Schülerbeförderungsleistung
Stadt Pforzheim · Pforzheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen ZV-22ÖPNV-24010veröffentlicht 21.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 58 Monate
- 09.09.2024 – 25.07.2029
- Lose
- 23
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 58 Monate09.09.2024 – 25.07.2029
- Lose
- 23Angebot auf bis zu 23, Zuschlag höchstens 23 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pforzheim75175, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (123 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 32 Monaten
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 25.07.2029
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Sicherstellung der satzungsgemäßen Schülerbeförderungen zu den Schulen und Schulkindergärten in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis.
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Lose23 Lose · Angebot auf bis zu 23 · Zuschlag höchstens 23 je Bieter
Alle 23 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Schülerverkehr zur Bohrainschule, Gustav-Rau-Str. 10 in 75173 Pforzheim und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 7 SchülerInnen zur Bohrainschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.1. | 58 Monate | – |
| 2 | Schülerverkehr zur Bohrainschule Pforzheim, Außenstelle Pavillon Buckenbergschule, Birkenweg 44, 75175 Pforzheim und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 38 SchülerInnen zur Bohrainschule, Außenstelle Pavillon Buckenbergschule, Birkenweg 44, 75175 Pforzheim und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.2. | 58 Monate | – |
| 3 | Schülerverkehr zur Buckenbergschule, Birkenweg 44, 75175 Pforzheim und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 3 SchülerInnen zur Buckenbergschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.3. | 58 Monate | – |
| 4 | Schülerverkehr zur Otterstein-Werkrealschule, Schwarzwaldstraße 145, 75173 Pforzheim und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 4 SchülerInnen zur Otterstein-Werkrealschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.4. | 58 Monate | – |
| 5 | Schülerverkehr zur Nordstadtschule, Brettener Str. 19, 75177 Pforzheim und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 1 Schüler zur Nordstadtschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.5. | 58 Monate | – |
| 6 | Schülerverkehr zur Fritz-Erler-Schule, Westliche Karl-Friedrich-Str. 215, 75172 Pforzheim und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 1 Schüler zur Fritz-Erler-Schule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.6. | 58 Monate | – |
| 7 | Schülerverkehr zum Sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentrum Schloßparkschule, Schulberg 17, 75175 Pforzheim und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 96 SchülerInnen zur Schloßparkschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.7. | 58 Monate | – |
| 8 | Schülerverkehr zur Südstadtschule, Hauffstr. 24, 75175 Pforzheim und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 4 SchülerInnen zur Südstadtschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.8. | 58 Monate | – |
| 9 | Schülerverkehr zur Karl-Friedrich-Schule Eutingen, Inselstr. 5-7, 75181 Pforzheim und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 6 SchülerInnen zur Karl-Friedrich-Schule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.9. | 58 Monate | – |
| 10 | Schülerverkehr zur Johannes-Kepler-Schule, 75210 Keltern-Dietlingen, Im Speiterling 6 (Außenklassen der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim) und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 35 SchülerInnen zur Johannes-Kepler-Schule und zurück sowie die Beförderung von 7 der 35 SchülerInnen zzgl. 3 SchülerInnen von der Johannes-Kepler-Schule zu den im Leistungsverzeichnis Anlage 2.10 angegebenen Standorten im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung montags und freitags. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.10. | 58 Monate | – |
| 11 | Schülerverkehr zur Comeniusschule, SBBZ – Lernen -, Steiner Str. 48, 75203 Königsbach-Stein und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 35 SchülerInnen zur Comeniusschule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.11. | 58 Monate | – |
| 12 | Schülerverkehr zur Pestalozzischule, Makartstraße 9-11, 75175 Pforzheim und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 42 SchülerInnen zur Pestalozzischule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.12. | 58 Monate | – |
| 13 | Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule BVE, Salierstr. 3, 75177 Pforzheim und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 5 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule BVE und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.13. | 58 Monate | – |
