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Schülerbeförderung Einzellinien 2026

Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Schulen · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen RVS-015-36-26veröffentlicht 11.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 129 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate01.08.2026 – 31.01.2027
Lose
46Angebot auf bis zu 46, Zuschlag höchstens 46 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48145, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässiglwl.org

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (145 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Nachhaltigkeitskonzept20 %
  • Preis80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über lwl.org
    vor 4 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2027
    vor 3 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 37 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose46 Lose · Angebot auf bis zu 46 · Zuschlag höchstens 46 je Bieter

Alle 46 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Tageslinie 2, HK Dortmund

Tägliche Beförderung von drei Kindern aus Duisburg, Oberhausen und Essen zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
2
Tageslinie 10, HK Dortmund

Tägliche Beförderung eines Kindes aus Frechen zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
3
Tageslinie 13, HK Dortmund

Tägliche Beförderung von zwei Kindern aus Menden und Iserlohn zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
4
Tageslinie 15, HK Dortmund

Tägliche Beförderung von drei Kindern aus Hamm, Kamen und Dortmund zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
5
Tageslinie 17, HK Dortmund

Tägliche Beförderung von fünf Kindern aus Essen zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
6
Tageslinie 25, HK Dortmund

Tägliche Beförderung von fünf Kindern aus Castrop-Rauxel und Dortmund zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
7
Tageslinie 29, HK Dortmund

Tägliche Beförderung von zwei Kindern aus Altenberge und Lotte zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
8
Tageslinie 30, HK Dortmund

Tägliche Beförderung von drei Kindern aus Hamm zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
9
Tageslinie 31, HK Dortmund

Tägliche Beförderung von zwei Kindern aus Köln zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
10
Tageslinie 32, HK Dortmund

Tägliche Beförderung von zwei Kindern aus Hamm zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
11
Tageslinie 35, HK Dortmund

Tägliche Beförderung von vier Kindern aus Wuppertal zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
12
Tageslinie 38, HK Dortmund

Tägliche Beförderung von vier Kindern aus Iserlohn zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
13
Tageslinie 41, HK Dortmund

Tägliche Beförderung von zwei Kindern aus Werdohl und Hemer zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
14
Wochenendlinie 3, HK Dortmund

2x wöchentliche Beförderung von vier Kindern aus Köln zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
15
Wochenendlinie 5, HK Dortmund

2x wöchentliche Beförderung von zwei Kindern aus Ratingen und Düsseldorf zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
16
Wochenendlinie 6, HK Dortmund

2x wöchentliche Beförderung eines Kindes aus Solingen zur Rheinisch-Westf. Realschule, Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund

6 Monate–
17
Tageslinie 1, KM Dortmund

Tägliche Beförderung von zwei Kindern aus Ennepetal zur LWL-Förderschule, Marsbruchstraße 176, 44287 Dortmund

6 Monate–
18
Zwischenlinie 1, KM Dortmund

Tägliche Beförderung eines Kindes aus Ennepetal von der LWL-Förderschule, Marsbruchstraße 176, 44287 Dortmund

6 Monate–
19
Sportfahrt 1, FSZ Dortmund

1x wöchentlich (freitags): Beförderung von der Martin-Bartels-Schule und Martin-Buber-Schule, Marsbruchstr. 178/180, 44287 Dortmund zum Hallenbad Aplerbeck, 44287 Dortmund

6 Monate–
20
Sportfahrt 2, KM Dortmund

1x wöchentlich (freitags): Beförderung von der LWL-Förderschule, Marsbruchstr. 176, 44287 Dortmund zum Hallenbad Aplerbeck, 44287 Dortmund

6 Monate–
21
Sportfahrt 3, FSZ Dortmund

1x wöchentlich (freitags): Beförderung von der Martin-Bartels-Schule und Martin-Buber-Schule, Marsbruchstr. 178/180, 44287 Dortmund zum Hallenbad Aplerbeck, 44287 Dortmund

6 Monate–
22
Schwimmlinie 1, KM Werl

1x wöchentlich (mittwochs): Beförderung von der LWL-Förderschule, Buchenweg 30, 59457 Werl zum Schwimmbad, 59457 Werl

6 Monate–
23
Sportfahrt 1, KM Werl

1x wöchentlich (dienstags): Beförderung von der LWL-Förderschule, Buchenweg 30, 59457 Werl zum Pferdesportfreunde Integra e.V., 59469 Ense

6 Monate–
24
Tageslinie 3, FSZ Bielefeld

Tägliche Beförderung eines Kindes aus Brilon zur LWL-Förderschule, Bökenkampstr. 14/15, 33613 Bielefeld

6 Monate–
25
Tageslinie 4, FSZ Bielefeld

Tägliche Beförderung eines Kindes aus Beverungen zur LWL-Förderschule, Bökenkampstr. 14/15, 33613 Bielefeld

6 Monate–
26
Sportfahrt 5, FSZ Bochum

1x wöchentlich (dienstags): Beförderung von der Hasselbrinkschule, Hauptstr. 155, 44892 Bochum zu den WasserWelten Bochum.

