Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Stadtmittelpunkt CR
Stadt Castrop-Rauxel · Castrop-Rauxel, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 60-2026-35veröffentlicht 28.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 222 Tsd. €
- Laufzeit
- 73 Monate
- 14.12.2026 – 31.12.2032
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Recklinghausen.
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- QuartiersenergieversorgungStadtentwicklungsgesellschaft Recklinghausen mbH · RecklinghausenFrist 12.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 222 Tsd. €
- Laufzeit
- 73 Monate14.12.2026 – 31.12.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Castrop-Rauxel44575, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 41 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Tagenan Stadt Castrop-Rauxel
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 12 Tagennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 12 TagenStadt Castrop-Rauxel Europaplatz 1 44575 Castrop-Rauxel Zi. 342
- Heute
- Bindefrist endetin 23 Tagen5 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 36 TagenLaufzeit bis 31.12.2032
Beschreibung
Leistungen zur Sicherheits-und Gesundheitskoordination für drei Teilprojekte am Stadtmittelpunkt mit folgender Gewichtung: - Sanierung Forumsplatz (40%) - Rathaus der Bürgerschaft (45%) - Sanierung Ratssaal (15%) Leistungsumfang je Teilprojekt: Vorankündigungen an die Arbeitsschutzbehörde, Erstellung u. Fortschreibung der SiGeKo-Pläne, Erstellung u. Fortschreibung der Baustellenordnungen, Ortstermine Sicherheitsbegehungen
Beschreibung des Loses
Maßnahmenbeschreibung: Im Rahmen der Städtebauförderung und auf Basis des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) plant die Stadt Castrop-Rauxel die denkmal- und klimagerechte Weiterentwicklung des Ensembles im Stadtmittelpunkt, welche die Gebäude des Rathauses, der Stadt- und Europahalle und den Forumsplatz umfasst. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistung zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGe-Koordination) für die Teilbaumaßnahmen a) Sanierung des Ratssaales b) Umgestaltung des Forumsplatzes c) Rathaus der Bürgerschaft a) Sanierung des Ratssaales Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Sanierung des denkmalgeschützten Ratssaales. Der Ratssaal umfasst insgesamt zwei Geschosse (Eingangs- und Erdgeschoss) mit einer Grundfläche von rd. 765 m². Im Eingangsgeschoss befinden sich eine Ausstellungsfläche / Rundgang sowie der Tribünenbereich des Ratssaales. Im Erdgeschoss befindet sich der eigentliche Ratssaal (rd. 170 m²) sowie diverse Lager-/Technikräume, Sanitäreinrichtungen und eine Teeküche. Ergänzend erfolgt auch eine Sanierung der benachbarten Bereiche, wie die WCs im Verbindungsgang zum Rathaus. Ziel der Maßnahme ist die energetische, funktionale und technische Ertüchtigung des Gebäudes auf den aktuellen Stand der Technik unter strikter Wahrung des historischen Erscheinungsbildes. b) Umgestaltung des Forumsplatzes Der Forumsplatz am Ensemble Stadtmittelpunkt soll unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes sowie dem behutsamen Umgang mit dem baukulturellen Erbe Arne Jacobsens und Otto Weitlings zukunftsfähig umgestaltet werden. Auf Grundlage eines im freiraumplanerischen Wettbewerb erarbeiteten Vorentwurfs soll die Maßnahme entwickelt und umgesetzt werden. Im Zuge der Maßnahme ist neben der Neugestaltung der Forumsfläche auch die Ertüchtigung des Platzunterbaus (Tiefgarage) ebenfalls notwendig. Abgerundet wird die Gesamtmaßnahme durch den Bau einer Aufzuganlage aus der Tiefgarage auf die Forumsfläche im Bereich des öffentlichen Treppenaufgangs A/B westlich des Ratssaaltraktes. c) Rathaus der Bürgerschaft Das Gebäude des Rathauses setzt sich aus insgesamt fünf in sich abgeschlossenen Blöcken (Blöcke A bis E) mit jeweils einer Länge von 45 m und fünf Etagen zusammen und wird im Innenbereich des Forumsplatzes durch den Ratssaal ergänzt, der unterirdisch im untersten Geschoss von Block B direkt an das Rathausgebäude angebunden ist. Eine Einheit des Rathauses, d.h. eine Etage eines Blockes hat eine Fläche von 460 m². In diesem Zusammenhang soll eine Transformation