Servicevertrages zur Unterstützung der Dateninfrastruktur des Berichtsportals Wasser
Bundesanstalt für Gewässerkunde · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 5.02.02#00001#147_25_049_M4veröffentlicht 13.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Koblenz.
- Citrix-LizenzenGemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH · KoblenzFrist 24.11.2026
- Fortführung ArcSight ExtranetBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · KoblenzFrist 30.11.2026
- Abschluss eines Wartungsvertrages für die Gebäudeleittechnik (Desigo CC)Bundesarchiv · KoblenzFrist 18.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Ticketsystem20 %
- Anteil Ökostrom am Stromportfolio10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 9 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der AN erbringt software-technische Unterstützungsleistungen für die einzelner Bestandteile der IT-Berichtsdateninfrastruktur der BfG in der Zeit nach Auftragserteilung bis zum 31.12.2029. Die Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers (AN) bestehen zum einen in der Anpassung der JAVA-basierten Eigenentwicklungen und den BfG-spezifischen Erweiterungen der Software ShapeChange auf Quellcodeebene. Die BfG hat hierzu das notwendige ausschließ-liche Nutzungsrecht. Zum anderen beziehen sich die Unterstützungsleistungen auf die konzeptionellen Weiterentwicklungen der vorhandenen UML-Modelle/Anwendungsschemata so-wie das Erstellen neuer Anwendungsschemata. Somit lassen sich die Unterstützungsleistun-gen in vier Bereiche einteilen: • Anpassung der Software ShapeChange • Anpassungen der WebGenesis Erweiterung und GDIProxy • Anpassungen der vorhandenen UML-Modelle/Anwendungsschemata • Erstellen neuer Anwendungsschemata
Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Der Preis/das Honorar wird als Wertungssumme aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen, preislich günstigsten Grund- oder Wahlpositionen, aller Bedarfspositionen und möglicher, sich für den Auftraggeber ergebender zusätzlicher Kosten. Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. - alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung nach DIN 1333) entsprechend
- Qualität
- Ticketsystem
- Qualität
- Anteil Ökostrom am Stromportfolio
Eignung5 von 5 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
• Mindestens eine Referenz zur Kernsoftware WebGenesis, insbesondere der Workflow-Komponenten. • Mindestens drei Referenzen zur Software ShapeChange, in denen Sie dieses Produkt eingesetzt und weiterentwickelt haben. • Mindestens zwei Referenzen zur Software FME (Safe Software) sowohl im Desktop- al … ganz lesenkürzer
• Mindestens eine Referenz zur Kernsoftware WebGenesis, insbesondere der Workflow-Komponenten. • Mindestens drei Referenzen zur Software ShapeChange, in denen Sie dieses Produkt eingesetzt und weiterentwickelt haben. • Mindestens zwei Referenzen zur Software FME (Safe Software) sowohl im Desktop- als auch im Serverbereich, in denen Sie die Skriptsprache der Software verwendet haben. • Mindestens drei Referenzen im Bereich der UML-Modellierung mithilfe der Software Enterprise Architect (Sparx), in denen Sie auch Constraints mithilfe von OCL definiert haben. • Mindestens drei Referenzen im Bereich der OGC-Webdienste sowie der XML/GML-Verarbeitung.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV, dass eine Berufshaftpflichtversicherung / eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 1.500.000,- € für Personen- und für sonstige Schäden nachgewiesen wird (siehe Nr. 6 der Eigenerklärung zur Eignung).
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Erklärung nach § 44 Abs. 1 VGV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister (siehe Nr. 13 der Eigenerklärung zur Eignung)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeungterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Mainzer Tor 1, 56068 Koblenz
- Website
- bafg.de
- Kontakt
- vergabe@
bafg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- NEROS GbR4 Zuschläge
- DATAGROUP Rhein-Main GmbH2 Zuschläge
- IBYKUS AG2 Zuschläge
- LIGHTHOUSE Management Consulting + Software GmbH2 Zuschläge
- Microsoft Deutschland2 Zuschläge
- Nexus AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2b37e8fb-64d4-466f-9f63-b2207c05e48b.