| 14 | Schülerverkehr zu den Außenklassen der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, 1)Aussenklassen „uff dr Pfinz“, Pfalzstr. 39, 75334 Straubenhardt-Pfinzweiler und 2) Außenklassen „Paul Ochner“, Hauptstr. 76, 75305 Neuenbürg-Dennach und zurück sowie die Beförderung von der Außenklasse „uff dr Pfinz“ zur Außenklasse Dietlingen, Im Speiterling 6, 75210 Keltern-Dietlingen montags und freitags Schultägliche Beförderung von derzeit 21 SchülerInnen, davon 11 SchülerInnen zur Aussenklasse „uff dr Pfinz“ und 10 SchülerInnen zu den Außenklassen „Paul Ochner“ und zurück sowie die zusätzliche Beförderung von 3 SchülerInnen von der Aussenklasse „uff dr Pfinz“ zur Außenklasse Dietlingen im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung montags und freitags. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.14. | 58 Monate | – |
| 15 | Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Gemeindehaus Zaisersweiher, Kirchgasse 3, 75433 Maulbronn-Zaisersweiher
und zurück sowie Montags und Freitags von der Außenklasse Gemeindehaus Zaisersweiher zum Lerncampus Bauschlott, Obere Klinge 30, 75245 Neulingen im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung Schultägliche Beförderung von derzeit 8 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Gemeindehaus Zaisersweiher und zurück sowie die zusätzliche Beförderung von 3 der 8 SchülerInnen montags und freitags von der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Gemeindehaus Zaisersweiher zum Lerncampus Bauschlott im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.15. | 58 Monate | – |
| 16 | Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Henri-Arnaud-Schule, Friedhofstr. 2, 75443 Ötisheim und zurück sowie die Beförderung von der Außenklasse Henri-Arnaud-Schule zum Lerncampus Bauschlott, Obere Klinge 30, 75245 Neulingen montags und freitags Schultägliche Beförderung von derzeit 20 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Henri-Arnaud-Schule und zurück sowie die zusätzliche Beförderung von 3 der 20 SchülerInnen montags und freitags von der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Henri-Arnaud-Schule zum Lerncampus Bauschlott im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.16. | 58 Monate | – |
| 17 | Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Grundschule Kieselbronn, Schulstr.8, 75249 Kieselbronn und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 7 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Grundschule Kieselbronn und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.17. | 58 Monate | – |
| 18 | Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Karl-Friedrich-Schule, Inselstr. 5-7, 75181 Pforzheim Eutingen und zurück sowie die Beförderung von der Außenklasse Karl-Friedrich-Schule zum Lerncampus Bauschlott, Obere Klinge 30, 75245 Neulingen montags und freitags Schultägliche Beförderung von derzeit 6 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Karl-Friedrich-Schule und zurück sowie die zusätzliche Beförderung von 3 der 6 SchülerInnen montags bzw. freitags von der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Karl-Friedrich-Schule zum Lerncampus Bauschlott im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.18. | 58 Monate | – |
| 19 | Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen LernCampus Bauschlott, Obere Klinge 30, 75245 Neulingen-Bauschlott und zurück sowie montags und freitags von der Außenklassen LernCampus Bauschlott zu den im Leistungsverzeichnis genannten Standorten. Schultägliche Beförderung von derzeit 51 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen LernCampus Bauschlott und zurück sowie die Beförderung von 12 der 51 SchülerInnen sowie weiteren 9 SchülerInnen, welche montags und freitags zu einem späteren Zeitpunkt von der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen LernCampus Bauschlott zu den im Leistugsverzeichnis Anlage 2.19 aufgeführten Standorten im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung zu befördern sind. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.19. | 58 Monate | – |
| 20 | Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen Lerncampus Buckenberg, Kaulbachstr. 20, 75175 Pforzheim und zurück sowie die Beförderung vom Lerncambus Buckenberg zu den im Leistungsverzeichnis genannten Standorten im Rahmen der EEF Schultägliche Beförderung von derzeit 76 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen Lerncampus Buckenberg und zurück. Im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung sind 38 der 76 SchülerInnen montags und freitags zu einer späteren Abfahrtszeit von der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen Lerncampus Buckenberg zu den im Leistungsverzeichnis Anlage 2.20 genannten Standorten zu befördern. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.20. | 58 Monate | – |
