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Schülerbeförderung Stadt Bad Kissingen 2026-2027

Stadt Bad Kissingen · Bad Kissingen, Bayern

Aktenzeichen S3/I-4_2026-7veröffentlicht 02.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 171 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Bayern (1 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 2: Schülerbeförderung Schuljahr 2026/2027in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 3: Schülerbeförderung Schuljahr 2026/2027in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 1: Schülerbeförderung Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028in 21 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate15.09.2026 – 31.07.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 54 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

(1) Die Stadt Bad Kissingen mit ihren ca. 24.000 Einwohnern liegt im Regierungsbezirk Unterfranken im Nordwesten von Bayern. Der Landkreis Bad Kissingen grenzt an das Bundesland Hessen an. Die Städte Schweinfurt, Fulda und Würzburg sind nicht weit entfernt und über die Bundesautobahnen A7 und A71 gut zu erreichen. (2) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Beförderung von Schülern zu den einzelnen Schulstandorten. Die Beförderung umfasst den Transport der Schüler aus den Stadtteilen Arnshausen, Albertshausen, Garitz, Hausen, Reiterswiesen, Poppenroth, Kleinbrach, Winkels und der Kernstadt zu den Grundschulen und zur Mittelschule und zurück. Zudem sind eventuelle Sonderfahrten zum Wahlpflichtunterricht (Sportpark, Schwimmbad, Golfplatz und Terrassen-Schwimmbad) in das Angebot einzubinden. Sowie der Transport der Ü-Klassen (Deutsch-Sprachklassen) von der Anton-Kliegl-Mittelschule zur Mittelschule Bad Bocklet und zurück. (3) Die Anton-Kliegl-Mittelschule ist die zentrale Hauptschule für Schüler aus allen Stadtteilen. Die Sinnberg-Grundschule bedient die Schüler aus der Kernstadt, Kleinbrach, Hausen und Winkels. In der Henneberg-Grundschule befinden sich die Schüler aus den Stadtteilen Albertshausen, Poppenroth, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen, sowie teilweise aus der Kernstadt.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schülerbeförderung Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028

Los 1 - Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen sowie Schüler aus Bad Kissingen (neuer Schulsprengel) werden zu den Schulstandorten der Henneberg-Grundschule nach Garitz, Arnshausen, Reiterswiesen und zur Außenstelle (OGTS) und zurück, befördert. Das Los 1 hat einen Umfang von 1.420 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen diese sich wie folgt zusammen: früh - 2 Touren - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) - 1 Tour - Standardbus (Mo-Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 3 Touren - Standard (Mo - Fr) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 2 Touren - Standard (Mo - Fr) Zwischenfahren - 1 Tour (von Unterrichtsstunde zu Unterrichtsstunde) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Wahlpflichtunterricht der Henneberg-Grundschule (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (2mal wöchentlich) - 2 Fahrten - Doppeldecker (2mal wöchentlich) (2) LOS 2 Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und zur Mittelschule Bad Bocklet und zurück, befördert. Das Los 2 hat einen Umfang von 680 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) - 1 Tour - Standard (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Standard (Mo - Do) - 1 Tour - Standard (3mal wöchentlich) Zwischenfahren - 1 Tour (von Mittelschule zu Mittelschule) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht oder zum Wahlpflichtunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich) LOS 3 - Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Hausen, Kleinbrach und Winkels werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und Sinnberg-Grundschule und zurück, befördert. Das Los 3 hat einen Umfang von 380 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (Mo - Do) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich)

