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Sicherheitsdienst Flüchtlingsunterkünfte Bövinghauser Hellweg und Kemnader Straße

Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf · Bochum, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen StBo_ZEK1_2025_00105_OV_50veröffentlicht 11.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 571 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bochum44777, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (143 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Sicherheitsdienst für Flüchtlingsunterkünfte in Bochum in 2 Losen

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bövinghauser Hellweg 94

Sicherheitsdienst für die Flüchtlingsunterkünfte Bövinghauser Hellweg 94 und Kemnader Str. 437 in Bochum Los 1 - Bövinghauser Hellweg ab frühestens 01.07.2025 für 24 Monate Los 2 - Kemnader Str. ab frühestens 01.09.2025 für 24 Monate

24 Monate–
2
Kemnader Str. 437

Sicherheitsdienst für die Flüchtlingsunterkünfte Bövinghauser Hellweg 94 und Kemnader Str. 437 in Bochum Los 1 - Bövinghauser Hellweg ab frühestens 01.07.2025 für 24 Monate Los 2 - Kemnader Str. ab frühestens 01.09.2025 für 24 Monate

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
gemäß Eigenerklärung
Kriterium
Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Kriterium
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig fest … ganz lesenEs ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegist …
Kriterium
Die Stadt Bochum benötigt 2 Referenzen, mit Ansprechpersonen und Kontaktdaten, von vorherigen Auftraggebern der letzten fünf Kalenderjahre, davon sollten mindestens 1 Referenz mit gleichem Beauftragungsinhalt (Sicherheitsdienstleistungen in Unterkünften von Geflüchteten) und eine weitere Referenz üb … ganz lesenDie Stadt Bochum benötigt 2 Referenzen, mit Ansprechpersonen und Kontaktdaten, von vorherigen Auftraggebern der letzten fünf Kalenderjahre, davon sollten mindestens 1 Referenz mit gleichem Beauftragungsinhalt (Sicherheitsdienstleistungen in Unterkünften von Geflüchteten) und eine weitere Referenz über vergleichbare Leistungen, wie z.B. Einsätze nach DIN 77200-1 bei Öffentlichen Auftraggebern wie zum Beispiel beim Jobcenter, Ausländerbehörde, Bürgerbüros und gleichwertiger Sicherheitslage sein. ---- - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und Sozialabgaben ---- - Zertifikate der Firma ? DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und DIN 77200 - 1 (Sicherheitsdienstleistungen) oder vergleichbare Qualitätsnachweise ----- - Eigenerklärung der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
15.04.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Der Auftragnehmer muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und den Nachweis über einen entsprechend bestehenden Versicherungsvertrag spätestens vor Vertragsabschluss erbringen. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen des § 276 BGB für Schäden, die durch das Verhalten seines Perso … ganz lesenverlangt: Der Auftragnehmer muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und den Nachweis über einen entsprechend bestehenden Versicherungsvertrag spätestens vor Vertragsabschluss erbringen. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen des § 276 BGB für Schäden, die durch das Verhalten seines Personals entstehen. Abgedeckt sein müssen Personenschäden (für die Einzelperson) in Höhe von 1.500.000 Euro, Sachschäden 1.000.000 Euro, Schlüsselverlust 250.000 Euro, Vermögensschäden und Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetz 250.000 Euro. Beizubringende Unterlagen und Nachweise vor Auftragsbeginn - Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. DIN 77200 (s. Punkt 4.3.5) - Qualifikationen/Fachkunde der Ordnungskräfte ausschließlich nach Sachkundeprüfung § 34a Gewerbeordnung (GewO) - Nachweis über absolvierte Erste - Hilfe - Kurse der vorhergesehenen Ordnungskräfte - Nachweis über einen absolvierten Brandschutzhelferlehrgang der vorhergesehenen Ordnungskräfte - Vorlage der einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisse aller Ordnungskräfte - Vorlage der Verpflichtungserklärung zum Datenschutz aller Ordnungskräfte 10 - Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine für die Tätigkeiten relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs-, und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexuale-, und Staatsschutzdelikte) Der zukünftige Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Auftragsbeginn die vorgesehenen Sicherheitsdienstmitarbeiter schriftlich zu benennen und die o g. geforderten Nachweise zur Person beizufügen. Nur diese dürfen dann regelmäßig in den Unterkünften eingesetzt werden. Ausnahmen bestehen bei Krankheit, Urlaub oder Vertragsauflösung (Auftragnehmer und Sicherheitsdienstmitarbeiter). Jedoch muss das Amt für Soziales ohne schuldhafte Verzögerung des Auftragnehmers über den Wechsel informiert werden.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es werden keine weiteren besonderen Bedingungen gefordert.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYTH7Z3VVM Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 0234 910-4448 zur Verfügung. Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr b … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXUQYYDYTH7Z3VVM Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 0234 910-4448 zur Verfügung. Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 03.04.2025 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. -- Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. -- Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. -- Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. -- Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. -- Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen. -- Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 Abs.2 VgV werden vorbehalten. -- Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: - Angebotspreis (100 %) --

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hans-Böckler-Str. 19, 44777 Bochum
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

539Bekanntmachungen
258Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

237vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
1,51 Mio. €Zuschlagswert im Median
761.538 € – 3,6 Mio. €mittlere Hälfte, 82 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 79385031-45df-4345-be70-1ca54bab3687.