| 21 | Schülerverkehr zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen an der Gemeinschaftsschule Heckengäu, Lindenstr. 40, 75446 Wiernsheim und der Appenbergschule, Bergstr. 18, 71297 Mönsheim und zurück sowie die Beförderung von den Außenklassen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Lerncampus Buckenberg, Kaulbachstr. 20, 75175 Pforzheim montags und freitags Schultägliche Beförderung von derzeit 14 SchülerInnen, davon 4 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklassen an der Gemeinschaftsschule Heckengäu und 10 SchülerInnen zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Appenbergschule und zurück. Im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung sind 2 SchülerInnen der Außenklasse Appenbergschule sowie 1 Schüler der Außenklasse an der Gemeinschaftsschule Heckengäu montags und freitags zur Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Außenklasse Lerncampus Buckenberg zu befördern. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.21. | 58 Monate | – |
| 22 | Schülerverkehr zur Schule am Winterrain, Turnstr. 52, 75228 Ispringen und zurück sowie die Beförderung von 24 SchülerInnen von der Schule am Winterrain zu den im Leistungsverzeichnis genannten Standorten mittwochs und freitags zu einer späteren Abfahrtszeit Schultägliche Beförderung von derzeit 138 SchülerInnen zur Schule am Winterrain, Turnstr. 52, 75228 Ispringen und zurück. Im Rahmen der erweiterten Entwicklungsförderung sind 24 der 138 SchülerInnen mittwochs und freitags von der Schule am Winterrain zu einer späteren Aholzeit zu den im Leistungsverzeichnis Anlage 2.22 genannten Standorten zu befördern. Die konkreten Abhol- und Ankunftsorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.22. | 58 Monate | – |
| 23 | Schülerverkehr zur Schule am Winterrain Ispringen, Außenklasse Friedrich-Weinbrenner-Schule, 75245 Neulingen-Bauschlott und zurück Schultägliche Beförderung von derzeit 8 SchülerInnen zur Schule am Winterrain Ispringen, Außenklasse Friedrich-Weinbrenner-Schule und zurück. Die konkreten Abholorte sowie Ankunfts- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis Anlage 2.23. | 58 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium „Preis“. Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Folgendes ist nachzuweisen: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister (Kopie des Auszugs ist beizufügen)
- Kriterium
- - Erklärung über das Vorliegen bzw. Abschließen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen im Angebotsformular (Anlage 3).
- Kriterium
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mindestens eine Referenz im Angebotsformular (Anlage 3) über Personenbeförderungsleistungen, welche innerhalb der letzten fünf Geschäftsjahre durchgeführt wurde anzugeben. Dabei ist eine Referenz für alle eingereichten Lose ausreichend. Die geforderte Referenz ist bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft muss über die geforderte Referenz verfügen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinan … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.09.2024
- Vertragsende
- 25.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 21.03.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige … ganz lesenkürzer
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für e … ganz lesenkürzer
Die Vergabe der Schülerbeförderungsleistungen erfolgt aufgeteilt in 23 Lose. Die einzelnen Lose sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) näher dargestellt. Es gibt keine maximale Anzahl von Losen, auf die ein Bieter ein Angebot abgeben darf (keine Angebotslimitierung). Die Abgabe von Angeboten für ein Los sowie für mehrere oder alle Lose ist möglich. Die Zahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bieter mit Abgabe seines Angebots an dieses bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden ist. Daher hat der Bieter sicherzustellen, dass er für alle Lose, auf die er ein Angebot abgegeben hat, über die erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten verfügt bzw. diese bis zum ersten Beförderungstag beschaffen kann. Hierzu verweisen wir auch auf die abzugebenden Unterlagen unter Ziffer 5.4 des Verfahrensleitfadens. Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehr Lose erhalten könnte, als ihm Ressourcen oder Kapazitäten zur Verfügung stehen und er die Zweifel an seiner Leistungserbringung auch durch seine abgegebene Erklärung nicht oder nicht plausibel ausräumen kann, wird darauf abgestellt, bei welcher Zuschlagserteilung der Auftraggeber die größte finanzielle Einsparung gegenüber dem jeweils nächsten Bieter, d.h. dem jeweils nachrangigen Angebot hat. Ein Anspruch des Bieters auf bevorzugte Lose besteht dabei nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Pforzheim
- Anschrift
- Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
- Website
- enzkreis.de
- Kontakt
- vergabestelle@
enzkreis.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Köhler-Transfer GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- Köster & Hub GmbH + Co KG19 Zuschläge
- Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG13 Zuschläge
- Automobile-Dienstleistungen8 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.8 Zuschläge
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V., Region Südbaden6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.03.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 21.03.2024 auf 26.03.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be3e6725-7e3f-48df-b35f-c6876ba0c9d7.