SEV Leipziger Straße - Hauptbahnhof (09.07.2026 - 20.09.2026)
Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 2026-112-01-01-0808.veröffentlicht 20.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Monate
- 09.07.2026 – 20.09.2026
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Monate09.07.2026 – 20.09.2026
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (33 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 5 Monatenüber evergabe.de
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 20.09.2026
- Bindefrist endetvor 3 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
SEV-Leistung Linie 43 Leipziger Straße/ Haberstädter Straße - Hauptbahnhof/ Willy-Brandt-Platz Zeitraum: 09.07.2026 - 20.09.2026
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 SEV-Leistung Leipziger Straße / Halberstädter Str. - Hauptbahnhof (Willy-Brandt-Platz) Linie 43 Kurs 02 | 2 Monate | – |
| 2 | Los 2 SEV-Leistung Leipziger Straße / Halberstädter Str. - Hauptbahnhof (Willy-Brandt-Platz) Linie 43 Kurs 03 | 2 Monate | – |
| 3 | Los 3 SEV-Leistung Leipziger Straße / Halberstädter Str. - Hauptbahnhof (Willy-Brandt-Platz) Linie 43 Kurs 04 | 2 Monate | – |
| 4 | Los 4 SEV-Leistung Leipziger Straße / Halberstädter Str. - Hauptbahnhof (Willy-Brandt-Platz) Linie 43 Kurs 01 | 1 Monat | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.07.2026
- Vertragsende
- 20.09.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: -
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, wenn: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
- Hinweis
(a) Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin. … ganz lesenkürzer
(a) Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin. (b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gemäß §45 Abs. 2 KrWG, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen, ohne damit Rechtsansprüche Dritter zu begründen, Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die 1. in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt worden sind, 2. durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sind, 3. sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen oder 4. im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen oder sich besser zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung eignen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Otto-von-Guericke-Straße 25, 39104 Magdeburg
- Kontakt
- vergabestelle@
mvbnet.de
Bei uns erfasst
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- SEV - Leistung Listemannstr. - Otto-von-Guericke-Str.21.05.2026 · 6 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.06.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 19.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eead44a8-55fa-4daf-ad9c-720abc5ab024.