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Schülerspezialverkehr

Stadtverwaltung Rheinbach · Rheinbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen #1veröffentlicht 23.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 988 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vmp-rheinland.de
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für den Schülerspezialverkehr der Stadt Rheinbach

Beschreibung des Loses

Die Stadt Rheinbach vergibt die Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen zu und von den Rheinbacher Grundschulen und weitere Fahrten städtischer Rheinbacher Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Beginn der Leistungen: 01.08.2024

Die Schülerbeförderung erfolgt an allen Schultagen in Nordrhein-Westfalen, gegenwärtig bis zu 5 Schultage pro Woche. Änderungen im Schulbetrieb, z. B. bewegliche Ferientage und sonstige schulfreie Tage, werden dem Auftragnehmer frühzeitig bekanntgegeben. Die beweglichen Ferientage und sonstige schulfreie Tage betreffen unter Umständen nur einzelne Schulen, sie gelten nicht an allen städtischen Schulen an denselben Tagen. Die Schülerbeförderung erfolgt morgens zu Schulbeginn (siehe Position 1 des Leistungsverzeichnisses) und mittags zum Schulende nach der 4., 5. und 6. Unterrichtsstunde (siehe Position 2 des Leistungsverzeichnisses). Auf besondere Endzeiten, zum Beispiel nach Zeugnisausgaben, bei Lehrerfortbildungen, etc. ist Rücksicht zu nehmen und es sind genügend Kapazitäten einzuplanen. Die besonderen Endzeiten werden möglichst frühzeitig schriftlich (per Mail oder Fax) von der Stadt Rheinbach, Fachgebiet Schule/Sport, mitgeteilt. Es müssen alle Haltestellen angefahren werden. Die zu Befördernden müssen rechtzeitig vor Schulbeginn an der jeweiligen Schule sein. Es darf eine Fahrtzeit (einfache Fahrt) von 30 Minuten für die Schülerinnen und Schüler nicht überschritten werden. Die Wartezeit an der Schule vor Unterrichtsbeginn darf 20 Minuten nicht überschreiten, die Wartezeit nach dem Unterrichtsende bis zum Einstieg in den Bus darf 10 Minuten nicht überschreiten. Die Busse, die für die Schülerbeförderung an Unterrichtstagen zu Schulbeginn und nach dem Schulende (4., 5. oder 6. Stunde) eingesetzt werden, müssen während der Unterrichtszeit für weitere schulisch bedingte Sonderfahrten in Klassenstärke für alle städtischen Rheinbacher Schulen innerhalb des Stadtgebiets von Rheinbach zur Verfügung stehen. Hierbei sind regelmäßige Fahrten, z. B. zum Schwimm- und Sportunterricht, zu Gottesdienstbesuchen, etc. und unregelmäßig stattfindende Fahrten zu außerschulischen Lernorten oder Veranstaltungen, z. B. Bundesjugendspiele, zdi-Projekttage, Exkursionen im Rahmen des Schulunterrichts (Rheinbacher Burg, Himmeroder Hof, ...), Grundschul-Fußball-Cup, Theateraufführungen anderer Schulen, Rheinbacher Bahnhof, etc. durchzuführen. Hinzu kommen Fahrten für die Gesamtschule Rheinbach im Rahmen von AG-Besuchen innerhalb des Stadtgebietes sowie bis zu einem Radius von 9 km um die Anschrift "Villeneuver Straße 5, 53359 Rheinbach". Es sind entsprechende Fahrzeuge bis 16.00 Uhr bereitzustellen. Darüber hinaus müssen auch regelmäßige Sonderfahrten für alle 3 städtischen Kindertageseinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes während der Unterrichtszeiten durchgeführt werden. Bei Überschneidungen von regelmäßigen Fahrten und Sonderfahrten müssen bei Bedarf auch zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt werden. Die Fahrten zu Schwimm- und Sportunterricht und Gottesdienstbesuchen werden zu Beginn des Schulhalbjahres schriftlich mitgeteilt, kurzfristige Änderungen im Laufe des Schuljahres müssen jedoch möglich sein. Die übrigen Fahrten zu weiteren Veranstaltungen werden 5 Schultage vor Fahrtbeginn schriftlich mitgeteilt. Bei Sonderfahrten sind Lehrkräfte und weitere Begleitpersonen kostenfrei mit zu befördern. Die Preise für alle Sonderfahrten sind in die übrigen Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eignungsleihe / Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Leistungen anderer Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Nachunternehmerei … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Leistungen anderer Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Nachunternehmereinsatz oder Arbeitskräfteverleih (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Eignungsnachweise von den namentlich zu benennenden Nachunternehmern bzw. Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften. - Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung inkl. ausreichender Deckungssummen gemäß Vergabeunterlagen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Ein Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung inkl. ausreichender Deckungssummen gemäß Vergabeunterlagen. Eine Berufshaftpflicht ist vorzulegen, sofern in den Vergabeunterlagen hierzu weitere Angaben gemacht wurden.
Kriterium
- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Abschnitt 7) - Fahrplan auf Basis der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Haltestellen-, Fahrgast- und Linienübersicht unter Angabe der Linie und Anzahl der eingesetzten Busse (Abschnitt 8) - Bieterinformationen (Abschnitt 9) - Kopie der V … ganz lesen- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Abschnitt 7) - Fahrplan auf Basis der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Haltestellen-, Fahrgast- und Linienübersicht unter Angabe der Linie und Anzahl der eingesetzten Busse (Abschnitt 8) - Bieterinformationen (Abschnitt 9) - Kopie der Versicherungspolice (Abschnitt 9) - Vollständige Liste mit Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen und möglichen Ersatzfahrzeugen (Abschnitt 10) - Kopien der Fahrzeugscheine der Busse (für jeden Bus) (siehe Abschnitt 10) - Fragebogen Bus entspr. der Anzahl der eingesetzten Busse für jeden Bus (Abschnitt 11) - Vollständige Liste mit dem eingesetzten Fahrpersonal und möglichem Ersatzpersonal (Abschnitt 12) - Bietererklärung und Referenzen über vergleichbare Leistungen (Abschnitt 13)
Kriterium
- Einreichung der vorgegebenen Eigenerklärungen gemäß Bekanntmachung (alternativ: Präqualifizierungsnachweis und Passwort) - Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft - siehe auch Feld zur Eignung zur Berufsausübung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Maximal mögliche Laufzeit bis zum 31.07.2028.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
63 DAYS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Anzahl der Arbeitskräfte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal ang … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: - Anzahl der Arbeitskräfte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. - Vorlage von Referenzen, Nachweisen und Angabe von Beförderungsmöglichkeiten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der Eignung mittels Eigenerklärungen und Nachweise durch Dritte Siehe hierzu die Datei zur Verfahrensbeschreibung mit den anzugebenden Referenzen und Nachweisen bzgl. der Beförderung und die Erklärung zu den eingesetzten Fahrzeugen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb ein … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Wertung der Angebote: Bewertet werden ausschließlich Angebote, die die Mindestvoraussetzungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Es werden nur Angebote mit Gurtpflicht berücksichtigt. Alternativ-Angebote ohne Gurtpflicht sind nicht zugelassen. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird wie folgt erm … ganz lesenWertung der Angebote: Bewertet werden ausschließlich Angebote, die die Mindestvoraussetzungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Es werden nur Angebote mit Gurtpflicht berücksichtigt. Alternativ-Angebote ohne Gurtpflicht sind nicht zugelassen. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird wie folgt ermittelt:- 100 % Preis o 50 % Hinfahrten vor Schulbeginn zu den Schulen (Position 1 des Leistungsverzeichnisses) o 50 % Rückfahrten nach der 4., 5. und 6. Unterrichtsstunde am Schulende (Position 2 des Leistungsverzeichnisses) Die Beurteilung der Umweltaspekte erfolgt anhand des von Ihnen auszufüllenden Fragebogens Bus (Abschnitt 11). Ein nicht ausgefüllter Fragebogen führt wegen Unvollständigkeit des Angebots zwingend zum Angebotsausschluss.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBTY1A12G08Y Die Vergabeunterlagen werden kosten- und registrierungsfrei auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung wird empfohlen, da registrierte Bewerber mittels Bewerberkommunikation über die Beantwortung von Bieterfragen oder über die notwendi … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YBTY1A12G08Y Die Vergabeunterlagen werden kosten- und registrierungsfrei auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung wird empfohlen, da registrierte Bewerber mittels Bewerberkommunikation über die Beantwortung von Bieterfragen oder über die notwendigen Änderungen von Vergabeunterlagen unterrichtet werden. Zudem erfolgt die Angebotsabgabe elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen! Hinweis zur Wertung der Angebote: Bei fehlender Übereinstimmung zwischen der Eingabe im Bieter-Tool und dem Angebot/Angebotsschreiben wird das Angebot/Angebotsschreiben als maßgebend betrachtet. Entspricht im Leistungsverzeichnis (bzw. Preisblatt oder Honorarermittlung) der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Preisposition) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengensatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Ab einem Auftragsvolumen von 30.000 Euro erfolgt von Seiten des Auftraggebers eine Abfrage des wirtschaftlichsten Bieters im Wettbewerbsregister NRW/Gewerbezentralregister. Eintragungen im Register können zum Ausschluss führen. Bei natürlichen Personen wird zum Erhalt entsprechender Auskünfte eine Gewerbeanmeldung nachgefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach
Kontakt
vergabestelle@stadt-rheinbach.de
Auskünfte
Stadtverwaltung Rheinbachvergabestelle@stadt-rheinbach.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

292vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 182f0596-05f3-4727-8ead-85994a1e26d5.