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vergebenEU-weitDienstleistungen

SEV Qualitätsoffensive HH - H

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen E 04_2025-07veröffentlicht 18.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 397 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate01.05.2026 – 10.07.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30159, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    19 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 10.07.2026
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Leistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) während der Sperrung der Strecke Hamburg - Hannover im Rahmen der Qualitätsoffensive 2026.

Beschreibung des Loses

Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.05.2026 bis vsl. 10.07.2026, da der Streckenabschnitt Langenhagen Mitte - Celle - Uelzen - Lüneburg in diesem Zeitraum total gesperrt ist. Die SEV-Leistungen ersetzen alle Zugfahrten der Linien - RE 2 Uelzen - Hannover (- Göttingen), - RE 3 (Hamburg -) Lüneburg - Uelzen - Hannover und - RB 31 (Hamburg -) Lüneburg - Uelzen - Hannover auf diesem Abschnitt. Der SEV soll qualitativ hochwertig umgesetzt werden und einen hohen Kundennutzen erzielen. Das beginnt bei der Kundeninformation, der Information an den Haltestellen und am Fahrzeug, der Auskunftsfähigkeit des Personals, der Fahrzeugqualität und nicht zuletzt der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Fahrten. Zur Mitfahrt im SEV berechtigt jede im SPNV auf dem entsprechenden Streckenabschnitt gültige Fahrkarte oder Fahrtberechtigung entsprechend den jeweiligen Tarifbestimmungen. Die Beförderung gegenüber den Fahrgästen erfolgt im Namen der metronom Eisenbahngesellschaft mbH (voraussichtlich bis 13.06.2026) bzw. dem künftigen Betreiber des Hanse-Netz, Los Nord (voraussichtlich ab 14.06.2026). Der Beförderungsvertrag wird zwischen den Fahrgästen und den o. g. Eisenbahnverkehrsunternehmen geschlossen. Ein Fahrscheinverkauf durch das Busunternehmen ist nicht vorgesehen. Das Busunternehmen erhält keine Fahrgeldeinnahmen (Anteile aus den Einnahmenaufteilungen oder Ausgleichszahlungen).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Der Bieter muss sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Er weist seine angegebene Gesellschaftsform durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (bei Kapital- und Personengesellschaften) bzw. einer Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er … ganz lesenDer Bieter muss sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Er weist seine angegebene Gesellschaftsform durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (bei Kapital- und Personengesellschaften) bzw. einer Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, nach. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als drei Monate sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern vorzulegen.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Der Bieter muss mit seinem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Genehmigungsurkunde zur Durchführung von Linien- oder Gelegenheitsverkehren mit Kraftfahrzeugen (gemäß §§ 42, 42a, 43, 48, 49 PBefG) vorlegen. Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinsc … ganz lesenDer Bieter muss mit seinem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Genehmigungsurkunde zur Durchführung von Linien- oder Gelegenheitsverkehren mit Kraftfahrzeugen (gemäß §§ 42, 42a, 43, 48, 49 PBefG) vorlegen. Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein, müssen die für die Prüfung der Befähigung zur Berufsausübung erforderlichen Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
(1/2) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Eins … ganz lesen(1/2) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: a) einen Mindestjahresumsatz mit Busverkehrsleistungen in Höhe von 1.500.000 EUR im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr und b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller Reserven in Höhe von 300 000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bieters. Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen: Grundfall: 1. Den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) des Bieters für das letzte vor der Abgabe des Angebots abgeschlossene Geschäftsjahr, falls und soweit dessen Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, 2. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht, 3. ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bieters ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde. Alternative 1: Soweit für das o.g. Geschäftsjahr des Bieters kein Jahresabschluss erstellt wurde oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bieter neben den in den oben unter "Grundfall" genannten Ziffern 2) und 3) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziff. 1) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das o.g. Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss: - Jahresumsatz für das Geschäftsjahr; - sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB, - Eigenkapital zu Buchwerten, - Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entspr. §§ 284 bis 288 HGB.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
