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vergebenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

Sicherheitsdienst in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende im Stadtgebiet Elmshorn - Kreis Pinneberg

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-K2-24-0489000-4121.01veröffentlicht 30.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 877 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Schleswig-Holstein (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 5-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
77 Monate01.08.2024 – 31.12.2030, bis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Zuschlagskriterium 140 %
  • Zuschlagskriterium 260 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Es wird ein Sicherheitsdienst für die Gemeinschaftsunterkunft in Elmshorn benötigt.

Beschreibung des Loses

Sicherheitsdienst in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende im Stadtgebiet Elmshorn Kreis Pinneberg Beschreibung: Die Stadt Elmshorn verfügt voraussichtlich ab dem 01.08.2024 über eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende, in denen sie Geflüchtete befristet unterbringt. In der Gemeinschaftsunterkunft Elmshorn können max. 128 Personen untergebracht werden. Es ist geplant, in der Gemeinschaftsunterkunft vorrangig Männer unterzubringen. Die tatsächliche Belegung ist abhängig vom tatsächlichen Zuwanderungsgeschehen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es werden sich immer vier Männer eine Wohneinheit, bestehend aus drei Containern, teilen und dort als 4er-WG zusammenleben. Jeweils zwei Wohneinheiten, d. h. sechs Container, bilden einen „Wohnblock“. Insgesamt gibt es auf dem Gelände 15 dieser Wohnblöcke, einen barrierefreien Wohnblock sowie Bürocontainer für Personal und allgemein zugängliche Container (Waschmaschinenraum, Trockenraum, Gruppenraum etc.). Alle Container sind ebenerdig aufgestellt. Ein ungefährer Lageplan ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dem Sicherheitsdienst wird ein Container mit Büroausstattung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Personal-WC und Personalraum (mit Teeküche) werden sich mit dem Träger der sozialen Betreuung geteilt. Das komplette Gelände (ca. 12.000 m²) ist eingefriedet (voraussichtlich mit einem bepflanzten Erdwall). Mit der Betreuung der dort untergebrachten Personen hat die Stadt Elmshorn einen externen Träger beauftragt. Aus sicherheitsrelevanten Gründen ist zusätzlich ein Sicherheitsdienst erforderlich. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für den Fall, dass die Gemeinschaftsunterkunft erst verspätet bereitgestellt wird und/oder die Zuweisungszahlen von Asylsuchenden schneller ansteigen als prognostiziert, beginnt die Dienstleistung übergangsweise in einem Ausweichquartier (Turnhalle). ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der*die Auftragnehmer*in erbringt die Leistung von montags bis sonntags rund um die Uhr. Der*die Auftragnehmer*in stellt zum Schutz des Objektes und der darin befindlichen Personen das erforderliche Personal. Die Erfüllung der Leistung ist mit einer personellen Mindestbesetzung von zwei Personen pro Schicht durch den*die Auftragnehmer*in zu gewährleisten. Der*die Auftragnehmer*in muss bei einem planmäßigen und außerplanmäßigen Personalausfall eine Vertretung sicherstellen. Der*die Auftragnehmer*in verpflichtet sich zur engen Zusammenarbeit mit der Stadt Elmshorn sowie mit dem Träger, der für die Betreuung der dort untergebrachten Personen beauftragt ist. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die aktuelle Wachstärke mit dem Stand vom April 2024 dient lediglich der Information zur genaueren Planbarkeit. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es dazu kommen, dass weniger, keine oder mehr Asylsuchende als zum Zeitpunkt der Ausschreibung geplant, in der Unterkunft untergebracht werden. Auch kann die Situation in der Unterkunft eine Anpassung der Sicherheitsdienstleistungen nach sich ziehen. Hierdurch kann es zu kurzfristig angekündigten Erhöhungen bzw. Verminderungen der Personalstärke kommen. Es besteht kein Anspruch des*der Auftragnehmers*in auf Veränderung der angebotenen Stundenlöhne, wenn die Personalstärke sich verändert.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Zuschlagskriterium 140 %
Zuschlagskriterium 260 %
Preis
Zuschlagskriterium 1Stundenlohn gem. Kalkulationsblatt.
Qualität
Zuschlagskriterium 2Konzept gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 5-mal
Optionen
01.08.2024 – 31.07.2025; automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, es sei denn, die Stadt Elmshorn teilt mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Die Auftraggeberin kann jeweils drei Monate vor Vertragsablauf erklären, dass der Vertrag für einen von 12 Monate abweichenden Zeitraum verlängert wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2030.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.600.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Brandenburger Sicherheit & Service GmbH, Potsdam–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Schleswig-Holstein (2 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.06.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.06.2024 auf 14.06.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 626a45fa-5017-4e11-a5a5-c94fba8f0ff8.