Schülerspezialverkehr für 3 Schulen des Kreises Lippe
Kreis Lippe - Der Landrat · Detmold, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VIS 022/2026veröffentlicht 19.02.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 11 Monate
- 02.09.2026 – 31.07.2027
- Lose
- 3
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- SchülerspezialverkehrKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- Schülerspezialverkehr Teil CKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- HPK Fahrdienst Heinrich-Piepmeyer-Haus MünsterVerein zur Förderung körper- und mehrfachbehinderter Kinder Münster e.V. · MünsterFrist 30.11.2026
- HPK Fahrdienst St. Antonius Haus gGmbHSt. Antonius-Haus gGmbH · HertenFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 11 Monate02.09.2026 – 31.07.2027, bis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Detmold32756, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässignoch-nicht-bekannt-siehe-nachfolgende-erlaeuterung.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (108 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.
- Preisgünstigstes zuschlagsfähiges Angebot90 %
- Erfüllung der Vorgaben nach dem Saubere Fahrzeugbeschaffungsgesetz10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,2 Punkte |
| 25 % teurer | −18 Punkte |
| 50 % teurer | −30 Punkte |
| 100 % teurer | −45 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 31.07.2027
- Heute
Beschreibung
Mit dieser Vorinformation wird zur Beteiligung am Wettbewerb zur Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs von 3 Förderschulen des Kreises Lippe aufgerufen. Es handelt sich um nachstehende Schulen: 1. Astrid-Lindgren-Schule ist eine Förderschule für geistige Entwicklung im Primar- und Sekundarbereich in 32657 Lemgo an den Standorten Vogelsang 36 und Johannes-Schuchen-Straße, 2. Die Christian-Morgenstern-Schule ist eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung im Primarbereich in 32756 Detmold, Anne-Frank-Straße 4, 3.Irmela-Wendt-Schule ist eine Förderschule für Sprache im Primarbereich in 32791 Lage, Krentruper Str. 15. Es werden pro Schule mehrere Linien gebildet, jede Linie ist ein Los. Der Linienplan wird auftraggeberseits festgelegt, wenn der Bedarf festgestellt ist. Dies wird erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe Mitte / Ende Juni erfolgen. Die Fahrzeuggröße liegt in der Regel zwischen 9 Sitzen und 20 Sitzen, teilweise ist der Einsatz einer Begleitperson erforderlich.
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Schülerbeförderung Astrid-Lindgren-Schule - Linie 1 bis Linie 26 Bei den Losen 1 bis 26 handelt es sich um insgesamt 26 Linien zur Astrid-Lindgren-Schule. Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine Förderschule für geistige Entwicklung im Primar- und Sekundarbereich in 32657 Lemgo an den Standorten Vogelsang 36 und Johannes-Schuchen-Straße 3. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um Kinder mit Entwicklungsverzögerungen/ Entwicklungsstörungen im Bereich geistige Entwicklung. Der Unterricht findet voraussichtlich montags bis freitags - mit Ausnahme der Schulferien - statt. Er beginnt um 8:15 Uhr und endet Montag bis Donnerstag um 14:00 Uhr, sowie Freitag um 12:15 Uhr. Die genauen Ankunfts- (ca. 10 Minutenvor Schulbeginn) und Abholzeiten werden bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Abholzeiten zum Schulschluss können sich während der möglichen Gesamtlaufzeit der Verträge ändern. Die Astrid-Lindgren-Schule hat ca. 190 Schülerinnen und Schüler, die derzeit schultäglich in 19 Linien und Einzelbeförderungen zur Schule und wieder nach Hause befördert werden. Der Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule erstreckt sich auf nachfolgende Städte und Gemeinden: Bad Salzuflen, Barntrup, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Lage, Lemgo, Leopoldshöhe und Oerlinghausen. In den Linien ist der Einsatz einer Begleitperson erforderlich. Die Beförderungszeit pro Linie sollte vom ersten Kind bis zur Schule nach Möglichkeit maximal 80 Minuten betragen. Die Linien sind derzeit wie folgt geplant (Streckenführung, Anzahl der Schüler): 1. Leopoldshöhe, Lage, Vogelsang - 18 Schüler (29 km besetzt/Fahrt) 2. Oerlinghausen, Lage, Vogelsang – 15 Schüler (33 km besetzt/Fahrt) 3. Kalletal, Vogelsang – 16 Schüler (39 km besetzt/Fahrt) 4. Extertal, Kalletal, Vogelsang – 7 Schüler (27 