Serviceleistungen für die IT-Fachanwendung "WSD-SQL-Server-Datenbank"
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 17104/004-25#004veröffentlicht 22.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 900 Tsd. €
- Laufzeit
- 61 Monate
- 01.11.2025 – 30.11.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 900 Tsd. €
- Laufzeit
- 61 Monate01.11.2025 – 30.11.2030, bis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- siehe Ziffer 4.1 der Verfahrensbeschreibung70 %
- siehe Ziffer 4.2 der Verfahrensbeschreibung30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 17 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 30.11.2030
- Heute
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK oder Auftraggeber [AG]) beabsichtigt einen EVB-IT-Servicevertrag über Serviceleistungen für die IT-Fachanwendung "WSD-SQL-Server-Datenbank" abzuschließen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Aufgaben, die sich auf Serviceleistungen zur Funktionsfähigkeit und Aktualisierung der Fachanwendung „WSD-SQL-Server-Datenbank“ beziehen. Ergänzend sind Weiterentwicklungen bzw. Anpassungen des Systems an neue und technische Gegebenheiten zu übernehmen und anschließende Nutzerschulungen für den AG durchzuführen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareHauptgegenstand
- 72267000Software-Wartung und -Reparatur
- 72261000Software-Unterstützung
- 72266000Software-Beratung
- 72265000Software-Konfiguration
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 48610000Datenbanksysteme
- 72212600Entwicklung von Datenbank- und Betriebssystemsoftware
- 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
- 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
- 72212610Entwicklung von Datenbanksoftware
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- siehe Ziffer 4.1 der VerfahrensbeschreibungPersonal (25 %), Personalkonzept (25 %), Umsetzungskonzept (50 %)
- Preis
- siehe Ziffer 4.2 der VerfahrensbeschreibungPreis
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- siehe Ziffer 3.3.1 der Verfahrensbeschreibung
- Kriterium
- siehe Ziffer 3.3.2 der Verfahrensbeschreibung
- Kriterium
- siehe Ziffer 3.3.3 der Verfahrensbeschreibung
- Kriterium
- siehe Ziffer 3.3.1.3. der Verfahrensbeschreibung
- Kriterium
- siehe Ziffer 3.6 der Verfahrensbeschreibung
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2025
- Vertragsende
- 30.11.2030
- Verlängerung
- bis zu 4-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 27.05.2025, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die V … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
- Website
- bmwk.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bmwk.bund.de
Bei uns erfasst
- Evaluation der beiden Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb (FRL EEW FW)“ und „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (FRL EEW Z/K)12.11.2025
- Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz14.10.2025
- Evaluation des Förderprogramms INVEST – Zuschuss für Wagniskapital13.08.2025
- Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, der Pflege, den Support und das Betriebsmanagement der Förderzentrale Deutschland (FZD)25.06.2025 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG7 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- ABB AG2 Zuschläge
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- Codesphere GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.06.2025 auf 24.06.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.05.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.05.2025 auf 03.06.2025 verschoben
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.06.2025 auf 17.06.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 03.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
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- Netzwerkmonitoring Lizenzen SolarWindsBerliner WasserbetriebeFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b8115fe5-e3f6-4104-8db7-84ff53729997.