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Sicherheits-, Pförtner- und Revierdienste

Fachhochschule Aachen · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 009/2025-Kr.veröffentlicht 26.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 374 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.

  • Preis55 %
  • Preis45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5 Punkte
25 % teurer−11 Punkte
50 % teurer−18,3 Punkte
100 % teurer−27,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die "Sicherheitsdienste, Pförtnerdienste sowie Revierdienste" an der FH Aachen übernimmt.

Ziel im Rahmen der Ausschreibung ist die Auswahl eines geeigneten Unternehmens mit:

- ausreichenden und qualifizierten Personalressourcen zur Erbringung der geforderten Dienstleistung.

- hinreichender, finanzieller Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des geforderten Leistungsumfangs während der Vertragslaufzeit.

- der zur Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Zuverlässigkeit und Qualität.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sicherheitsdienste, Pförtnerdienste sowie Revierdienste LOS 1 - AC

Gebäudeübergreifende Aufgaben: 1. Schließdienst Dazu gehört der Verschluss der Räumlichkeiten und der Außentüren, i.d.R. montags bis freitags ab 20:00 Uhr. Die Anwesenheit von Personen ist grundsätzlich nur mit Schließberechtigung (Professoren, Mitarbeiter der FH) erlaubt. Alle Aufenthalte außerhalb der Öffnungszeiten sind im Wachbuch zu vermerken. Die Einsatzkräfte achten darauf, dass alle nicht notwendigen Lichter ausgeschaltet, Fenster und Oberlichter verschlossen werden. In einigen Gebäuden müssen die Ja-lousien spätestens beim Schließgang hochgefahren werden. Beim Verlassen der Gebäude stellen die Einsatzkräfte sicher, dass diese nicht mehr von außen ohne Schlüssel zugänglich sind. In einigen Gebäuden öffnet der Frühdienst die Gebäude immer selbständig oder im Falle ei-ner Abwesenheit des Hausmeisters. Generell schalten die Einsatzkräfte keine Geräte, die zum FH-Betrieb (Rechner, Versuchsan-lagen) gehören, an oder aus. Private Geräte (Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Radios) sind hingegen auszuschalten, sofern während des Schließgangs festgestellt wird, dass diese in Funktion sind. In den Räumlichkeiten der Bibliothek werden Geräte gemäß Anleitung der Bibliotheksleitung vor Beginn der Servicezeiten an- und nach Ende ausgeschaltet. 2. Kontrollgänge Die Einsatzkräfte bestreifen in regelmäßigen Abständen die Gebäude (alle 2-3 Stunden). Auf-fälligkeiten (z.B. Beschädigungen im Gebäude) sind dem Gebäudemanagement über das FH Ticket-System zu melden und im Wachbuch einzutragen. Ein Zugang wird vor Vertragsbe-ginn eingerichtet. Der Revierdienst hat werktags alle Gebäude in Aachen in der Nacht einmal zu befahren. Da-bei muss die Außenhaut kontrolliert (Außentüren, Fenster und Lichter) und bei Bedarf interve-niert werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Außenhaut aller Aachener Liegenschaften tagsüber mit eventueller Intervention zu kontrollieren. In den Zeiten, wo die Gebäude komplett geschlossen sind (i.d.R. nach dem letzten Vorlesungstag des ablaufenden Jahres bis zum ersten Vorlesungstag des kommenden Jahres) hat der Revierdienst einmal täglich tagsüber die Aachener Liegenschaften innen (Flure) und außen zu kontrollieren. Weitere Details sollen in der Dienstanweisung des AN geregelt werden. 