km besetzt/Fahrt) 5. Bad Salzuflen, Vogelsang – 15 Schüler (29 km besetzt/Fahrt) 6. Bad Salzuflen, Vogelsang – 15 Schüler (27 km besetzt/Fahrt) 7. Bad Salzuflen, Vogelsang - 7 Schüler (25 km besetzt/Fahrt) 8. Bad Salzuflen, Vogelsang - 15 Schüler (- km besetzt/Fahrt) 9. Bad Salzuflen, Vogelsang – 15 Schüler (-km besetzt/Fahrt) 10. Lage, Vogelsang – 15 Schüler (29 km besetzt/Fahrt) 11. Lage, Vogelsang – 15 Schüler (29 km besetzt/Fahrt) 12. Barntrup, Vogelsang – 15 Schüler (25 km besetzt/Fahrt) 13. Lemgo, Vogelsang – 15 Schüler (25 km besetzt/Fahrt) 14. Extertal, Dörentrup, Vogelsang – 7 Schüler (45 km besetzt/Fahrt) 15. Kalletal, BFZ – 7 Schüler (40 km besetzt/Fahrt) 16. Barntrup, BFZ – 7 Schüler (24 km besetzt/Fahrt) 17. Barntrup, Extertal, BFZ – 7 Schüler (40 km besetzt/Fahrt) 18. Bad Salzuflen, BFZ – 15 Schüler (30 km besetzt/Fahrt) 19. Lage, BFZ – 15 Schüler (28 km besetzt/Fahrt) 20. Leopoldshöhe, Oerlinghausen, BFZ – 7 Schüler (33 km besetzt/Fahrt) 21. BFZ – Vogelsang, 1 x wöchentlich – 15 Schüler (4 km besetzt/Fahrt) 22. BFZ – Vogelsang, 2 x wöchentlich – 15 Schüler (4 km besetzt/Fahrt 23. Einzelbeförderung Lage, Vogelsang – mind. 3 Schüler (14 km besetzt/Fahrt) 24. Einzelbeförderung Dörentrup, Vogelsang – aktuell 1 Schüler hin und zurück (11,3 km besetzt/Fahrt) 25. Speziallinie Bad Salzuflen, Vogelsang – morgens hin und 12:00 Uhr ab ALS, max. 5 Schüler (21 km besetzt/Fahrt) 26. Einzelbeförderung Vogelsang, Dörentrup – nur mittags 12:00 Uhr zurück, aktuell 1 Schüler (10 km besetzt/Fahrt) Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Erst nachdem Interessenbekundungs- und bestätigungsverfahren werden die Linien für das kommende Jahr festgelegt. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit wie möglich, beizubehalten. | 11 Monate | – |
| 2 | Schülerbeförderung Christian-Morgenstern-Schule - Linie 1 bis Linie 9 Bei den Losen 27 bis 35 handelt es sich um insgesamt 9 Linien zur Christian-Morgenstern-Schule. Die Christian-Morgenstern-Schule ist eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung im Primarbereich in 32756 Detmold, Anne-Frank-Straße 4. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um Kinder mit Entwicklungsverzögerungen/ Entwicklungsstörungen im Bereich emotionale und soziale Entwicklung. Der Unterricht findet montags bis freitags - mit Ausnahme der Schulferien - statt. Er beginnt um 8:10 Uhr und endet Montag, Dienstag und Donnerstag um 15:10 Uhr, sowie Mittwoch und Freitag um 11:30 Uhr. Die genauen Ankunfts- (ca. 10 Minuten vor Schulbeginn) und Abholzeiten werden bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Christian-Morgenstern-Schule hat ca. 70 Schülerinnen und Schüler, die derzeit schultäglich in 9 Linien zur Schule und wieder nach Hause befördert werden. Der Einzugsbereich der Christian-Morgenstern-Schule erstreckt sich auf nachfolgende Städte und Gemeinden: Augustdorf, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage, Leopoldshöhe, Oerlinghausen und Schlangen. In den Linien ist der Einsatz einer Begleitperson erforderlich. Die Beförderungszeit pro Linie sollte vom ersten Kind bis zur Schule nach Möglichkeit maximal 60 Minuten betragen. Die Linien sind derzeit wie folgt unterteilt (Streckenführung, Anzahl der Schüler): 1. Detmold – 7 Schüler (17 km besetzt/Fahrt) 2. Leopoldshöhe, Oerlinghausen, Lage – 7 Schüler (31 km besetzt/Fahrt) 3. Detmold – 15 Schüler (13 km besetzt/Fahrt) 4. Horn-Bad Meinberg, Detmold – 7 Schüler (15 km besetzt/Fahrt) 5. Schlangen, Horn-Bad Meinberg, Detmold – 15 Schüler (41 km besetzt/Fahrt) 6. Lage – 7 Schüler (15 km besetzt/Fahrt) 7. Augustdorf, Detmold - 7 Schüler (22 km besetzt/Fahrt) 8. Lage – 7 Schüler (26 km besetzt/Fahrt) 9. Lage – 7 Schüler (14 km besetzt/Fahrt) Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Erst nachdem Interessenbekundungs- und bestätigungsverfahren werden die Linien für das kommende Jahr festgelegt. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit wie möglich, beizubehalten. | 11 Monate | – |
