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Schülerbeförderung in den Schuljahren 2026/27 - 2028/29 - Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr

Landkreis Friesland · Jever, Niedersachsen

Aktenzeichen 10.70.09-26-08veröffentlicht 16.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 22 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Niedersachsen (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
32 Monate01.12.2026 – 18.07.2029
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Jever26441, Landkreis Friesland, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbi-medien.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 53 Tagen
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über bi-medien.de
    vor 23 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 23 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 15 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 18.07.2029
    in 23 Tagen

Beschreibung

Der Landkreis Friesland schreibt die Durchführung der Schülerbeförderung auf bestimmten Strecken im Kreisgebiet Friesland im Freistellungsverkehr für die Schuljahre 2026/2027 bis 2028/2029 EU-weit in insgesamt 3 Losen aus.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Förderzentrum Wilhelmshaven, Warthestr. 10, 26388 Wilhelmshaven

Schülerbeförderung für voraussichtlich 2 Schüler

32 Monate–
2
Heinz-Neukäter-Schule, Windallee 18, 26316 Varel aus Upjever, Heidmühle und Schortens

Schülerbeförderung für voraussichtlich 20 Schüler

32 Monate–
3
Heinz-Neukäter-Schule, Windallee 18, 26316 Varel aus Accum, Roffhausen und Middelsfähr

Schülerbeförderung für voraussichtlich 12 Schüler

32 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Kosten
PreisKostenkriterien; Zusätzlich zum Zuschlagskriterium Preis gilt bei Nutzung von Elektro- / Wasserstofffahrzeugen oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen folgendes: Bei Nutzung eines Elektro- / Wasserstofffahrzeuges für die Ausführung des Loses wird der angegebene Kilometerpreis um 15% reduziert in die Bewertung einfließen. Bei Plug-in-Hybriden erfolgt eine Reduzierung um 5%. Die Abrechnung erfolgt jeweils mit dem angegebenen Preis.

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 VgV abzugeben: #a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben … ganz lesenMit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 VgV abzugeben: #a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind); Hinweis: Bei Bieter/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bieter/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bieter/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. #b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; #c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; #d) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist die beiliegende Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind ebenso zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: #a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters über die Umsätze oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; #b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 44 VgV abzugeben: #a) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnortes (falls verpflichtet). Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist die beiliegende Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebo … ganz lesenMit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 44 VgV abzugeben: #a) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnortes (falls verpflichtet). Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist die beiliegende Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind ebenso zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: #a) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnortes #b) Gewerbeanmeldung Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mit dem Angebot ist die Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz vorzulegen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Mit dem Angebot ist bei geplantem Einsatz eines Elektro-, Wasserstoff- oder Plug-in- Hybridfahrzeug vorzulegen: Fahrzeugschein, Kaufvertrag, Leasingvertrag oder eine entsprechende Bescheinigung eines Autohändlers (o.ä.) über die konkrete Beschaffungsabsicht
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2026
Vertragsende
18.07.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bi-medien.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
38 Tage
Angebotsöffnung
16.10.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein 2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 A … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein 2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
#1) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber au … ganz lesen#1) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Ebenso erfolgt die weitere Kommunikation nach dem Submissionstermin, bspw. die Nachforderung weiterer Unterlagen und der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB, ausschließlich über die Vergabeplattform. Die elektronische Abgabe eines Angebots ist ebenfalls nur nach kostenloser Registrierung möglich. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird daher im Bieterinteresse empfohlen. Werden Vergabeunterlagen zunächst anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. #2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Anfragen werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. #3) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. #4) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. #5) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. #6) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. #7) Zu Nebenangeboten: Nebenangebote sind in folgendem Rahmen zugelassen: Eine Losbündelung - auch mit zusätzlichem Nachlass - ist erlaubt und wird gewertet. Die Bündelung einzelner Fahrtrouten (Lose) im Rahmen der zugelassenen Maximalfahrtzeit ist zugelassen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
482.763 €Zuschlagswert im Median
46.919 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c0a87660-19a6-44c1-bbc8-c7fec1c7615d.