3. Empfangsdienst Die Einsatzkräfte des AN beantworten Fragen und Anliegen von FH-Beschäftigten, Studie-renden und Gästen. Dabei haben sie sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu ma-chen, z.B. wo wichtige Einrichtungen zu finden sind (z.B. Bibliothek, Prüfungsämter, Mensa). Insbesondere in der Zentralverwaltung der Bayernallee 11 ist darauf zu achten, dass auswär-tige Gäste freundlich empfangen und weitergeleitet werden. Fremdfirmen, die sich bei den Einsatzkräften melden, sind an die zuständigen Mitarbeiter des Gebäudemanagements oder der Fachbereiche weiterzuleiten. Dabei haben sich Fremdfirmen vorab in vom AG erstellten Listen einzutragen. 4. Aufrechterhaltung Sicherheit und Ordnung Den Einsatzkräften obliegt - insbesondere in den Randzeiten - die Durchsetzung der Haus-ordnung gegen mögliche Störversuche. Generell haben sie dort mit dem Gebäudemanage-ment zusammenzuarbeiten (Jira-Ticket). In schwerwiegenden Fällen sind Ordnungs- bzw. Rettungskräfte zu alarmieren. 5. Notfälle Die Einsatzkräfte erhalten Vorgaben des AG, die in Notfällen (Wassereinbruch, Stromausfall, etc.) zu beachten sind. Das betrifft vor allem die Zeiten, wo das Gebäudemanagement nicht selbst vor Ort ist (Abende und Wochenende). 6. Führen eines Wachbuchs Die Einsatzkräfte führen ein elektronisches Wachbuch, in dem zum einen alle Routinevor-gänge (Übergabe des Generalschlüssels, Zeitraum der durchgeführten Kontrollgänge, etc.) und zum anderen alle besonderen Vorkommnisse eingetragen werden. Gebäudespezifische Aufgaben: I. Paketannahme- und weiterleitung Die Einsatzkräfte einiger Gebäude nehmen Pakete externer Dienste an und benachrichtigen mittels des FH-Ticketsystems die Empfänger. Diese müssen die Lieferungen in der Pförtner-zentrale gegen Unterschrift abholen. II. Sortieren und Weiterleiten der Hauspost In einigen Gebäuden erhalten die Einsatzkräfte des AN die Hauspost durch den Fahrdienst der FH bzw. den externen Kurierdienst mit dem Auftrag, diese an die zuständigen FH-Beschäftigten (i.d.R. Sekretariate) weiterzuleiten. III. Parkplatzkontrolle In den Liegenschaften mit FH-eigenen Parkplätzen haben die Einsatzkräfte zu kontrollieren, ob die parkenden Fahrzeuge einen entsprechenden gültigen Parkausweis vorliegen haben und ordnungsgemäß abgestellt sind gemäß Parkplatzrahmenordnung. Zuwiderhandlungen werden der Haustechnik telefonisch oder über das FH-Ticketsystem gemeldet. IV. Entgegennahme Fundsachen Die Einsatzkräfte nehmen Fundsachen entgegen und bewahren diese in der Pförtnerloge auf. Die Fundsachen sind auf Verlangen dem rechtmäßigen Eigentümer auszuhändigen. V. Ausgabe von Büromaterial In bestimmten Gebäuden gehört die Ausgabe von Büromaterial oder Werkzeug zum Aufga-benfeld. Letzteres wird nur gegen Vorlage eines Pfandes ausgegeben. VI. Ausgabe von Schlüsseln In einigen Gebäuden gehört die Ausgabe von Raum- und Generalsschlüsseln an berechtigte Personen (z.B. Lehrbeauftragte, studentische Hilfskräfte, Handwerker) zu den Aufgaben. Die Ausgabe und Rücknahme sind in vom AG zu übergebenden Listen zu dokumentieren. Ein entsprechendes Pfand (Lichtbildausweis) ist von den Nutzern abzugeben. Die Einsatzkräfte kontrollieren ferner im Laufe des Vormittags die Vollständigkeit der Reinigungsgeneralschlüs-sel. Auffälligkeiten sind der Haustechnik zu melden.

