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Schwalmtalwerke AöR Planungsleistungen für Errichtung einer 4. Reinigungsstufe der Kläranlage in Amern

Schwalmtalwerke AöR · Schwalmtal, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 5424418veröffentlicht 07.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 521 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Viersen.

Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Qualifikation des Projektteams20 %
  • Bietergespräch40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Zentralkläranlage (ZKA) Schwalmtal-Amern mit einer Ausbaugröße von 38.000 EW (Stand 2018) wird von den Schwalmtalwerken betrieben. Sie liegt im Nordwesten des Ortsteils Amern in der Gemeinde Schwalmtal. Die ZKA wurde im Jahr 1974 erstmalig in Betrieb genommen und zwischenzeitlich mehrfach saniert und erweitert, letztmalig im Jahr 2015. Zur weiteren Ertüchtigung der Kläranlage soll eine 4. Reinigungsstufe errichtet werden. Für die Durchfüh-rung der Planungsleistung suchen die Schwalmtalwerke einen geeigneten Generalplaner.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Honorar40 %
Qualifikation des Projektteams20 %
Bietergespräch40 %
Preis
HonorarFür die Bewertung des Honorars wird der vom Bieter eingetragene Endpreis ohne optionale Leistungen in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte interpoliert.
Qualität
Qualifikation des ProjektteamsIm Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten, wobei eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung benannt werden müssen und ihre Qualifikation und Berufserfahrung durch Lebensläufe nachzuweisen sind. Die allgemeinen Referenzen des Bewerbers werden hingegen nicht bewertet, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. In diesem sind auch Angaben hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestkompetenzen zu machen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenz bei den Mitgliedern des Projektteams kumulativ vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Dies gilt nicht, wenn sich die Erfahrungen/Kompetenzen in nur einer Person des Projektteams bündeln. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten. Unterkriterium: Punkte Erfahrung in der Planung und im Bau von Kläranlage in Bezug auf die Abwasserreinigung (bis zu 30 Punkte) Unterunterkriterium: 3 oder mehr Projekte - 30 Punkte Unterunterkriterium: 2 Projekte - 20 Punkte Unterunterkriterium: 1 Projekt - 10 Punkte Unterkriterium: Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes (bis zu 70 Punkte) Unterunterkriterium: Erfahrungen in der Errichtung einer 4. Reinigungsstufe - 25 Punkte Unterunterkriterium: Neubau oder Erweiterung einer Kläranlage - 15 Punkte Unterunterkriterium: Umbau einer Kläranlage im laufenden Betrieb - 20 Punkte Unterunterkriterium: Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln - 10 Punkte Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleichbleibt.
Qualität
BietergesprächIm Rahmen dieses Kriteriums werden die Bieter aufgefordert, zu sechs fachlichen und/oder organisatorischen Fragen mit Bezug auf das vorliegend ausgeschriebene Projekt eine inhaltlich überzeugende Antwort bzw. Lösung zu entwickeln und diese im Rahmen eines Fragengesprächs zu präsentieren. An dem Gespräch müssen die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Den Teilnehmern des Fragengesprächs werden drei der Fragen spätestens zwei Wochen vor Durchführung des Gesprächs mitgeteilt. Die Beantwortung dieser Fragestellungen kann auch unterstützt mittels einer PowerPoint-Präsentation (oder vergleichbar) erfolgen. Von den Bietern werden im Rahmen der Präsentation jedoch keine Planungsergebnisse oder Visualisierungen (z.B. CADs, 3D Renderings, Skizzen) für das vorliegende Projekt verlangt. Entscheidet sich ein Bieter, diese trotzdem vorzulegen, erhält er hierfür keine Vergütung. Die drei übrigen Fragen werden den Bietern erst im Gesprächstermin mitgeteilt, um die spontane Problemlösungskompetenz der Projektverantwortlichen zu prüfen. Das Fragengespräch wird ca. 45 Minuten dauern. Die Bewertung der Antworten erfolgt durch eine Jury der Auftraggeberin insbesondere nach den untenstehenden Unterkriterien. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Diesem ist auch eine genaue Bewertungsmatrix zu entnehmen. Für jedes Unterkriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Fragengespräch“. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Die Jury für die Fragengespräche setzt sich aus Vertretern folgender Bereiche/Fachrichtungen zusammen: • Betriebsleitung • Vorstand Bewertung des Inhalts: Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben, wobei das Fra-gengespräch, welches aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Kriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Fragengespräche in Abhängigkeit hierzu bewer-tet werden. Es werden die folgenden fachlich-inhaltlichen Aspekte bewertet: 1. Auseinandersetzung mit den Fragestellungen 2. Nachvollziehbare Entwicklung der Antworten 3. Entwicklung von projektspezifischen Lösungen 4. Spontane Problemlösungskompetenz bei unbekannten Fragen 5. Nachvollziehbarer Umgang mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten im Projektverlauf

Eignung9 von 9 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen für mindestens 3 Aufträge im Bereich des Neubaus oder der Erweiterung einer Kläranlage in Bezug auf die Abwasserreinigung in den letzten zehn Jahren. Für die Berechnung des Zeitraums wird auf den Abgabeschluss der Teilnahmeantr … ganz lesenAusgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen für mindestens 3 Aufträge im Bereich des Neubaus oder der Erweiterung einer Kläranlage in Bezug auf die Abwasserreinigung in den letzten zehn Jahren. Für die Berechnung des Zeitraums wird auf den Abgabeschluss der Teilnahmeanträge abgestellt. Auch nicht abgeschlossene Projekte können als Referenzprojekte aufgeführt werden. Hierbei muss jedoch mindestens die Leistungsphase 4 erbracht und abgenommen worden sein. Ein Referenzprojekt kann mehrere Leistungsbilder abdecken. Sofern ein Referenzprojekt mehrere Leistungsbilder abdeckt, müssen die oben genannten Anforderungen ebenfalls vorliegen. Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz - Generalplanungsleistungen - die Errichtung und Inbetriebnahme einer 4. Reinigungsstufe - Nettobaukosten (KG 300-400) in Höhe von mindestens 2 Mio. € umfassen. Die Anforderungen können auch in einer Referenz erfüllt werden. In dem Fall sind trotzdem mindestens drei Referenzen nach den oben angegebenen Mindestanforderungen einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen durch ein Auskunftsverlangen beim früheren Auftraggeber zu überprüfen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung über die erforderliche Personalqualifikation der Beschäftigten des Bewerbers. Der Bewerber muss mindestens über 5 Mitarbeitende verfügen. Diese müssen mindestens 2 Ingenieure/ Ingenieurinnen umfassen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften keine Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder keine Geldbuße von mehr als 2.500 € erfolgt ist Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und … ganz lesenErklärung, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften keine Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder keine Geldbuße von mehr als 2.500 € erfolgt ist Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Erklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet Erklärung darüber, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, Erklärung darüber, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist Eigenerklärung zur Korruptionsverhütung
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Sanktionen
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Subventionen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Schwalmtalwerke AöR
Anschrift
Haversloh 2, 41366 Schwalmtal
Website
kopart.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b78723c0-a20c-435b-b946-51f44ef0920c.