Seilkranarbeiten 2026 im Stadtwald Heidelberg
Stadt Heidelberg, Landschafts- und Forstamt · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 67.1 5-2025veröffentlicht 03.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Monate
- 01.01.2026 – 30.04.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate01.01.2026 – 30.04.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69045, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 14 Monatenüber auftragsboerse.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 13 Monaten45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 30.04.2026
- Heute
Beschreibung
Das Landschafts- und Forstamt der Stadt Heidelberg vergibt zum 01.01.2026 eine Hiebsmaßnahme von etwa 5000 Fm in den Revieren Rohrbach, Königsstuhl und Handschuhsheim. Die Hiebe sind aufgeteilt auf fünf Flächen. Die Flächen können nicht befahren werden und die Holzbringung per Bodenzug ist nicht gestattet. Daher ist es zwingend notwendig die Arbeiten mit einem Seilkran umzusetzen. Die Arbeiten müssen bis zum 30.04.2026 beendet sein. Das Gebot wird für alle Flächen zusammen abgegeben. Eine Unterteilung der Flächen ist nicht möglich. Es muss immer mindestens ein Ansprechpartner vor Ort sein, welcher die Sprache Deutsch in Wort und Schrift beherrscht. Alle Forstmaschinen müssen mit biologisch schnell abbaubarer Hydraulikflüssigkeit ausgestattet sein. Der Seilkran muss in der Lage sein die Bäume teilweise freischweben aus dem Hang zu transportieren, da es sich in der Fläche 5 um ein Grabungsschutzgebiet handelt und Kulturdenkmäler nicht beschädigt werden dürfen. Außerdem muss es technisch möglich sein ohne Ankerbäume die Seile abzuspannen, da es in einigen Beständen unterhalb keine passende Ankerbäume gibt. Für die Arbeiten muss eine Endmastbagger zur Verfügung stehen, ebenso ein Harvester oder eine ähnliche vollmechanisierte Erntemaschine. Der Seilkran muss Seillinien von bis zu 500 m Länge Abspannen können. Dementsprechend lang muss das Tragseil sein. Die Maschinen dürfen ein Gesamtgewicht von 40 Tonnen nicht überschreiten und müssen eine in Deutschland anerkannte forstliche Zertifizierung besitzen. Es darf lediglich der Endmastbagger auf einem Fahrzeug mit Kettenantrieb eingesetzt werden. Bei den anderen Fahrzeugen muss es sich um Radfahrzeuge handeln. Aus Waldschutzgründen muss das Holz mit dem Harvester aufgearbeitet werden. Da die Dimensionen stark schwanken muss es technisch möglich das Starkholz ebenfalls mit dem Harvester aufzuarbeiten. Bäume entlang der öffentlichen Straße in der Fläche 1 müssen aus Sicherheitsgründen während des gesamten Fällvorganges angebunden sein. Eine gemeinsame Besichtigung der Hiebsflächen mit Angehörigen des Forstbetriebes ist zwingend erforderlich. Die Bestätigung hierüber ist mit dem Angebot einzureichen. Hinweise zur ordnungsgemäßen Durchführung entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 77200000Dienstleistungen in der ForstwirtschaftHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag erfolgt auf das preisgünstigste Angebot. Hierzu wird anhand der geschätzten Festmeteranzahl und der geschätzten Stundenanzahl für zusätzliche Leistungen und der jeweils angebotenen Preise eine fiktive Wertungssumme gebildet; siehe Preistabelle in der Leistungsbeschreibung.
Eignung7 von 7 angegeben
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Der Bieter muss über die für die Auftragsausführung notwendigen Maschinen (insbesondere Seilkran) verfügen. Als Nachweis ist die beigefügte Erklärung zur Leistungsfähigkeit ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Alle Forstmaschinen müssen mit biologisch schnell abbaubarer Hydraulikflüssigkeit aus … ganz lesenkürzer
Der Bieter muss über die für die Auftragsausführung notwendigen Maschinen (insbesondere Seilkran) verfügen. Als Nachweis ist die beigefügte Erklärung zur Leistungsfähigkeit ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Alle Forstmaschinen müssen mit biologisch schnell abbaubarer Hydraulikflüssigkeit ausgestattet sein. Der Seilkran muss zu den beschriebenen Maßnahmen aus dem Leistungsverzeichnis passen. Für die Arbeiten muss eine Endmastbagger zur Verfügung stehen, ebenso ein Harvester oder eine ähnliche vollmechanisierte Erntemaschine. Der Seilkran muss Seillinien von bis zu 500 m Länge Abspannen können. Dementsprechend lang muss das Tragseil sein. Die Maschinen dürfen ein Gesamtgewicht von 40 Tonnen nicht überschreiten und müssen eine in Deutschland anerkannte forstliche Zertifizierung besitzen. Es darf lediglich der Endmastbagger auf einem Fahrzeug mit Kettenantrieb eingesetzt werden. Bei den anderen Fahrzeugen muss es sich um Radfahrzeuge handeln.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Auf Verlangen ist insbesondere eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (mit Telefonnummer für Rückfragen) vorzulegen. Mindestens eine Referenz.
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Daneben sind eine gültige forstliche Zertifizierung des Betriebs sowie ECC-Scheine (European Chainsaw Certificate) der im Auftragsfall zum Einsatz kommenden Mitarbeiter vorzulegen. Daneben muss der Bieter über die notwendige Mindestanzahl von 3 Forstwirten (ggfs. inkl. Betriebsinhaber sofern dieser … ganz lesenkürzer
Daneben sind eine gültige forstliche Zertifizierung des Betriebs sowie ECC-Scheine (European Chainsaw Certificate) der im Auftragsfall zum Einsatz kommenden Mitarbeiter vorzulegen. Daneben muss der Bieter über die notwendige Mindestanzahl von 3 Forstwirten (ggfs. inkl. Betriebsinhaber sofern dieser selbst vor Ort sein wird) verfügen, um vor Ort die Rettungskette Forst einhalten zu können. Als Nachweis ist die beigefügte Erklärung zur Leistungsfähigkeit ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Es muss immer mindestens ein Ansprechpartner vor Ort sein, welcher die Sprache Deutsch in Wort und Schrift beherrscht.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ab. Bieter haben Verpflichtungserklärungen nach dem Land … ganz lesenkürzer
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ab. Bieter haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz abzugeben. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.- Eintragung in das Handelsregister
- siehe oben
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 30.04.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.08.2025, 11:00 Uhr. Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 09.10.2025
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Postfach 105520, 69045 Heidelberg
- Website
- heidelberg.de
- Kontakt
- vergabeabteilung@
heidelberg.de - Auskünfte
- Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilungvergabeabteilung@
heidelberg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Forstunternehmen Andreas Haag4 Zuschläge
- Forstunternehmen Michael Wezel4 Zuschläge
- SilvaRom4 Zuschläge
- Forstbetrieb Albrecht3 Zuschläge
- Forstgutachter Marius Bastian3 Zuschläge
- Forstl. Planungsbüro Schaaf3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e9c598f-768e-419e-b55c-b2e157d4650d.