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Schülerindividualbeförderung und Beförderung von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern im Landkreis Harburg

Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle · Winsen/Luhe, Niedersachsen

Aktenzeichen 2026.0019veröffentlicht 30.01.2026erstmals 30.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 247 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 30.01.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
17Angebot auf bis zu 17, Zuschlag höchstens 17 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 9 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
    vor 8 Monaten
  4. Angebotsfrist 09:30 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 8 Monaten
  5. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Beförderung von beeinträchtigten bzw. mobilitätseingeschränkten SuS sowie von Schülerinnen und Schülern (SuS) ohne Busanbindung. Fahrten von der Wohnung der SuS zur Schule/Haltestelle und zurück.

Gegenstand nach CPV

Lose17 Lose · Angebot auf bis zu 17 · Zuschlag höchstens 17 je Bieter

Alle 17 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Förderschule "An Boerns Soll"

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–
2
Schule "Am Ilmer Barg" (Außenstelle Schule An Boerns Soll)

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–
3
Elias-Schulzweig der Rudolf-Steiner-Schule Nordheide in Wistedt

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–
4
Heilpädagogische Hofschule Wendisch Evern, Dorfstraße 15, 21403 Wendisch Evern

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–
5
Hanseschule Winsen, Schule im Borsteler Grund, Schule am Ilmer Barg und Wolfgang-Borchert-Schule in 21423 Winsen/Luhe

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–
6
IGS Seevetal, Peperdiekshöhe, 21218 Seevetal, Gymnasium Hittfeld, Peperdieksberg, 21218 Seevetal, Oberschule Emsener Straße 67, 21224 Rosengarten Rosengarten

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–
7
Oberschule Rosengarten, Emsener Str. 67, 21224 Rosengarten

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–
8
Oberschule Rosengarten, Emsener Str. 67, 21224 Rosengarten

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–
9
Gymnasium Am Kattenberge, Sprötzer Weg 33, 21244 Buchholz

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

48 Monate–
10
Grundschule Emmelndorf, Gartenstraße 9, 21218 Seevetal

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–
11
Grundschule Moisburg, Karkenstieg 16 und Zubringerfahrten zu verschiedenen Bushaltestellen in Moisburg

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–
12
Grundschule Binnenmarsch, Mover Straße 12b, 21423 Drage und Elbeich-Grundschule Drage, Stover Straße 80, 21423 Drage

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

36 Monate–
13
IGS Hollenstedt, Jahnstraße 8, 21279 Hollenstedt

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

48 Monate–
14
Grundschule Handeloh, Schulstraße 5, 21256 Handeloh

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

36 Monate–
15
Schule für Körperbehinderte "Elfenwiese" 3, 21077 Hamburg, Elfenwiese

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–
16
Bildungszentrum Hören und Kommunikation "Elbschule", Holmbrook 20, 22605 Hamburg

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–
17
Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte "Borgweg", Borgweg 17 a, 22303 Hamburg

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

60 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Angaben zum Gesamtjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff … ganz lesenEigenerklärung zu Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu Mindestentgelte nach NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG (Mindestentgelte) ist durch Abgabe einer Erklärung zur Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen. Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung zu den Mindestentgelten auch zusätzlich von diesen einzureichen.
Eintragung in das Handelsregister
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nicht in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt ist.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von Referenzen für Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzliste von wesentlichen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: … ganz lesenLeistung: - Bieterkonzept für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15: Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 ist ein schriftliches Bieterkonzept einzureichen. Es ist schriftlich einzureichen und darf maximal 10 Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12, Zeilenabstand: 1,5) umfassen. Die Anforderungen zum Inhalt des Bieterkonzepts ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde. - Eigenerklärung zur Eignung (LD): Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern der Bieter präqualifiziert ist. In diesem Fall fügen Sie dem Angebot bitte das Zertifikat als Nachweis der Präqualifikation bei der benennen Sie die Zertifikatsnummer und den im Zertifikat aufgeführten Zugangscode.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenDie Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf G … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 Für die Lose 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis= (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktiven Mehr-/Minderkilometer werden vom Auftraggeber einheitlich für alle Bieter vorgegeben und dienen ausschließlich der Angebotswertung. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt. Zuschlagskriterien und Angebotswertung für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 Für die Lose 1, 2, 3, 5 und 15 wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 GWB erteilt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Preises (70 %) und des Bieterkonzepts (30 %). a) Preisbestandteile Der Angebotspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, die im Preisblatt getrennt auszuweisen sind: 1. Gesamtpreis aller Touren pro Tag für die vertraglich geschuldete Schüler- und Individualbeförderung (Regelleistung). 2. Besetzt-Km bei Mehr-/Minderleistung differenziert zum Teil nach: - ohne Begleitperson - mit Begleitperson - für Rollstuhlbeförderung Mehr- und Minderleistungen ergeben sich insbesondere aus zusätzlichen oder geänderten Fahrten, Anpassungen der Tourenführung oder dem Wegfall einzelner Beförderungsleistungen. b) Bildung des Wertungspreises Für die Angebotswertung werden zur Vergleichbarkeit der Angebote fiktive, für alle Bieter identische Annahmen zugrunde gelegt. Für jedes Los wird ein eigenständiger Wertungspreis gebildet. In die Berechnung des Wertungspreises fließen ausschließlich die Preisbestandteile ein, die für das jeweilige Los abgefragt werden. Die genannten Annahmen dienen ausschließlich der Angebotswertung und lassen keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit zu. Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Wertungspreis = (angebotener Gesamtpreis aller Touren pro Tag × Beförderungstage) + je nach Abfrage im Preisblatt vorhanden (angebotener Besetztkilometerpreis ohne Begleitperson x Besetzt-km ohne Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Begleitperson x Besetzt-km mit Begleitperson) + (angebotener Besetztkilometerpreis mit Rollstuhlbeförderung x Besetzt-km mit Rollstuhlbeförderung) Die Anzahl der Beförderungstage sowie die Anzahl der fiktive …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYTUD2F66G# Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rück … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYTUD2F66G# Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen.Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 23.02.2026 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter): https://www.landkreis-harburg.de/vergabestelle

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
482.763 €Zuschlagswert im Median
46.919 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 03.03.2026
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.03.2026
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 03.03.2026 auf 05.03.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 15073daa-04b1-4e8d-ba65-81b729525e2b.