23 Monate–
2
Schülerbeförderung Schuljahr 2026/2027

Los 1 - Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen sowie Schüler aus Bad Kissingen (neuer Schulsprengel) werden zu den Schulstandorten der Henneberg-Grundschule nach Garitz, Arnshausen, Reiterswiesen und zur Außenstelle (OGTS) und zurück, befördert. Das Los 1 hat einen Umfang von 1.420 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen diese sich wie folgt zusammen: früh - 2 Touren - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) - 1 Tour - Standardbus (Mo-Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 3 Touren - Standard (Mo - Fr) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 2 Touren - Standard (Mo - Fr) Zwischenfahren - 1 Tour (von Unterrichtsstunde zu Unterrichtsstunde) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Wahlpflichtunterricht der Henneberg-Grundschule (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (2mal wöchentlich) - 2 Fahrten - Doppeldecker (2mal wöchentlich) (2) LOS 2 Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und zur Mittelschule Bad Bocklet und zurück, befördert. Das Los 2 hat einen Umfang von 680 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) - 1 Tour - Standard (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Standard (Mo - Do) - 1 Tour - Standard (3mal wöchentlich) Zwischenfahren - 1 Tour (von Mittelschule zu Mittelschule) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht oder zum Wahlpflichtunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich) LOS 3 - Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Hausen, Kleinbrach und Winkels werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und Sinnberg-Grundschule und zurück, befördert. Das Los 3 hat einen Umfang von 380 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (Mo - Do) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich)

10 Monate–
3
Schülerbeförderung Schuljahr 2026/2027

Los 1 - Schuljahr 2026/2027 mit Option auf Verlängerung um maximal zwei Schulhalbjahre bis 31.07.2028 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen sowie Schüler aus Bad Kissingen (neuer Schulsprengel) werden zu den Schulstandorten der Henneberg-Grundschule nach Garitz, Arnshausen, Reiterswiesen und zur Außenstelle (OGTS) und zurück, befördert. Das Los 1 hat einen Umfang von 1.420 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen diese sich wie folgt zusammen: früh - 2 Touren - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) - 1 Tour - Standardbus (Mo-Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 3 Touren - Standard (Mo - Fr) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 2 Touren - Standard (Mo - Fr) Zwischenfahren - 1 Tour (von Unterrichtsstunde zu Unterrichtsstunde) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Wahlpflichtunterricht der Henneberg-Grundschule (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (2mal wöchentlich) - 2 Fahrten - Doppeldecker (2mal wöchentlich) (2) LOS 2 Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Poppenroth, Albertshausen, Garitz, Arnshausen und Reiterswiesen werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und zur Mittelschule Bad Bocklet und zurück, befördert. Das Los 2 hat einen Umfang von 680 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) - 1 Tour - Standard (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Standard (Mo - Do) - 1 Tour - Standard (3mal wöchentlich) Zwischenfahren - 1 Tour (von Mittelschule zu Mittelschule) - Standard (1mal wöchentlich) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht oder zum Wahlpflichtunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich) LOS 3 - Schuljahr 2026/2027 vom 15.09.2026 bis 31.07.2027 Route 1 / Schülerbeförderung Schüler aus den Stadtteilen Hausen, Kleinbrach und Winkels werden zur Anton-Kliegl-Mittelschule und Sinnberg-Grundschule und zurück, befördert. Das Los 3 hat einen Umfang von 380 km pro Woche. Nach derzeitigem Stand setzen sich diese wie folgt zusammen: früh - 1 Tour - Doppeldeckerbus (Mo - Fr) mittags - 3 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (2mal wöchentlich) spät (OGTS) - 2 Touren - Doppeldecker (Mo - Fr) - 1 Tour - Doppeldecker (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (1mal wöchentlich) - 1 Tour - Minibus (Mo - Do) Route 2 / Sonderfahrten Zum Schwimmunterricht (siehe Pkt. I. der Leistungsbeschreibung) - 2 Fahrten - Standard (1mal wöchentlich)

