Zum Inhalt
Menü

Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Universität Duisburg-Essen

Universität Duisburg-Essen · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 05-24-01 LKveröffentlicht 30.08.2024erstmals 30.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 754 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 30.08.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.04.2025 – 31.03.2029
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Duisburg47057, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (91 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 26 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universität Duisburg-Essen
    vor 25 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 25 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    Es handelt sich um eine nicht öffentliche Angebotsöffnung. Eine Ortsangabe unterbleibt aus diesem Grund.
    vor 25 Monaten
  6. Bindefrist endet
    43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2029
    vor 19 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Der Auftragsgegenstand umfasst Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen an der Universität Duisburg-Essen am Campus Duisburg und Außenliegenschaften (Los 1) und am Campus Essen und Außenliegenschaften (Los 2).

Die Auftragsausführung beginnt am 01.04.2025. Die Verträge haben eine Laufzeit von vier Jahren.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sicherheitsdienstleistung am Campus Duisburg und Außenliegenschaften

Sicherheitsdienstleistung am Campus Duisburg und Außenliegenschaften, Siehe Vergabeunterlagen

4 Jahre–
2
Sicherheitsdienstleistung am Campus Essen und Außenliegenschaften

Sicherheitsdienstleistung am Campus Essen und Außenliegenschaften, Siehe Vergabeunterlagen

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanz … ganz lesenDie Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. 1. Nachweis über den Gesamtumsatz sowie dem Umsatz bzgl. vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dabei muss nachgewiesen werden, dass der Gesamtumsatz des letzten Geschäftsjahres mindestens EUR 4.000.000.000 (netto) und der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen mindestens EUR 2.000.000.000 (netto) beträgt. 2. Nachweis über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestversicherungssummen: Sachschäden 5.000.000,00 EUR je Schadensfall Personenschäden 5.000.000,00 EUR je Schadensfall Schlüsselverlustschäden 1.000.000,00 EUR je Schadensfall Vermögensschäden 1.000.000,00 EUR je Schadensfall Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz 1.000.000,00 EUR je Schadensfall Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen.
Kriterium
Nachweis über sicherheitsspezifische Eignungskriterien Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre sicherheitsspezifische Eignung nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteil … ganz lesenNachweis über sicherheitsspezifische Eignungskriterien Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre sicherheitsspezifische Eignung nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der sicherheitsspezifischen Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. a) Nachweis über DIN 77200 Zertifizierung für Sicherheitsdienstleistungen b) Nachweis über Notruf- und Service-Leitstelle nach DIN EN 50518 oder VdS 3138
Kriterium
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachweisen. Hierzu ist ein Nachweis über einen aktuellen Eintrag im Berufs- oder Handelsregister vorzulegen. Dabei muss diese Anforderung im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein.
Kriterium
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistun … ganz lesenDie Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. a) Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit 07/2021) über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in vergleichbaren Objekten. Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen: - Bezeichnung und Inhalt des Referenzauftrags; - Beschreibung der ausgeführten Leistungen; - zusammenhängende bewachte Fläche (Fläche des jeweiligen Objektes, nicht Fläche/Jahr);Ausführungszeitraum; - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); - Auftraggeber mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber. Mindestanforderungen an die Referenzen: Die Bieter müssen mindestens über zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit 07/2021) über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in vergleichbaren Objekten verfügen. Vergleichbare Objekte sind Schulen und Hochschulen mit Sportstätten. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt außerdem voraus, dass der Bieter die Sicherheitsdienstleistungen hauptverantwortlich (nicht als Nachunternehmer) seit / für mindestens sechs Monaten erbringt / erbracht hat. Mindestens eine der Referenzen muss darüber hinaus ein vergleichbares Objekt betreffen, das über eine zusammenhängende Fläche von mindestens 150.000 qm verfügt (keine kleineren Einzelfilialen, Dependancen etc.). b) Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigte (festangestellten) Mitarbeiter. Die Bieter müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 15 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) beschäftigt haben. c) Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen eine Zertifizierung über DIN ISO 9001 (Norm für Qualitätsmanagement) nachweisen. Dabei müssen diese Anforderung im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Los 1: Der Auftragnehmer muss optional auf Abruf zusätzliches Sicherheits- und Bewachungspersonal für Sonderveranstaltungen oder als Brandwache im Umfang von bis zu durchschnittlich 1.300 Stunden monatlich (15.600 Stunden jährlich), also über die gesamte Vertragslaufzeit von bis zu 62.400 Stunden, … ganz lesenLos 1: Der Auftragnehmer muss optional auf Abruf zusätzliches Sicherheits- und Bewachungspersonal für Sonderveranstaltungen oder als Brandwache im Umfang von bis zu durchschnittlich 1.300 Stunden monatlich (15.600 Stunden jährlich), also über die gesamte Vertragslaufzeit von bis zu 62.400 Stunden, bereitstellen. Der zusätzliche Einsatz von Sicherheits- und Bewachungspersonal für Sondereinsätze wird zu dem vereinbartem Stundensatz auf Stundenlohnbasis abgerechnet. Auf den Abruf zusätzlicher Leistungen hat der Auftragnehmer keinen Anspruch. Los 2: Der Auftragnehmer muss optional auf Abruf zusätzliches Sicherheits- und Bewachungspersonal für Sonderveranstaltungen oder als Brandwache im Umfang von bis zu durchschnittlich 1.600 Stunden monatlich (19.200 Stunden jährlich), also über die gesamte Vertragslaufzeit von bis zu 76.800 Stunden, bereitstellen. Der zusätzliche Einsatz von Sicherheits- und Bewachungspersonal für Sondereinsätze wird zu dem vereinbartem Stundensatz auf Stundenlohnbasis abgerechnet. Auf den Abruf zusätzlicher Leistungen hat der Auftragnehmer keinen Anspruch.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
43 Tage
Angebotsöffnung
14.10.2024, 12:00 Uhr. Es handelt sich um eine nicht öffentliche Angebotsöffnung. Eine Ortsangabe unterbleibt aus diesem Grund.. Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Es sind lediglich Vertreter der Vergabestelle befugt, der elektronischen Angebotsöffnung beizuwohnen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber mit der namentlichen Aufstellung der Sicherheits- und Bewachungskräfte für jeden Mitarbeiter ein Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz ohne Eintragungen sowie einen Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung nach §34a Abs.1a Satz 2 Nr. 1 Var. 2 Gewerbeordnung vorlegen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablau … ganz lesenDer geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in nach VI.4.1 genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEQY1G6TQRTF 1. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YEQY1G6TQRTF 1. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Auch im Fall des Zuschlags, werden die AGB des Bestbieters nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein. Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Forsthausweg 2, 47057 Duisburg
Kontakt
einkauf@uni-due.de
Auskünfte
Universität Duisburg-Esseneinkauf@uni-due.de

Mehr von Universität Duisburg-Essen

Alle 4 offenen Ausschreibungen von Universität Duisburg-Essen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

239vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
1,51 Mio. €Zuschlagswert im Median
761.538 € – 3,6 Mio. €mittlere Hälfte, 82 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 01.10.2024 auf 14.10.2024 verschoben
  3. 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.11.2024
  4. BekanntmachungFrist 01.10.2024
  5. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.10.2024 auf 18.11.2024 verschoben
  6. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.10.2024 auf 24.10.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ba59dea5-e7c7-4a30-a5de-5067c507eac1.