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Service- und Wartungsvertrag inkl. Störungsbeseitigung, Instandsetzungsarbeiten, durchführen von Wartungsarbeiten und Anlageninspektionen, Basisbetreuung - Zuständigkeitsbereich Saale

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 2025/815/038veröffentlicht 12.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 408 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Sachsen-Anhalt (11 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 11 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre… – 30.09.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 136 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsende
    in 11 Monaten

Beschreibung

Bereitschaft mit Störungsbeseitigung (1) Damit im Fehlerfall mit der Störungsbeseitigung so schnell wie möglich begonnen werden kann, erfolgt die Entsendung des Servicepersonals (i. d. R. ein Ingenieur) innerhalb kürzester Zeit. (2) Die Störungsbeseitigung beginnt mit telefonischem Service und ggf. zusätzlich mit einer Fehlerdiagnose per Ferneinwahl. Ein Service-Ingenieur des AN wählt sich innerhalb 1 Stunde nach Fehlermeldung des Kunden in das betroffene Netzwerk zur schnellstmöglichen Fehlerbehebung bzw. Fehlerdiagnose ein. Lässt sich der Fehler über die Ferneinwahl spätestens nach 1 Stunden nicht beheben wird ein ServiceIngenieur des AN in Absprache mit dem AG die Störung vor Ort beheben. (3) Nach erfolglosem Abbruch der Ferneinwahl oder eine Ferneinwahl nicht möglich ist, garantiert der AN innerhalb von 3,5 Stunden mit der qualifizierten Störungsbehebung vor Ort zu beginnen. (4) Die Bereitschaft für Fehlerdiagnose und Störungsbeseitigung ist von Montag bis Freitag von 6:30 bis 15:30 Uhr vorzuhalten. (5) Können Störungen während der Bereitschaftszeiten nicht behoben werden, so ist die Störungsbehebung am Folgetag fortzusetzen. (6) Bei Anforderung zur Störungsbeseitigung wird ein Service-Ingenieur den An-sprechpartner der Störungsmeldenden Stelle zurückrufen, um a) sich über die Umstände der Anlagenstörung zu informieren b) Lösungsvorschläge zur Fehlerbehebung zu unterbreiten c) ggf. eine Fehlerdiagnose per Ferneinwahl d) die voraussichtliche Ankunftszeit mitzuteilen (7) Der Einsatz erfolgt nach vorheriger Bestellung per Telefon oder E-Mail in Abstim-mung mit dem AG. (8) Telefonbestellungen sind im Nachgang per E-Mail festzuhalten. (9) Materialleistungen und Ersatzteile werden nach Aufwand berechnet. Instandsetzungsarbeiten (1) Der Einsatz erfolgt nach vorheriger Bestellung per E-Mail in Abstimmung mit dem AG. (2) Instandsetzungsarbeiten beinhaltet auch die Abstellung von Sicherheitsrelevanten Mängeln. (3) Instandsetzungsarbeiten sind Montag – Freitag in der Zeit von 6:30 – 15:30 Uhr durchzuführen. (4) Materialleistungen und Ersatzteile werden nach Aufwand berechnet. Wartung (1) Unter Wartung wird die komplette Wartung inkl. Inspektion für Hard- und Software aller Anlagenteile gemäß den Wartungs- und Inspektionslisten verstanden. 1. Die Leistung des AN fällt dabei auf die für Ihn in den Wartungs- und Inspektionslisten angegebenen Wartungspunkten. Abschließend ist ein Wartungsbericht je Anlage zu erstellen und mit den bearbeiteten Listen an den Vertragsbevollmächtigen zu übergeben. Die Wartung ist auf Abruf und in der Regel im Herbst nach der Schifffahrtssaison durchzuführen. Basisbetreuung (1) Ein qualifizierter Service-Ingenieur wird den AG einmal im Jahr besuchen bzw. ein Bericht erstellen, um die Voraussetzungen für eine reibungslose Abwicklung aller mit der vertraglich vereinbarten Anlagenbetreuung verbundenen Serviceaktivitäten zu vereinbaren. Dazu gehören im Einzelnen: - Erfassung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Anlagen sowie der dazugehörigen Ersatzteile - Gemeinsame Erarbeitung der Instandhaltungsstrategie - Qualifizierung unseres Personals durch Vorschlag von geeigneten Maßnahmen - Auswerten von Betriebserfahrungen unseres Personals in geeignete Verbesserungs-vorschläge - Information über die Weiterentwicklung der Hard- und Software - Information über relevante Software- Updates und Upgrades - Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträg-lichkeit und Leistungsfähigkeit der Anlagen. Anlageninspektion Die Anlageninspektion wird für alle Anlagenteile gemäß den Anlageninspektions-listen verstanden und dient zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes. Die Leistung des AN fällt dabei auf die für Ihn in den Anlageninspektionslisten angegebenen Punkte. Abschließend ist ein Prüfbericht für jede Anlageninspektion zu erstellen und mit den bearbeiteten Listen an den Vertragsbevollmächtigen zu übergeben. Die Anlageninspektion ist auf Abruf und in Absprache mit dem AG auszuführen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
30.09.2027
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich um 1 weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt ha … ganz lesenEin Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Allgemeines zum Verfahren z.B. * Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebots sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter https://www.evergabe-online.info abgerufen werden. * Anfragen sind in Textform über d … ganz lesenAllgemeines zum Verfahren z.B. * Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebots sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter https://www.evergabe-online.info abgerufen werden. * Anfragen sind in Textform über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit. * Anfragen von interessierten Unternehmen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform bei der Kontaktstelle ORG 0001 vorliegen. * Ein Termin für eine Ortsbesichtigung kann auf Verlangen vereinbart werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Löwen Automation GmbH, Braunschweig–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f03084f9-ae34-4707-85ba-2e46370208c5.