den\nVergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für\neinen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen.\n\nBei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen\nund Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen.\n\nDer Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren\nabgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf\nseine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am\nWettbewerb führen kann.\n\nDer Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die getätigten\nAngaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte\neinzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber\nbehält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und\nErklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie die Angaben\nzu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise\nvom Bieter zu verlangen.
Kriterium
Es sind vom Bieter Angaben zum Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der jeweils zu vergebenen Leistungen (regelmäßige Aufsichts- und Bewachungsdienste) in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
Kriterium
Angabe von Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter:innen im Bereich der zu vergebenen Leistung (regelmäßige Aufsichts- und Bewachungsdienste) an.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2029.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
lwl.org
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
01.12.2023, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und … ganz lesenNach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.\nZusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens … ganz lesenDie Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.\nZusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 23.11.2023.\nEs wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster
Website
lwl.org
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

239vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
1,51 Mio. €Zuschlagswert im Median
761.538 € – 3,6 Mio. €mittlere Hälfte, 82 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 032fcf76-d918-431b-a0a8-ab8339594964.