24 Monate–
2
Sicherheitsdienste, Pförtnerdienste sowie Revierdienste LOS 2 - JÜL

Gebäudeübergreifende Aufgaben: 1. Schließdienst Dazu gehört der Verschluss der Räumlichkeiten und der Außentüren, i.d.R. montags bis freitags ab 20:00 Uhr. Die Anwesenheit von Personen ist grundsätzlich nur mit Schließberechtigung (Professoren, Mitarbeiter der FH) erlaubt. Alle Aufenthalte außerhalb der Öffnungszeiten sind im Wachbuch zu vermerken. Die Einsatzkräfte achten darauf, dass alle nicht notwendigen Lichter ausgeschaltet, Fenster und Oberlichter verschlossen werden. In einigen Gebäuden müssen die Ja-lousien spätestens beim Schließgang hochgefahren werden. Beim Verlassen der Gebäude stellen die Einsatzkräfte sicher, dass diese nicht mehr von außen ohne Schlüssel zugänglich sind. In einigen Gebäuden öffnet der Frühdienst die Gebäude immer selbständig oder im Falle ei-ner Abwesenheit des Hausmeisters. Generell schalten die Einsatzkräfte keine Geräte, die zum FH-Betrieb (Rechner, Versuchsan-lagen) gehören, an oder aus. Private Geräte (Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Radios) sind hingegen auszuschalten, sofern während des Schließgangs festgestellt wird, dass diese in Funktion sind. In den Räumlichkeiten der Bibliothek werden Geräte gemäß Anleitung der Bibliotheksleitung vor Beginn der Servicezeiten an- und nach Ende ausgeschaltet. 2. Kontrollgänge Die Einsatzkräfte bestreifen in regelmäßigen Abständen die Gebäude (alle 2-3 Stunden). Auf-fälligkeiten (z.B. Beschädigungen im Gebäude) sind dem Gebäudemanagement über das FH Ticket-System zu melden und im Wachbuch einzutragen. Ein Zugang wird vor Vertragsbe-ginn eingerichtet. Der Revierdienst hat werktags alle Gebäude in Aachen in der Nacht einmal zu befahren. Da-bei muss die Außenhaut kontrolliert (Außentüren, Fenster und Lichter) und bei Bedarf interve-niert werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Außenhaut aller Aachener Liegenschaften tagsüber mit eventueller Intervention zu kontrollieren. In den Zeiten, wo die Gebäude komplett geschlossen sind (i.d.R. nach dem letzten Vorlesungstag des ablaufenden Jahres bis zum ersten Vorlesungstag des kommenden Jahres) hat der Revierdienst einmal täglich tagsüber die Aachener Liegenschaften innen (Flure) und außen zu kontrollieren. Weitere Details sollen in der Dienstanweisung des AN geregelt werden. 3. Empfangsdienst Die Einsatzkräfte des AN beantworten Fragen und Anliegen von FH-Beschäftigten, Studie-renden und Gästen. Dabei haben sie sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu ma-chen, z.B. wo wichtige Einrichtungen zu finden sind (z.B. Bibliothek, Prüfungsämter, Mensa). Insbesondere in der Zentralverwaltung der Bayernallee 11 ist darauf zu achten, dass auswär-tige Gäste freundlich empfangen und weitergeleitet werden. Fremdfirmen, die sich bei den Einsatzkräften melden, sind an die zuständigen Mitarbeiter des Gebäudemanagements oder der Fachbereiche weiterzuleiten. Dabei haben sich Fremdfirmen vorab in vom AG erstellten Listen einzutragen. 