Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport · Baden-Baden, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025/066veröffentlicht 11.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 46 Monate
- 13.09.2025 – 26.07.2029
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 46 Monate13.09.2025 – 26.07.2029
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Baden-Baden76532, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 17 MonatenStadt Baden-Baden, Fachbereich Zentrale Dienste, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden. Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung statt.
- Bindefrist endetvor 15 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 26.07.2029
- Heute
Beschreibung
Beförderung einzelner Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Personenkraftwagen (PKWs); Lose 1 – 3
Beförderung von Schulklassen zur Jugendverkehrsschule bzw. zum Schwimmunterricht im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts mit Kraftomnibussen (KOMs); Lose 4 und 5
Gegenstand nach CPV
- 60100000Straßentransport/-beförderungHauptgegenstand
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029 Los 1: Heinz von Förster Schule Baden-Baden Beförderung einzelner Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Personenkraftwagen (PKWs) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil A_PKW" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil A_PKW" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung. | 46 Monate | – |
| 2 | Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029 Los 2: Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum Theodor-Heuss-Schule Baden-Baden / Theodor-Heuss-Schule Beförderung einzelner Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Personenkraftwagen (PKWs) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil A_PKW" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil A_PKW" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung. | 46 Monate | – |
| 3 | Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029 Los 3: Inklusionsschulen (E-PKWs) Beförderung einzelner Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Elektrofahrzeugen (PKW-E) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil A_PKW" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil A_PKW" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung. | 46 Monate | – |
| 4 | Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029 Los 4: Jugendverkehrsschule Beförderung von Schulklassen zur Jugendverkehrsschule im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts mit Kraftomnibussen (KOMs) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil B_KOM" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil B_KOM" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung. | 46 Monate | – |
| 5 | Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029 Los 5: Schwimmunterricht Beförderung von Schulklassen zum Schwimmunterricht im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts mit Kraftomnibussen (KOMs) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil B_KOM" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil B_KOM" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung. | 46 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium Preis (100%)
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Gesamtumsatz in den Jahren 2021 bis 2024 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre, zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschfätsjahre, Anzahl der jahresdurchsc … ganz lesenkürzer
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Gesamtumsatz in den Jahren 2021 bis 2024 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre, zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschfätsjahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen. Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des jeweiligen Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters), die Verpflichtungserklärung der jeweiligen Unterauftragnehmer. (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Abschließende Liste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5) und (6). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (6) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließender Liste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: - Es sind mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschfätsjahre einzureichen. Leistungsgegenstand: Beförderung von Schülern im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Zwingende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind (kein Nachreichen möglich!): - Angebotsschreiben – KEV Komm EU (D) Ang - Preisblatt (Anlage A zum Beförderungsvertrag)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.09.2025
- Vertragsende
- 26.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 13.09.2025 (erster Schultag 2025/2026) bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 26.07.2029). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 12.06.2025, 11:00 Uhr. Stadt Baden-Baden, Fachbereich Zentrale Dienste, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden. Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung statt.. Ende der Bindefrist: 11.08.2025
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht versto … ganz lesenkürzer
Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# ------------------------------------------------- - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die Vergabeplattform Subreport zu erfolgen. - Fragen sind bis spätestens 02.06.2025, 16:00 Uhr zu stellen. - Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 05 … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# ------------------------------------------------- - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die Vergabeplattform Subreport zu erfolgen. - Fragen sind bis spätestens 02.06.2025, 16:00 Uhr zu stellen. - Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 05.06.2025 veröffentlicht. - Die Angebote müssen in deutscher Sprache verfasst sein. - Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.- Hinweis
Datenschutzhinweise: 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Stadt Baden-Baden Fachgebiet Vergabe Marktplatz 2 76530 Baden-Baden E-Mail: vergabe@baden-baden.de 2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Stadt Baden-Baden Behördlicher Datenschutzbeauftragter Briegelackerstraße … ganz lesenkürzer
Datenschutzhinweise: 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Stadt Baden-Baden Fachgebiet Vergabe Marktplatz 2 76530 Baden-Baden E-Mail: vergabe@baden-baden.de 2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Stadt Baden-Baden Behördlicher Datenschutzbeauftragter Briegelackerstraße 8 76532 Baden-Baden E-Mail: datenschutz@baden-baden.de 3. Übermittlung in ein Drittland: Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. 4. Dauer der Datenspeicherung: Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. 5. Ihre Rechte: Sie – als betroffene Person – können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit. Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW) Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Tel. 0711/ 615541 -0 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ 6. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben. 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister; - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen; - beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.); - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen; - die Fachämter zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags; - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
- Anschrift
- Stolzenbergstraße 13 (Bau I), 76532 Baden-Baden
- Kontakt
- vergabe@
baden-baden.de - Auskünfte
- Stadtverwaltung Baden-Baden,
Rechtsamt,
Abteilung Vergabevergabe@
baden-baden.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Köhler-Transfer GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- Köster & Hub GmbH + Co KG19 Zuschläge
- Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG13 Zuschläge
- Automobile-Dienstleistungen8 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.8 Zuschläge
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V., Region Südbaden6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.06.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 12.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5bbffd1b-ae30-42ce-8c41-5cfebdd95e7d.