der westlichen Rathaus-Blöcke A und B mit einer BGF von rd. 4.600 m² über fünf Etagen zu einem modernen "Rathaus der Bürgschaft" erfolgen. Die funktionale Umgestaltung zum Rathaus der Bürgschaft beschränkt sich allerdings lediglich auf die Blöcke A und B. Die Umgestaltung soll mehr Bürgernähe und -Freundlichkeit gestatten, bürgerschaftliche Nutzungen von Räumlichkeiten ermöglichen und einen zeitgemäßen Arbeitsort mit an aktuelle Anforderungen angepassten Arbeitsplätzen schaffen. Die Blöcke A und B des Rathauses sollen unter den Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes (kern)saniert werden. Barrierefreiheit, Energieeffizienz sowie funktionale Effizienz, die z.B. kurze Wege und mehr Bürgerservice beinhalten, sollen angedacht werden. Leistungsbeschreibung Die ausgeschriebene Leistung zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGe-Koordination) während der Planung der Ausführung und während der Ausführung des Bauvorhabens ist gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) sowie insbesondere der Konkretisierungen nach RAB 10 (Begriffsbestimmungen), RAB 30 (geeigneter Koordinator), RAB 31 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan), RAB 32 (Unterlage für spätere Arbeiten) und RAB 33 (allgemeine Grundsätze) durchzuführen. Die nachfolgenden Titel und Leistungspositionen zur SiGe-Koordination unterscheiden nach den drei Teilprojekten und sind aufgrund unterschiedlicher Fördermittelgeber getrennt voneinander abzurechen. Sowohl in der Planungsphase, aber auch insbesondere während der sich teilweise terminlich überschneidenden Ausführungsphase sind Überschneidungseffekte zu erwarten, die zu Synergien bei der Bearbeitung führen. Soweit die anteilige Berücksichtigung der Teilprojekte sich nicht direkt aus den Leistungspositionen ableiten lässt (bspw. bei Abstimmungsterminen mit dem Bauherrn oder Planern), ist der folgende Abrechnungsschlüssel zu berücksichtigen: -40 % Sanierung Forumsplatz -45 % Rathaus der Bürgerschaft -15 % Sanierung Ratssaal Bei Leistungspositionen, die auf Stundenbasis abzurechnen sind, sind Nachweise mit der teilprojektbezogenen jeweils konkret ausgeführten Leistung zu erstellen. Die entsprechenden Nachweise sind der Bauherrin bzw. dessen Vertreter spätestens mit der Abschlagsrechnung zu Monatsende vorzulegen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (dezimal, genau) 1Einziges Kriterium ist der Preis
Eignung5 von 5 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- a) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren b) Angaben zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind b) Angaben zu Arbeitskräften Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung, drei Referenzexposés, Muster-SiGe-Protokoll b) Eigenerklärung zur Eignung, Nachweis der Qualifikation des für die Baumaßnahmen vorgesehenen Pe … ganz lesenkürzer
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind b) Angaben zu Arbeitskräften Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung, drei Referenzexposés, Muster-SiGe-Protokoll b) Eigenerklärung zur Eignung, Nachweis der Qualifikation des für die Baumaßnahmen vorgesehenen Personals gemäß BaustellV (RAB 30 B und C - mind. 3 Mitarbeiter) und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft c) Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.12.2026
- Vertragsende
- 31.12.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 5 Wochen
- Angebotsöffnung
27.10.2026, 11:00 Uhr. Stadt Castrop-Rauxel Europaplatz 1 44575 Castrop-Rauxel Zi. 342. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Auftraggeberin gemeinsam am oben genannten Zeitpunkt durchgeführt. Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern u … ganz lesenkürzer
27.10.2026, 11:00 Uhr. Stadt Castrop-Rauxel Europaplatz 1 44575 Castrop-Rauxel Zi. 342. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Auftraggeberin gemeinsam am oben genannten Zeitpunkt durchgeführt. Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Submissionstermin aus organisatorischen Gründen zu verlegen. Die Wirksamkeit der Angebotsabgabe und der Ablauf der Angebotsfrist bleiben hiervon unberührt- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Unterlagen, die mit dem Angebot, auszufüllen, zu erklären und einzureichen sind: -Angebotsschreiben -Eigenerklärungen a) zur Eignung (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) b) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (auch für alle U … ganz lesenkürzer
