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Seismischen Messsystem

Universität Bremen - Zentraler Einkauf · Bremen, Bremen

Aktenzeichen UNI-31-2025-0059veröffentlicht 24.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 346 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate03.01.2026 – 10.03.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bremen28359, Bremen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.bremen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (28 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Technischer Wert70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.bremen.de
    vor 11 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    keine
    vor 11 Monaten
  4. Bindefrist endet
    36 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 10.03.2026
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines Seismischen Messsystems

Beschreibung des Loses

Beschafft werden soll ein marines, geschlepptes, digitales System zur mehrkanaligen Erfassung von reflexionsseismischen Daten, ein sog. digitaler seismischer Streamer. Das System muss vollständig und einsatzbereit sein, inklusive sämtlicher erforderlichen Komponenten zur Datenerfassung, Signalverarbeitung, Synchronisierung, Energieversorgung und Verkabelung. Das System muss modular aufgebaut sein und dadurch verschiedene Konfigurationen der Messgeometrie erlauben, bzw. einen entsprechenden Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen. Insbesondere muss das System zum Lieferzeitpunkt auch in zwei symmetrische Teilstreamer aufgeteilt werden können, welche parallel in einer 3D-Messanordnung geschleppt werden können, Ebenfalls notwendig ist eine spezielle Konfiguration relevanter geometrischer Parameter des Systems, insbesondere der Hydrophonabstände und der Anzahl der Hydrophone pro Kanal / Gruppe. Der Streamer muss digital sein mit einer Abtastrate der erfassten akustischen Daten von mindestens 8 kHz. Die AD-Wandlung der an den Hydrophonen erfassten Messwerte muss bereits im Streamer erfolgen, die Daten werden per geeigneter Telemetrie an die Datenerfassungsanlage übertragen. Die einzelnen Sektionen dürfen nicht mit flüssigen Stoffen gefüllt sein, sondern müssen aus einem geeigneten flexiblen Material bestehen (Solid Streamer oder Gel-Füllung).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Technischer Wert70 %
Preis30 %
Qualität
Technischer WertTW

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.01.2026
Vertragsende
10.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.bremen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 Tage
Angebotsöffnung
24.11.2025, 11:00 Uhr. keine. keine
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzul … ganz lesena) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Hinweis
1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden; 2) Im bzw. in den Vergabeverfahren werden nur Email über den Vergabemanager als Kommunikationsmittel zugelassen. Geben Sie dazu bitte IMMER die Vergabenummer an; 3) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftrag … ganz lesen1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden; 2) Im bzw. in den Vergabeverfahren werden nur Email über den Vergabemanager als Kommunikationsmittel zugelassen. Geben Sie dazu bitte IMMER die Vergabenummer an; 3) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bibliothekstrasse 1 / VWG 1110, 28359 Bremen
Kontakt
einkauf@uni-bremen.de

Bei uns erfasst

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 43769301-8ec0-4dd5-8ad1-d9da7bced6a7.