Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Kreisvereinigung Kronach e.V. · Kronach, Bayern
Aktenzeichen LOT-0001 LH-Kronach-SB-2025veröffentlicht 03.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 14.09.2025 – 13.09.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Stadt Dietfurt a.d.Altmühl: Beschaffung von SchülerbeförderungsleistungenStadt Dietfurt · Dietfurt a. d. AltmühlFrist 23.11.2026
- Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 5 des Landkreises KitzingenLandratsamt Kitzingen · KitzingenFrist 09.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 392 und 394.Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 14.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 453 & 455Landkreis Ebersberg, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 22 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 3 Jahre14.09.2025 – 13.09.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kronach96317, Landkreis Kronach, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Umsetzungskonzept25 %
- TÜV/DEKRA-Zertifikats5 %
- Gesamtpreis70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 13.09.2028
- Heute
Beschreibung
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die schultägliche Beförderung von Schulkindern mit Handicap bzw. Behinderung von ihren Wohnorten zu den Betreuungsstandorten und zurück für den Zeitraum 14.09.2025 bis 13.09.2028 mit einer Option auf max. 1 Verlängerung um ein 1 Jahr.
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Die Schülerbeförderung von 67 Kindern und Jugendlichen (2 Jugendlichen mit Rollstuhl) erfolgt von ihren jeweiligen Wohnorten zur Petra-Döring-Schule (Privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) sowie zur dazugehörigen Heilpädagogischen Tagesstätte und anschließend wieder zurück zu den Wohnorten. Die Beförderung findet an allen Schultagen statt, die sich nach dem bayerischen Ferienkalender richten (derzeit bis zu fünf Schultage pro Woche). Zusätzlich werden an bis zu zwei weiteren Tagen pro Schuljahr Fahrten zu schulischen Veranstaltungen des Förderzentrums durchgeführt. Die Vergabe wird in 2 Lose aufgeteilt, wird aber an einen Anbieter vergeben. Näheres ergibt sich aus der konkreten Leistungsbeschreibung. | 3 Jahre | 0 € |
| 2 | Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung Die Schülerbeförderung von 19 Kindern und Jugendlichen erfolgt von ihren jeweiligen Wohnorten zur Petra-Döring-Schule (Privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) sowie zur dazugehörigen Heilpädagogischen Tagesstätte und anschließend wieder zurück zu den Wohnorten. Die Beförderung findet an allen Schultagen statt, die sich nach dem bayerischen Ferienkalender richten (derzeit bis zu fünf Schultage pro Woche). Zusätzlich werden an bis zu zwei weiteren Tagen pro Schuljahr Fahrten zu schulischen Veranstaltungen des Förderzentrums durchgeführt. Die Vergabe wird in 2 Lose aufgeteilt, wird aber an einen Anbieter vergeben. Näheres ergibt sich aus der konkreten Leistungsbeschreibung. | 3 Jahre | 0 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- UmsetzungskonzeptDer Bieter bzw. die Bieterin hat mit Angebotserstellung ein Umsetzungskonzept einzureichen. Das Konzept sollte folgende Punkte beinhalten: 1. Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der Beförderungsdienstleistungen gewährleisten. 2. Informationen zur Personalunterweisung, insbesondere zu: Verkehrssicherheit, Erste Hilfe und Verhalten in Notfällen und zur Gewaltprävention und zum Schutz vor sexuellem Missbrauch. 3. Technische Möglichkeiten der Fahrzeugortung. Das einzureichende Konzept darf einen Umfang von 5 A4-Seiten nicht überschreiten.
- Qualität
- TÜV/DEKRA-ZertifikatsDie Vorlage des TÜV/DEKRA-Zertifikats “Sicherer Kranken- und Behindertentransfer” bzw. „Sichere Beförderung von Kranken und Menschen mit Behinderung“ mit dem Angebot wird mit dem Faktor 5% gewichtet. Das Fehlen des genannten Zertifikats führt nicht zu einem Ausschluss des Bieters.
- Preis
- GesamtpreisDer Angebotspreis wird wie folgt bewertet: ***5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. ***0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Preisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichte Punktzahl wird multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor (Gewichtung) des jeweiligen Kriteriums.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.09.2025
- Vertragsende
- 13.09.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Das Vertragsverhältnis tritt am 14.09.2025 in Kraft und läuft bis zum 13.09.2028. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag einmalig um bis zu ein Jahr zu verlängern. Sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich kündigt, ve … ganz lesenkürzer
Das Vertragsverhältnis tritt am 14.09.2025 in Kraft und läuft bis zum 13.09.2028. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag einmalig um bis zu ein Jahr zu verlängern. Sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich kündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis um höchstens ein weiteres Jahr. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist ausgeschlossen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, 9122 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
***Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. ***Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb ei … ganz lesenkürzer
***Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. ***Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. ***Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). ***Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. ***Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. ***Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Hinweis: Vorgenanntes trifft nicht zu!
- Hinweis
***1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. ***2) Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den … ganz lesenkürzer
***1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. ***2) Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. d. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Fragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen. ***3) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Fragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird. ***4) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern. ***5) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. ***6) Auf der Vergabeplattform Subreport ELViS werden zu dieser Ausschreibung bei Bedarf Unterlagen aktualisiert bzw. Frage-Antwortlisten zum Download erstellt. Registrierte Bieter werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht registrierten Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. ***7) Bieterfragen müssen über die Vergabeplattform Supreport ELViS eingereicht werden. ***8) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Köhler-Transfer GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main | 2 |
| 2 | Köhler-Transfer GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Kreisvereinigung Kronach e.V.
- Anschrift
- Innerer Ring 84-86, 96317 Kronach
- Website
- lebenshilfe-kronach.de
- Kontakt
- info@
lebenshilfe-kronach.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Regionalverkehr Oberbayern GmbH29 Zuschläge
- Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH22 Zuschläge
- RBA Regionalbus Augsburg GmbH10 Zuschläge
- Verkehrsbetrieb Ettenhuber GmbH10 Zuschläge
- DB Regio Bus Bayern GmbH9 Zuschläge
- Egenberger GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 31.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Stadt Dietfurt a.d.Altmühl: Beschaffung von SchülerbeförderungsleistungenStadt DietfurtFrist 23.11.2026
- Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 5 des Landkreises KitzingenLandratsamt KitzingenFrist 09.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 392 und 394.Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 14.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 453 & 455Landkreis Ebersberg, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 02.12.2026
- Speisenlogistik zur Versorgung des Klinikstandortes Campus HallerwieseKlinikum NürnbergFrist 13.11.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 822, 823 und 825Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3737f915-1747-4425-872b-cc0775362ddf.