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Schülerbeförderung für die SchulCentrum Augustinum gGmbH – Landschulheim Elkofen

SchulCentrum Augustinum gGmbH · München, Bayern

Aktenzeichen 25_Fahrdienst_Everöffentlicht 01.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre21.07.2025 – 27.07.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81375, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.90 %
  • Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 27.07.2029
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Beförderungsleistungen.Es sind Tagesschüler und Internatsschüler zwischen dem Landschulheim Elkofen und Grafing Bahnhof an verschiedenen Wochentagen mehrmals am Tag zu befördern. Im Rahmen der genannten Fahrten dürfen andere Reisende als die aufgeführten, nicht befördert werden. Es handelt sich derzeit um ca. 9-10 Tagesschüler und ca. 40-45 Internatsschüler. Die SchulCentrum Augustinum gGmbH ist Auftraggeber (AG), das jeweilige Beförderungsunternehmen Auftragnehmer (AN). Kostenträger für die Beförderungsleistungen ist die Regierung von Oberbayern.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schülerbeförderung für die SchulCentrum Augustinum gGmbH – Landschulheim Elkofen

Schülerbeförderung von ca. 9-10 Tagesschülern mit einer Fahrt am Morgen und mehrere Nachmittagsfahrten vom Bahnhof Grafing zum Landschulheim Elkofen und zurück.

4 Jahre–
2
Schülerbeförderung für die SchulCentrum Augustinum gGmbH – Landschulheim Elkofen

Los 2: Schülerbeförderung für ca. 45 Internatsschüler miteiner Nachmittagsfahrt am Freitag vom Landschulheim Elkofen zum Bahnhof Grafing.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.10 %
Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in denVergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien,die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: •Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge beiBetriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mit alternativer Antriebsart(Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtungmultipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beimKriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zweiNachkommastellen. Beider Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskalavon0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachendes niedrigsten Preises. Alle Angebote mitdarüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für diedazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertungdes Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monatbis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0Punkten (mehr als 120Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugenzur Leistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zumBaujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahresausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dassden Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mitdem niedrigeren Preis den Zuschlag.
Qualität
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium;alleKriterien sind in denVergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien,die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertungeinfließen: •Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten FahrzeugebeiBetriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mitalternativer Antriebsart(Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sindjeweils maximal 10Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtungmultipliziertwerden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkteund beimKriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkterreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Eserfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zweiNachkommastellen.Beider Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskalavon0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit demniedrigsten Preis.- 0Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachendes niedrigsten Preises. Alle Angebote mitdarüber liegenden Preisenerhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für diedazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die BewertungdesDurchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monatbis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0Punkten (mehr als 120Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder ElektrofahrzeugenzurLeistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlendenMonatsangaben zumBaujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vomersten Monat des Baujahresausgegangen. Das Angebot mit der höchstenPunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dassden Zuschlag erhaltensoll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mitdemniedrigeren Preis den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.07.2025
Vertragsende
27.07.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eineVerlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Für diesen Fall wird der Auftraggeberden Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über seineAbsicht informieren.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Rein vorsorglich weist der Auftraggeber zudem auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach richtet sich die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 GWB. Daher gilt: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller de … ganz lesenRein vorsorglich weist der Auftraggeber zudem auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach richtet sich die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 GWB. Daher gilt: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.10 %
Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium;alleKriterien sind in denVergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für dieWertung des Angebotspreises sind die imFolgenden angeführten Kriterien,die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertungeinfließen: •Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten FahrzeugebeiBetriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mitalternativer Antriebsart(Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sindjeweils maximal 10Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtungmultipliziertwerden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkteund beimKriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkterreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Eserfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zweiNachkommastellen.Beider Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskalavon0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit demniedrigsten Preis.- 0Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachendes niedrigsten Preises. Alle Angebote mitdarüber liegenden Preisenerhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für diedazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die BewertungdesDurchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monatbis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0Punkten (mehr als 120Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder ElektrofahrzeugenzurLeistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlendenMonatsangaben zumBaujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vomersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchstenPunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dassden Zuschlag erhaltensoll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mitdemniedrigeren Preis den Zuschlag.
Qualität
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium;alleKriterien sind in denVergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für dieWertung des Angebotspreises sind die imFolgenden angeführten Kriterien,die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertungeinfließen: •Angebotener Preis zu 90%, • Durchschnittsalter der eingesetzten FahrzeugebeiBetriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen und Fahrzeugen mitalternativer Antriebsart(Elektro- oder Hybridantrieb) wird als Alter 1Monat angesetzt.Bei den einzelnen Kriterien sindjeweils maximal 10Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtungmultipliziertwerden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkteund beimKriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkterreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Eserfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zweiNachkommastellen.Beider Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskalavon0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das Angebot mit demniedrigsten Preis.- 0Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachendes niedrigsten Preises. Alle Angebote mitdarüber liegenden Preisenerhalten ebenfalls 0 Punkte- die Punktermittlung für diedazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.Die BewertungdesDurchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monatbis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0Punkten (mehr als 120Monaten).Bei Nutzung von Hybrid- oder ElektrofahrzeugenzurLeistungserbringung erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlendenMonatsangaben zumBaujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vomersten Monat des Baujahresausgegangen. Das Angebot mit der höchstenPunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dassden Zuschlag erhaltensoll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mitdemniedrigeren Preis den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.07.2025
Vertragsende
27.07.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eineVerlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Für diesen Fall wird der Auftraggeberden Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über seineAbsicht informieren.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Urscher KG, Grafing b. München–
2Urscher KG, Grafing b. München–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Stiftsbogen 74, 81375 München
Website
Kontakt
ausschreibungen.paed-einr@augustinum.de

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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 30.06.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

506vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ad174442-c118-45d4-9178-69b1044e23e5.