4. Aufrechterhaltung Sicherheit und Ordnung Den Einsatzkräften obliegt - insbesondere in den Randzeiten - die Durchsetzung der Haus-ordnung gegen mögliche Störversuche. Generell haben sie dort mit dem Gebäudemanage-ment zusammenzuarbeiten (Jira-Ticket). In schwerwiegenden Fällen sind Ordnungs- bzw. Rettungskräfte zu alarmieren. 5. Notfälle Die Einsatzkräfte erhalten Vorgaben des AG, die in Notfällen (Wassereinbruch, Stromausfall, etc.) zu beachten sind. Das betrifft vor allem die Zeiten, wo das Gebäudemanagement nicht selbst vor Ort ist (Abende und Wochenende). 6. Führen eines Wachbuchs Die Einsatzkräfte führen ein elektronisches Wachbuch, in dem zum einen alle Routinevor-gänge (Übergabe des Generalschlüssels, Zeitraum der durchgeführten Kontrollgänge, etc.) und zum anderen alle besonderen Vorkommnisse eingetragen werden. Gebäudespezifische Aufgaben: I. Paketannahme- und weiterleitung Die Einsatzkräfte einiger Gebäude nehmen Pakete externer Dienste an und benachrichtigen mittels des FH-Ticketsystems die Empfänger. Diese müssen die Lieferungen in der Pförtner-zentrale gegen Unterschrift abholen. II. Sortieren und Weiterleiten der Hauspost In einigen Gebäuden erhalten die Einsatzkräfte des AN die Hauspost durch den Fahrdienst der FH bzw. den externen Kurierdienst mit dem Auftrag, diese an die zuständigen FH-Beschäftigten (i.d.R. Sekretariate) weiterzuleiten. III. Parkplatzkontrolle In den Liegenschaften mit FH-eigenen Parkplätzen haben die Einsatzkräfte zu kontrollieren, ob die parkenden Fahrzeuge einen entsprechenden gültigen Parkausweis vorliegen haben und ordnungsgemäß abgestellt sind gemäß Parkplatzrahmenordnung. Zuwiderhandlungen werden der Haustechnik telefonisch oder über das FH-Ticketsystem gemeldet. IV. Entgegennahme Fundsachen Die Einsatzkräfte nehmen Fundsachen entgegen und bewahren diese in der Pförtnerloge auf. Die Fundsachen sind auf Verlangen dem rechtmäßigen Eigentümer auszuhändigen. V. Ausgabe von Büromaterial In bestimmten Gebäuden gehört die Ausgabe von Büromaterial oder Werkzeug zum Aufga-benfeld. Letzteres wird nur gegen Vorlage eines Pfandes ausgegeben. VI. Ausgabe von Schlüsseln In einigen Gebäuden gehört die Ausgabe von Raum- und Generalsschlüsseln an berechtigte Personen (z.B. Lehrbeauftragte, studentische Hilfskräfte, Handwerker) zu den Aufgaben. Die Ausgabe und Rücknahme sind in vom AG zu übergebenden Listen zu dokumentieren. Ein entsprechendes Pfand (Lichtbildausweis) ist von den Nutzern abzugeben. Die Einsatzkräfte kontrollieren ferner im Laufe des Vormittags die Vollständigkeit der Reinigungsgeneralschlüs-sel. Auffälligkeiten sind der Haustechnik zu melden.