10 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Dieses Kriterium wird mit maximal 60 Punkten bewertet. Das Angebot mit dem geringsten Bruttopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblatt) erhält 60 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 60 Preis Bieter XY Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.
Qualität
Durchschnittsalter der FahrzeugeFür die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge ist ausschließlich das vom Bieter angegebene durchschnittliche Fahrzeugalter in Monaten maßgeblich. Maßgeblich sind ausschließlich die Werte der wertungsfähigen Angebote. Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittsalter erhält die Höchstpunktzahl von 20 Punkten. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt proportional im Verhältnis zum niedrigsten angebotenen Durchschnittsalter. Hierzu wird die Höchstpunktzahl mit dem niedrigsten angebotenen Durchschnittsalter multipliziert und durch das Durchschnittsalter des jeweils zu bewertenden Angebots geteilt. Ein Durchschnittsalter von 0 Monaten wird für die Berechnung mit 0,1 Monaten angesetzt. Die errechnete Punktzahl wird auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet.
Qualität
SicherheitskonzeptDas Konzept darf eine Größe von 2 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Das Konzept soll die vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Durchführung der Schülerbeförderung darstellen. Die Angaben des Sicherheitskonzeptes werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistung. Bewertung: Bewertet wird ausschließlich das Niveau der durch die dargestellten Maßnahmen erreichten Sicherheit der Leistungserbringung. 20 Punkte: sehr hohes Sicherheitsniveau 15 Punkte: hohes Sicherheitsniveau 10 Punkte: mittleres Sicherheitsniveau 5 Punkte: niedriges Sicherheitsniveau 0 Punkte: kein ausreichendes Sicherheitsniveau erkennbar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.09.2026
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Leistungen sind für das Schuljahr 2026/2027 zu erbringen. (Beginn: 15.09.2026, Ende 31.07.2027). Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit um maximal zwei weitere Schulhalbjahre (Ende: 31.07.2028). Voraussetzung für die Verlängerung für das jeweilige Schulhal … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Leistungen sind für das Schuljahr 2026/2027 zu erbringen. (Beginn: 15.09.2026, Ende 31.07.2027). Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit um maximal zwei weitere Schulhalbjahre (Ende: 31.07.2028). Voraussetzung für die Verlängerung für das jeweilige Schulhalbjahr 2027/ 2028 ist, dass keine der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf des Schulhalbjahres dem schriftlich widerspricht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentliche … ganz lesenNachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung "Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6XM3YT#

Lose 2, 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Dieses Kriterium wird mit maximal 60 Punkten bewertet. Das Angebot mit dem geringsten Bruttopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblatt) erhält 60 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis x 60 Preis Bieter XY Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.
Qualität
Durchschnittsalter der FahrzeugeFür die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge ist ausschließlich das vom Bieter angegebene durchschnittliche Fahrzeugalter in Monaten maßgeblich. Maßgeblich sind ausschließlich die Werte der wertungsfähigen Angebote. Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittsalter erhält die Höchstpunktzahl von 20 Punkten. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt proportional im Verhältnis zum niedrigsten angebotenen Durchschnittsalter. Hierzu wird die Höchstpunktzahl mit dem niedrigsten angebotenen Durchschnittsalter multipliziert und durch das Durchschnittsalter des jeweils zu bewertenden Angebots geteilt. Ein Durchschnittsalter von 0 Monaten wird für die Berechnung mit 0,1 Monaten angesetzt. Die errechnete Punktzahl wird auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet.
Qualität
SicherheitskonzeptDas Konzept darf eine Größe von 2 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Das Konzept soll die vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Durchführung der Schülerbeförderung darstellen. Die Angaben des Sicherheitskonzeptes werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistung. Bewertung: Bewertet wird ausschließlich das Niveau der durch die dargestellten Maßnahmen erreichten Sicherheit der Leistungserbringung. 20 Punkte: sehr hohes Sicherheitsniveau 15 Punkte: hohes Sicherheitsniveau 10 Punkte: mittleres Sicherheitsniveau 5 Punkte: niedriges Sicherheitsniveau 0 Punkte: kein ausreichendes Sicherheitsniveau erkennbar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.09.2026
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentliche … ganz lesenNachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung "Geheim" o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6XM3YT#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1GWK Reisen GmbH, Bad Kissingen1
2GWK Reisen GmbH, Bad Kissingen1
3GWK Reisen GmbH, Bad Kissingen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

99vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2f043eb-1b89-457e-843a-de27183eb9f4.