Leistung: Unterlagen, die mit dem Angebot, auszufüllen, zu erklären und einzureichen sind: -Angebotsschreiben -Eigenerklärungen a) zur Eignung (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) b) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) c) zum 5. EU-Sanktionspaket gegen Russland - RUS-Sanktionen (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft) -Kontaktdaten des persönlichen Ansprechpartners -ggf. Erklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe -ggf. Verpflichtungserklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe -ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft -vollständig bepreiste Leistungsbeschreibung -Nachweis der Qualifikation des für die Baumaßnahmen vorgesehenen Personals gemäß BaustellV (RAB 30 B und C - mind. 3 Mitarbeiter). -Muster-SiGe-Protokoll -drei Referenzexposés- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf die zulässigen Rechtsbehelfe und die einzuhaltenden Fristen hingewiesen: Statthafte Rechtsbehelfe für Bieter und Bewerber sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Verg … ganz lesenkürzer
Es wird auf die zulässigen Rechtsbehelfe und die einzuhaltenden Fristen hingewiesen: Statthafte Rechtsbehelfe für Bieter und Bewerber sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle der Auftraggeberin zu richten. Bitte benutzen Sie dazu die Kommunikationsmöglichkeit auf dem Vergabemarktplatz Metropohle Ruhr. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Westfalen der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Taer-Straße 9, 48147 Münster. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB). 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Weitere Informationen zu Nachprüfungsverfahren erhalten Sie unter https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und Weitergabe von Unterlagen: 1. Sämtliche dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin überlassenen Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Modelle, Daten, Bestandsunterlagen und sonstigen projektbezogenen Informationen dürfen ausschl … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und Weitergabe von Unterlagen: 1. Sämtliche dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin überlassenen Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Modelle, Daten, Bestandsunterlagen und sonstigen projektbezogenen Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des vertraglich vereinbarten Projektes verwendet werden. 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Unterlagen an solche Unterauftragnehmer, Fachplaner und sonstige Dritte weiterzugeben, deren Einbindung zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass diese die Unterlagen ebenfalls ausschließlich projektbezogen verwenden und nicht unbefugt an weitere Dritte weitergeben. 3. Eine Nutzung der Unterlagen für andere Projekte, eine Veröffentlichung, Vervielfältigung zu nicht vertragsbezogenen Zwecken oder eine sonstige wirtschaftliche Verwertung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin unzulässig. 4. Soweit Urheber-, Nutzungs- oder sonstige Schutzrechte an den überlassenen Unterlagen bestehen, verbleiben diese beim jeweiligen Rechteinhaber. Durch die Überlassung der Unterlagen werden ausschließlich die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. 5. Der Auftragnehmer hat die ihm überlassenen Unterlagen einschließlich angefertigter Kopien und digitaler Vervielfältigungen nach Abschluss des Projektes oder auf Verlangen der Auftraggeberin zurückzugeben oder datenschutzgerecht zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. 6. Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit dem Projekt bekannt werdenden nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGD76B#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
- Website
- castrop-rauxel.de
- Kontakt
- vergabestelle@
castrop-rauxel.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 69b26a36-176e-44f8-87b6-f30095378550.