| 3 | Schülerbeförderung Irmela-Wendt-Schule - Linie 1 bis Linie 16 Bei den Losen 36 bis 51 handelt es sich um insgesamt 16 Linien der Irmela-Wendt-Schule. Die Irmela-Wendt-Schule ist eine Förderschule für Sprache im Primarbereich in 32791 Lage, Krentruper Str. 15. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um Kinder mit Entwicklungsverzögerungen/ Entwicklungsstörungen im Bereich der Sprache. Die Irmela-Wendt-Schule versteht sich als Durchgangsschule. Sobald kein sprachlicher Förderbedarf mehr besteht, sollen die Kinder zur Grundschule zurückgeführt werden. Aufgrund von Baumaßnahmen am vorgenannten Standort erfolgt ein temporärer Umzug der Irmela-Wendt-Schule nach 32657 Lemgo, Kleines Holz 12, für voraussichtlich 2 Jahre, voraussichtlich nach den Sommerferien 2026 (ggf. zu einem späteren Zeitpunkt). Der Auftragnehmer muss sich darauf einstellen, dass sich der Schulstandort zwischen den oben genannten Standorten während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ändern wird. Der Unterricht findet montags bis freitags - mit Ausnahme der Schulferien - statt. Er beginnt um 8.00 Uhr und endet mittwochs und freitags um 13.15 Uhr und montags, dienstags und donnerstags um 12.35 Uhr. Die genauen Ankunfts- (ca. 10 Minuten vor Schulbeginn) und Abholzeiten werden bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Irmela-Wendt-Schule hat ca. 131 Schülerinnen und Schüler, die derzeit schultäglich in 15 Linien zur Schule und wieder nach Hause befördert werden. Zudem gibt es eine Schwimmlinie, die die Kinder einmal wöchentlich (derzeit am Freitag) zum Schwimmbad nach Lage und wieder zurückbefördert. Der Einzugsbereich der Irmela-Wendt-Schule erstreckt sich auf nachfolgende Städte und Gemeinden: Bad Salzuflen, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Lemgo, Detmold, Lage, Augustdorf, Leopoldshöhe und Oerlinghausen. In den Linien ist der Einsatz einer Begleitperson nicht erforderlich. Die Beförderungszeit pro Linie sollte vom ersten Kind bis zur Schule nach Möglichkeit maximal 60 Minuten betragen. Die Linien sind derzeit wie folgt unterteilt (Streckenführung, Anzahl der Schüler): 1. Bad Salzuflen – 12 Schüler (ca. 30 km) 2. Detmold, Lage – 8 Schüler (ca. 26 km) 3. Bad Salzuflen – 16 Schüler (ca. 30 km) 4. Detmold – 8 Schüler (ca. 24 km) 5. Detmold – 7 Schüler (ca. 21 km) 6. Detmold – 8 Kinder (ca. 21 km) 7. Dörentrup, Lemgo, Detmold, Lage – 6 Kinder (ca. 36 km) 8. Bad Salzuflen, Lage – 8 Kinder (ca. 29 km) 9. Kalletal, Lemgo – 8 Kinder (39 km) 10. Augustdorf, Detmold, Leopoldshöhe, Lage – 8 Kinder (ca. 23 km) 11. Extertal, Kalletal, Lemgo – 7 Kinder (ca. 57 km) 12. Lemgo, Lage – 7 Kinder(ca. 25 km) 13. Bad Salzuflen, Leopoldshöhe – 14 Kinder (ca. 33 km) 14. Oerlinghausen, Leopoldshöhe – 6 Kinder (ca. 19 km) 15. Schwimmlinie (ca. 10,9 km) – 22 Sitzplätze 16. Detmold, Lage – 8 Kinder (ca. 25 km) Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Erst nachdem Interessenbekundungs- und Bestätigungsverfahren werden die Linien für das kommende Jahr festgelegt. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit wie möglich, beizubehalten. | 11 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preisgünstigstes zuschlagsfähiges AngebotPreis
- Qualität
- Erfüllung der Vorgaben nach dem Saubere FahrzeugbeschaffungsgesetzErfüllungsgrad
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder sonstiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Kopie der vollständigen und gültigen Genehmigungsurkunde zur Gewerblichen Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis seiner Fachkunde und Zuverlässigkeit werden mindestens 3 Referenzen für die Durchführung von Beförderungsleistungen (für behinderte Menschen) verlangt. Die Referenzen sollen hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart vergleichbar mit dem jeweiligen Auftrag sein. Wenn der Biete … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis seiner Fachkunde und Zuverlässigkeit werden mindestens 3 Referenzen für die Durchführung von Beförderungsleistungen (für behinderte Menschen) verlangt. Die Referenzen sollen hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart vergleichbar mit dem jeweiligen Auftrag sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Beförderung von behinderten Menschen verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen (Eignungsleihe).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.09.2026
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- bis zu 4-mal: Der Auftrag kann, für jedes Los getrennt, viermal verlängert werden, jeweils um ein weiteres Schuljahr: Erste Verlängerungsoption bis zum 31.7.2028; Zweite Verlängerungsoption bis zum 31.7.2029; Dritte Verlängerungsoption bis zum 31.7.2030; Vierte Verlängerungsoption bis zum 31.07.2031.
