Schwachstellen-Aggregator
BARMER · Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen TZB-Schwachstellen-Aggregator-2026veröffentlicht 09.04.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wuppertal42285, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Funktionale Qualitätskriterien40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 6 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Monaten64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 48732000DatensicherheitssoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wertungsrelevanter Preis ist die im Dokument "01-03_Leistungsverzeichnis" ausgewiesene zuschlagsrelevante Gesamtangebotssumme
- Qualität
- Funktionale QualitätskriterienDie Qualität wird anhand der Bewertung der "funktionalen Qualitätskriterien" ermittelt, die im Dokument Dokument 00-05-01 Funktionale Qualitätskriterien aufgeführt sind.
Eignung6 von 6 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden pro Vertragsjahr. Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abzuschließen. Die Eigenerklärung hat unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen von mindestens 2 aber maximal 4 Referenzen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung über Lieferung und Lizenzierung des Schwachstellen-Aggregators vergleichbar sind; mit Angaben dazu wer die Referenzleistung erbracht hat; zum Referenzkund … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen von mindestens 2 aber maximal 4 Referenzen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung über Lieferung und Lizenzierung des Schwachstellen-Aggregators vergleichbar sind; mit Angaben dazu wer die Referenzleistung erbracht hat; zum Referenzkunden, zur Branche, zum Beginn der Leistungsausführung des Referenzprojekts (Zeitpunkt), zur Anzahl der angebundenen Quellsysteme, zur Anzahl der verwalteten Assets, zum Abschluss des Referenzprojekts (Zeitpunkt) inkl. einer kurzen Beschreibung des angegebenen Referenzprojekts (erbrachte Leistung und Nutzungsmodell). Zu beachtende Mindestanforderungen: Vergleichbar sind solche Referenzen, die jeweils sämtliche der folgenden Mindestanforderungen erfüllen: 1. Der Beginn der Leistungsausführung im Referenzprojekt liegt nicht länger als drei Jahre in der Vergangenheit (Stichtag: Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe). 2. Das Referenzprojekt muss die Anbindung von mindestens fünf Quellensystemen und die Verwaltung von mindestens 10.000 aktiven Assets umfassen. 3. Der Bieter muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nachweisen können, dass er die ausgeschriebene Leistung bereits über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten vertrieben kann. Der Auftraggeber behält sich eine Nachfrage bei den angegebenen Referenzkunden im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung und den Ausschluss wegen Nichterreichbarkeit der Ansprechpartner trotz mehrerer Nachfragen ausdrücklich vor.x- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung des Bieters, dass dieser im Auftragsfall für alle Positionen im Projekt, welche in direktem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen, Mitarbeiter mit folgendem Sprachniveau einsetzt: - Deutsch als Muttersprache oder - Deutsch Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahme … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass dieser im Auftragsfall für alle Positionen im Projekt, welche in direktem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen, Mitarbeiter mit folgendem Sprachniveau einsetzt: - Deutsch als Muttersprache oder - Deutsch Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Ausnahme davon sind Leistungen innerhalb des Supports. Hier können auch Mitarbeiter mit folgendem Sprachniveau eingesetzt werden: - Englisch Niveaustufe C1 oder höher gemäß dem “Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen” oder vergleichbar- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Für den Fall, dass der Bieter eine SaaS-Lösung anbietet, Eigenerklärung des Bieters, dass dieser über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder eine gleichwertige Zertifizierung (für ein eingeführtes und angewandtes Informationssicherheitsmanagementsystem) verfügt, deren Anwendungsbereich die gesa … ganz lesenkürzer
Für den Fall, dass der Bieter eine SaaS-Lösung anbietet, Eigenerklärung des Bieters, dass dieser über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder eine gleichwertige Zertifizierung (für ein eingeführtes und angewandtes Informationssicherheitsmanagementsystem) verfügt, deren Anwendungsbereich die gesamte Dienstleistung der hier ausgeschriebenen Leistung umfasst. Falls die eigene Zertifizierung des Bieters nicht die gesamte Dienstleistung abdeckt, muss bei Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe mindestens die Steuerung der Unterauftragnehmer durch die eigene Zertifizierung des Bieters nach ISO/IEC 27001 oder durch eine gleichwertige Zertifizierung (für ein eingeführtes und angewandtes Informationssicherheitsmanagementsystem) abgedeckt sein. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, sich die vom Bieter benannten Zertifizierungen und sonstigen Nachweise vorlegen und deren Inhalte erläutern zu lassen. Bei Bietergemeinschaften gilt die Frage für sämtliche Mitglieder. Bei Bietergemeinschaften muss die vorgenannte Sicherheitszertifizierung des Mitglieds der Bietergemeinschaft dabei in Bezug auf diejenigen Leistungen vorliegen, die das Mitglied im Rahmen seines Leistungsanteils bei der Ausführung des Auftrags erbringen soll.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 64 Tage
- Angebotsöffnung
- 12.05.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fr … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird oder der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmac … ganz lesenkürzer
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird oder der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal www.evergabe.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Bieter sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. 3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden. 4. Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich über das Vergabeportal zu erfolgen. Die Fragen müssen spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen. 5. Mit dem Angebot ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmer eingesetzt werden sollen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten). Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bewerber/Bieter bzw. die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmer, dessen/deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. 7. Jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine allgemeine Angaben zum Unternehmen (Erklärung und vertretungsberechtigte Person, Handelsregisternummer) vorzulegen; jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen; jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 8a AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen; jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vorzulegen (Vordrucke in den Vergabeunterlagen). 8. Von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- BARMER
- Art
- Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Gesundheit
- Anschrift
- Lichtscheider Str. 89-95, 42285 Wuppertal
- Kontakt
- ausschreibungen@
barmer.de
Bei uns erfasst
- Strategy Cloud22.10.2026 · 2 Angebote
- Lizenzen und Support One Identity09.08.2026 · 4 Angebote
- ActiveControl Lizenzen14.07.2026 · 1 Angebot
- ActiveControl Lizenzen18.06.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 487 (Dienstprogramme für Softwarepakete) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- Helmich IT-Security GmbH2 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 11.05.2026 auf 13.05.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- EDV-Ausstattung - Diverse Hard- und Softwarekomponenten zur Ausstattung des 1.BA des Kreishausneubaus | Kreis SteinburgKreis SteinburgFrist 05.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019d7167-694b-463e-b8f9-c29ba524579d.