sem. GMA
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-11V-33-4veröffentlicht 05.12.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
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- Neubau Bildungszentrum Geradstetten - MedientechnikBauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. · StuttgartFrist 30.11.2026
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kaltasphalt und Bitumenemulsion 2027-2028Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart · StuttgartFrist 10.12.2026
- Schienenauszüge - Brücke PeregrinastrStuttgarter Straßenbahnen AG · StuttgartFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (162 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 4 Wochen · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Stuttgart70372, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Beschaffung von semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen (sem. GMA) inklusive Zubehör für die Polizei Baden-Württemberg
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage (sem. GMA) inklusive Zubehör abrufen. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag höchstens 25 sem. GMA inkl. Zubehör abrufen. Die Lieferung hat "Frei Haus" bis spätestens 6 Monate nach Zuschlagserteilung bzw. Abruf an den Regionalen Technikstandort Hechingen, Bisinger Str. 35, 72379 Hechingen zu erfolgen. Zur Leistung gehört ebenfalls die Durchführung einer jährlichen DGUV-Prüfung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vor Ort beim Auftragnehmer. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise mit einzureichen: - Nachweis einer Bauartzulassung oder Baumusterprüfbescheinigung gem. Leistungsverzeichnis (Anlage 3) Ziffer 1 - Nachweis der Zulässigkeit des Messbetriebs aus Anhänger gem. Leistungsverzeich-nis (Anlage 3) Ziffer 2 - Konformitätserklärung nach aktuellem deutschen Eichrecht gem. Leistungsverzeich-nis (Anlage 3) Ziffer 3
Gegenstand nach CPV
- 34971000GeschwindigkeitskontrollkamerasHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1Der niedrigste Preis erhält Rang 1.
- Beschreibung
- Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, orientiert sich die Rangfolge am Preis.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Auftragserteilung. Soweit innerhalb einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten die Abnahme der vereinbarten Höchstmengen nicht erreicht wird, verlängert sich der Vertrag automatisch zweimal um jeweils weitere 12 Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Der Vertrag endet auf jeden Fall spätestens nach dieser Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage (sem. GMA) inklusive Zubehör abrufen. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag höchstens 25 sem. GMA inkl. Zubehör abrufen. Auf den Abruf der voraussichtlichen Mehrabnahmemengen besteht seitens d … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage (sem. GMA) inklusive Zubehör abrufen. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag höchstens 25 sem. GMA inkl. Zubehör abrufen. Auf den Abruf der voraussichtlichen Mehrabnahmemengen besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch. Der Auftraggeber versucht, mit seinen Abrufen die voraussichtliche Mehr-abnahmemenge zu erreichen. Aufgrund der Umstände (politische Entwicklungen und Freigabe der notwendigen finanziellen Mittel) kann jedoch nicht zweifelsfrei sichergestellt werden, dass die voraussichtlichen Mehrabnahmemengen voll ausgeschöpft werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Höchstmenge nicht überschritten wird. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag endet nicht durch Erreichen der Höchstabnah-memenge. Der Auftragnehmer ist für die Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, bei Bedarf des Auftraggebers weitere semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen inklusive Zubehör zu den im Angebotsschreiben (Anlage 1) genannten Stückpreisen und Bedingungen zu liefern.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenkürzer
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY52A
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| VITRONIC Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH, Wiesbaden | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
- Kontakt
- polizei.bw.vergabestelle@
polizei.bwl.de
Bei uns erfasst
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (162 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Künstler Bahntechnik GmbH15 Zuschläge
- Track Tec GmbH10 Zuschläge
- voestalpine Turnout Technology Deutschland GmbH10 Zuschläge
- voestalpine Turnout Technology Germany GmbH8 Zuschläge
- Werner Lüke GmbH6 Zuschläge
- Fehlings Narosch Gleistechnik und Entsorgung GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d8d8e074-01a4-4b75-b155-d42194579250.