- Optionen
- Beschreibung der Optionen: 1. optionale Anpassung der Linien aufgrund von Umzügen, Schulwechseln, Neuzugängen, Abgängen, 2. optionale Verlängerung, Eine vierfache Verlängerungsoption ist vornehmlich deswegen aufgenommen, damit den Vertragspartnern bei notwendigen Anpassungen nach Ziffer 1, die vornehmlich zum neuen Schuljahr erfolgen, eine vereinfachte Lösung vom Vertrag ermöglicht wird.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- noch-nicht-bekannt-siehe-nachfolgende-erlaeuterung.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung4 von 6 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachpr … ganz lesenkürzer
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die bereits aufgrund dieser Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb (Bekanntmachung) erkennbar sind, sind gemäß §160 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe (25.03.2025) beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung beim Auftraggeber zu rügen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Im Rahmen dieser Vorinformation haben interessierte Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme am weiteren Verfahren zu bekunden und dem Auftraggeber unter der genannten Kontaktadresse eine sog. Interessensbekundung zu übermitteln. Die Interessensbekundung kann schriftlich (per Post), E-Mail oder Fa … ganz lesenkürzer
Im Rahmen dieser Vorinformation haben interessierte Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme am weiteren Verfahren zu bekunden und dem Auftraggeber unter der genannten Kontaktadresse eine sog. Interessensbekundung zu übermitteln. Die Interessensbekundung kann schriftlich (per Post), E-Mail oder Fax bis zum 30.03.2026 erfolgen. Nach fristgerecht (!) eingegangener Interessensbekundung fordert der Auftraggeber alle interessierten Unternehmer zur Interessensbestätigung auf. Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung werden die Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig (ausgenommen dem bis dahin noch nicht abschließend festgelegten Linienplan) sowie gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Den genauen Link erhalten die Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung. Mit Aufforderung zur Interessensbestätigung werden die Eignungskriterien konkretisiert und spezifisch erläutert, wie die Nachweise zu erbringen sind. Mit Abgabe der Interessensbestätigung hat der Bewerber die dann geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben. Der Auftraggeber prüft die Interessensbestätigungen hinsichtlich der Eignung der Bewerber. Nach Abschluss der Interessensbestätigung werden die als geeignet qualifizierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dabei werden dann auch die genauen Linienpläne bekannt gegeben. Im Rahmen der Erstellung des Linienplanes kann es zum Wegfall von Linien und damit von Losen kommen. Schadensersatzansprüche können interessierte Unternehmen daraus nicht ableiten. Gleichsam könnten theoretisch Linien und Lose hinzukommen. Diese Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb bezieht sich insoweit auch auf eventuell hinzukommende einzelne Linien (Losen), die der Beförderung der Schüler der drei genannten Förderschulen des Kreises Lippe dienen. Die Angebotsaufforderung ist für den 18.06.2026 geplant. Die Vorinformation dient auch der Verkürzung der Angebotsfrist (§ 38 Abs. 1 und Abs. 3 VgV). Die verkürzte Angebotsfrist endet nach derzeitiger Planung am 02.07.2026. In den Vergabeunterlagen der Interessensbestätigung wird der geplante weitere Verfahrensablauf noch ausführlicher dargestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold
- Website
- kreis-lippe.de
- Kontakt
- z.vergabestelle@
kreis-lippe.de
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Schülerspezialverkehr für 3 Schulen des Kreises Lippe
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 20.08.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Engler Transfer GmbH16 Zuschläge
- Rheingold-Reisen-Wuppertal14 Zuschläge
- sei mobil Verkehrsgesellschaft mbH13 Zuschläge
- Auto-Bachem GmbH9 Zuschläge
- Küre Reisen Inh. Fatih Demir e.K.9 Zuschläge
- ABE Transfer GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- HPK Fahrdienst Lebenshilfe WittenLebenshilfe Witten e.V.Frist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c17631c0-ae3e-4856-82f5-7283cd55273d.