Seismologische 2D Reflexionsseismiken und Entwicklung einer geologischen Karte
Deutsches Elektronen Synchrotron DESY · Zeuthen, Brandenburg
Aktenzeichen DZA01veröffentlicht 19.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Zeuthen15738, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Deutsche Zentrum für Astrophysik ("DZA") ist eine gemeinsame Initiative der deutschen Astronomie und Astroteilchenphysik mit der Idee, einen nationalen und auch internationalen Knotenpunkt der Astrophysik zu schaffen. Das Konzept des DZA ruht auf drei Säulen: Forschung, Technologieentwicklung und Digitalisierung. Im Zentrum für Digitalisierung sollen die Datenströme astronomischer Observatorien aus aller Welt zusammengeführt werden. In einem Zentrum für Technologieentwicklung sollen Halbleitersensoren, Silizium-Optiken und Regelungstechniken für Observatorien entwickelt werden. Auf Grundlage der technologischen Entwicklungen und der gewonnenen Datensätze werden in der Forschung neue Erkenntnisse erzielt, die unser Verständnis der Zusammenhänge im Universum voranbringen. Der Hauptcampus, der diese drei Säulen vereint, soll am Standort Görlitz entstehen. Zusätzlich soll im Granit der Lausitz zwischen den Orten Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen ein Untergrundforschungslabor, das "Low Seismic Lab" ("LSL"), entstehen, in dem insbesondere Technologien zur Erforschung von Gravitationswellen entwickelt und getestet werden sollen. Die seismographischen Bedingungen im Granitgestein der Lausitz sind einzigartig und besonders gut für die Erforschung von Gravitationswellen geeignet. Der genaue Standort im Dreieck zwischen Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen muss dabei mit Hilfe weiterer Untersuchungen und Probebohrungen bestimmt werden, um bestmögliche Bedingungen für die Grundlagenforschung zu schaffen, mit anderen Worten: die "seismische Null" zu finden. Für die finale Lokation des Low Seismic Labs in der Aufbauphase des DZA ist es unumgänglich, die seismisch-physikalischen Eigenschaften des Untergrundes zu bestimmen und das seismische Rauschen zu charakterisieren. Hierfür soll ein integriertes seismisches Beobachtungsprogramm zusammen mit Bohrungen und geologischen Arbeiten durchgeführt werden. Ziel ist die Entwicklung eines physikalischen 3D-Modells des Untergrundes, anhand dessen die finale Lokation des Labors vorgenommen werden kann.
Beschreibung des Loses
Konkreter Beschaffungsbedarf bestand nun bei der Durchführung von hochauflösenden seismischen 2D Reflexionsseismiken zur Abbildung geologischer Strukturen und bei der Entwicklung einer überarbeiteten geologischen Karte unter Einbeziehung des Datenarchivs im geologischen Landesamt. Außerdem soll ein geologisch-tektonisches Modell und ein hydraulisches Modell erstellt werden. Die beiden Modelle beeinflussen sich gegenseitig und sind daher gemeinsam zu erstellen. Die Entwicklung eines geologisch-tektonischen Modells ist stets mit der Auswertung und Interpretation vorhandener und neu geschaffener Datensätze verbunden. Erforderlich ist daher die vertiefte Kenntnis der geologischen Entwicklung der Region, der Fachliteratur mit Bezug zur untersuchten Region und der vorhandenen geologischen Einheiten durch praktische Anschauung (z.B. aus Kartierungen, Geländeaufschlüssen oder Bohrungen). Für die Erstellung des hydraulischen Modells ist eine Übertragung der Geometrien aus dem geologisch-tektonischen Modell erforderlich.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kriterium
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (hier gilt im vorliegenden Fall § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHE8L
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Technische Universität Bergakademie Freiberg, Freiberg | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Platanenallee 6, 15738 Zeuthen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df426503-f892-43df-813e-91c2d70bb013.