(2/2) Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bieters über das o.g. Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung - jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen - noch nich … ganz lesen(2/2) Alternative 2: Ist der Jahresabschluss des Bieters über das o.g. Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung - jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen - noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. Sodann hat der Bieter neben den in den oben unter "Grundfall" genannten Ziffern 2) und 3) genannten Unterlagen und anstelle des oben in Ziff. 1) genannten Jahresabschlusses über das o.g. Geschäftsjahr folgende Unterlagen abzugeben: - den Jahresabschluss (s.o., Ziff. 1) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht - soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen - für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr, - eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie - eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen. Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Ist der Dritte nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 22 Abs. 1 LkSG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder Art. 5 k) VO (EU) 2023/1214 vor, hat der Bieter den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG zu ersetzen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, das für den Beleg der Eignung benötigt wird, nach einem der im letzten Satz genannten Tatbestände auszuschließen ist. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach einem der im vorletzten Satz genannten Tatbestände vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem Bieter beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die nachfolgend dargestell …
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Angebots über die te … ganz lesenDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe des Angebots über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden. Geforderte Mindeststandards: Vorlage eines Nachweises für mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt in der EU in den letzten fünf Jahren unter Angabe der während der Vertragslaufzeit und in den letzten fünf Jahren erbrachten Bus-km. Das Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn der Auftraggeber eine öffentliche Stelle oder ein Unternehmen ist, das im Auftrag einer öffentlichen Stelle oder eigenwirtschaftlich Schienenverkehrsleistungen im Nah- oder Fernverkehr in der EU erbringt und der Leistungsumfang mindestens 500.000 Bus-km beträgt. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers / eines der betreffenden Auftraggeber oder im Wege einer Eigenerklärung benannt werden. Für diese Eigenerklärung ist das Formblatt A.9 zu benutzen. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für die Durchführung von SEV-Leistungen auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage einer Referenz für den Dritten mit dem Angebot nachzuweisen. Ist der Dritte nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 22 Abs. 1 LkSG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG oder Art. 5 k) VO (EU) 2023/1214 vor, hat der Bieter den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG zu ersetzen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach einem der im letzten Satz genannten Tatbestände vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, das für den Beleg der Eignung benötigt wird, sich nicht als geeignet herausstellt oder nach einem der im vorletzten Satz genannten Tatbestände auszuschließen ist bzw. ausgeschlossen werden kann. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen ein o.g. Ausschlussgrund vorliegt, erfolgt keine erneute Aufforderung. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nu …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
10.07.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Sollte der Streckenabschnitt Langenhagen Mitte - Celle - Uelzen - Lüneburg oder ein Teil davon länger gesperrt bleiben und der SPNV-Verkehr nicht oder nur teilweise aufgenommen werden können, besteht im vom Auftragnehmer mit der LNVG abzuschließenden Vertrag (Vergabeunterlagen, Anlage … ganz lesenbis zu 2-mal: Sollte der Streckenabschnitt Langenhagen Mitte - Celle - Uelzen - Lüneburg oder ein Teil davon länger gesperrt bleiben und der SPNV-Verkehr nicht oder nur teilweise aufgenommen werden können, besteht im vom Auftragnehmer mit der LNVG abzuschließenden Vertrag (Vergabeunterlagen, Anlage C.0) eine Verlängerungsoption. Bieter können zudem bei der Angebotswertung Wertungspunkte dafür erhalten, dass sie sich damit einverstanden erklären, dass die Vertragslaufzeit und die Leistungszeit von der LNVG einseitig durch schriftliche Erklärung um bis 7 weitere Tage über den von der Verlängerungsoption erfassten Zeitraum hinaus verlängert werden darf.
Optionen
Ausweitungen des Umfanges der Betriebsleistungen, Verminderungen des Umfanges der Betriebsleistungen, Umbestellungen. Nähere Angaben zu den möglichen Änderungen der Betriebsleistungen enthält der zwischen dem Auftragnehmer und der LNVG abzuschließende Vertrag.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
19 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Verga … ganz lesenAuf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen (§ 161 Abs. 1 GWB). Nähere Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhalten Sie bei der folgenden Stelle: Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn (E-Mail: info@bundeskartellamt.de; Tel.: +4922894990).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRURBYH Es werden verschiedene, im Einzelnen benannte Preise und Qualitäten gewertet. Nähere Einzelheiten werden der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen sein. Soweit es in Abschnitt 5.1.16 heißt "Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt", handelt es sich um … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXQ6YRURBYH Es werden verschiedene, im Einzelnen benannte Preise und Qualitäten gewertet. Nähere Einzelheiten werden der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen sein. Soweit es in Abschnitt 5.1.16 heißt "Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt", handelt es sich um eine automatisch erzeugte Formulierung. Im hiesigen offenen Verfahren sind keine Teilnahmeanträge einzureichen. Richtig müsste es daher heißen "Organisation, die Angebote entgegennimmt".

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
482.763 €Zuschlagswert im Median
46.919 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4c60e20f-cd37-496e-a042-6ad27b5075c9.