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 55Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die Höchstpunktzahl: Alle anderen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis des Angebotspreises zum niedrigsten Preis nach folgender Berechnung: Punkte = niedriegster Preis / zu wertender Preis * 55 Punkte Die Berechnung der Punktzahl erfolgt mit 2 Nachkommastellen (kaufmännisch ge-rundet).
Qualität
PreisGewichtung (Punkte, genau) 45Angebote mit einer ausführlichen Beschreibung des "Qualitätsmanagement-Konzeptes", die die beigefügten Erläuterungen ("Beschreibung der Eignungs- und Zuschlagskriterien") erfüllen, erhalten die Höchstpunktzahl: Alle anderen Angebote erhalten je nach Bewertung der Beschreibung entsprechend weniger Punkte. Angebote, die weniger als 9 Punkte für die Bewertung des "Qualitätsmanagement-Konzeptes" erhalten, werden von der Bewertung ausgeschlossen. Die abgegebene Beschreibung wird bei Zuschlagserteilung zum Vertragsbestand-teil.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag und die vertraglich vereinbarten Leistungen beginnen am 01.02.2026 um 00:00 Uhr. Der Vertrag endet am 31.01.2028 um 23:59 Uhr und sich verlängert anschließend höchstens zweimal um jeweils 12 Monate, wenn er nicht durch den AG mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des Ve … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag und die vertraglich vereinbarten Leistungen beginnen am 01.02.2026 um 00:00 Uhr. Der Vertrag endet am 31.01.2028 um 23:59 Uhr und sich verlängert anschließend höchstens zweimal um jeweils 12 Monate, wenn er nicht durch den AG mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Der Vertrag -sofern dieser verlängert wird- endet spätestens am 31.01.2030 um 23:59 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht 2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Eignungs- und Bewertungskriterien: Die Erläuterung zu den Eingnungs- und Zuschlagskriterien können der Anlage "Beschreibung der Eignungs- und Zuschlagskriterien" entnommen werden 2) Besichtigungstermin(e): Eine Ortsbesichtigung ist nicht verpflichtend wird aber den Bietern eingeräumt. Termin … ganz lesen1) Eignungs- und Bewertungskriterien: Die Erläuterung zu den Eingnungs- und Zuschlagskriterien können der Anlage "Beschreibung der Eignungs- und Zuschlagskriterien" entnommen werden 2) Besichtigungstermin(e): Eine Ortsbesichtigung ist nicht verpflichtend wird aber den Bietern eingeräumt. Termine: 06.10., 09:00 Uhr - 10:00 Uhr (Eupener Str.) 06.10., 11:00 Uhr - 12:00 Uhr (Jülich) 07.10., 09:00 Uhr - 10:00 Uhr (Eupener Str.) 07.10., 11:00 Uhr - 12:00 Uhr (Jülich) 08.10., 09:00 Uhr - 10:00 Uhr (Eupener Str.) 08.10., 11:00 Uhr - 12:00 Uhr (Jülich) 09.10., 09:00 Uhr - 10:00 Uhr (Eupener Str.) 09.10., 11:00 Uhr - 12:00 Uhr (Jülich) 10.10., 09:00 Uhr - 10:00 Uhr (Eupener Str.) 10.10., 11:00 Uhr - 12:00 Uhr (Jülich) Sofern Sie an einer Ortsbesichtigung teilnehmen möchten, besteht hierzu die Möglichkeit. Nähere Informationen hierzu (Termine, Ablauf, etc.) entnehmen Sie der Anlage: "Informationschreiben Ortsbesichtigung_V1" Bitte melden Sie sich rechtzeitig (2 Arbeitstage) vor dem gewünschten Termin über den Vergabemarktplatz an. Eine Bestätigung unter Angabe einer Kontaktmöglichkeit erhalten Sie über den Vergabemarktplatz. 3) Erforderliche Nachweise und Erklärungen des Bieters zur Überprüfung der Eignung und Wertung des Angebotes Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen und Nachweise vollständig ausgefüllt in Dateiform hochzuladen: - Angebotsformblatt - Selbstauskunft des Bieters - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung - Referenznachweise - Nachweise Mindestumsatz - Objektbesichtigung / Verzichtserklärung - Zertifikat zur DIN 77200-1 oder Eigenerklärung zu einer vergleichbar eingeführten Organisations-form - Eigenerklärung Mitarbeitereinsatz § 34a GewO - Erlaubnis nach § 34a GewO oder vergleichbar - Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens - Konzept Qualitätsmanagementsystem - Angebotskalkulation im Excel-Format - 521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.docx - 522 EU 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz EU.docx - 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docx - 531 EU 10-2023 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung.docx - 533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe.docx - 533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer.docx - 534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe.docx - 534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung.docx
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHBYTGXTBKQP# keine

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Sitec Dienstleistung GmbH, Kerpen10
2Sitec Dienstleistung GmbH, Kerpen10

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bayernallee 11, 52066 Aachen
Kontakt
facility-vergabe@fh-aachen.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

235vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
1,51 Mio. €Zuschlagswert im Median
761.538 € – 3,6 Mio. €mittlere Hälfte, 82 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.10.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 27.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fcc2823a-949b-462f-985b-5ff951bdb891.