6 Monate–
27
Tageslinie 1, FSZ Gelsenkirchen

Tägliche Beförderung eines Kindes aus Datteln zur LWLFörderschule, Lasthausstraße 10, 45894 Gelsenkirchen

6 Monate–
28
Sportfahrt 1, FSZ Münster

1x wöchentlich (donnerstags): Beförderung von der LWL-Förderschule, Bröderichweg 35, 48159 Münster zum Reit- und Fahrverein Münster.

6 Monate–
29
Tageslinie 1, SH Soest

Tägliche Beförderung eines Kindes aus Münster zum LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Hattroper Weg 55+70, 59494 Soest.

6 Monate–
30
Tageslinie 8, SH Soest

Tägliche Beförderung eines Kindes aus Wuppertal zum LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Hattroper Weg 55+70, 59494 Soest.

6 Monate–
31
Wochenendlinie 1, SH Soest

Beförderung (2x wöchentlich) von zwei Kindern aus Köln zum LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Hattroper Weg 55+70, 59494 Soest.

6 Monate–
32
Wochenendlinie 3, SH Soest

Beförderung (2x wöchentlich) von zwei Kindern aus Bornheim und Alfter zum LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Hattroper Weg 55+70, 59494 Soest.

6 Monate–
33
Wochenendlinie 8, SH Soest

Beförderung (2x wöchentlich) eines Kindes aus Kempen zum LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Hattroper Weg 55+70, 59494 Soest.

6 Monate–
34
Wochenendlinie 11, SH Soest

Beförderung (2x wöchentlich) von zwei Kindern aus Borken und Bocholt zum LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Hattroper Weg 55+70, 59494 Soest.

6 Monate–
35
Wochenendlinie 13, SH Soest

Beförderung (2x wöchentlich) von drei Kindern aus Münster zum LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, Hattroper Weg 55+70, 59494 Soest.

6 Monate–
36
Tageslinie 1, FSZ Olpe

Tägliche Beförderung von mehreren Kindern aus dem Einzugsgebiet zur LWL-Förderschule, Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe

6 Monate–
37
Tageslinie 2, FSZ Olpe

Tägliche Beförderung von mehreren Kindern aus dem Einzugsgebiet zur LWL-Förderschule, Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe

6 Monate–
38
Tageslinie 3, FSZ Olpe

Tägliche Beförderung von mehreren Kindern aus dem Einzugsgebiet zur LWL-Förderschule, Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe

6 Monate–
39
Tageslinie 5, FSZ Olpe

Tägliche Beförderung von mehreren Kindern aus dem Einzugsgebiet zur LWL-Förderschule, Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe

6 Monate–
40
Tageslinie 6, FSZ Olpe

Tägliche Beförderung von mehreren Kindern aus dem Einzugsgebiet zur LWL-Förderschule, Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe

6 Monate–
41
Tageslinie 7, FSZ Olpe

Tägliche Beförderung von mehreren Kindern aus dem Einzugsgebiet zur LWL-Förderschule, Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe

6 Monate–
42
Nachmittagslinie 1, FSZ Olpe

Beförderung 1x wöchentlich (donnerstags) nur Rückweg: zwei Kinder von der LWL-Förderschule, Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe nach Waldbröl und Nümbrecht.

6 Monate–
43
Nachmittagslinie 2, FSZ Olpe

Beförderung 1x wöchentlich (dienstags) nur Rückweg: ein Kind von der LWL-Förderschule, Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe nach Wiehl

6 Monate–
44
Nachmittagslinie 3, FSZ Olpe

Beförderung 1x wöchentlich (dienstags) nur Rückweg: vier Kinder von der LWL-Förderschule, Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe nach Reichshof und Nümbrecht.

6 Monate–
45
Sportfahrt 3, FSZ Olpe

1x wöchentlich (montags): Beförderung von der LWL-Förderschule, Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe zum Freizeitbad Olpe.

6 Monate–
46
Sportfahrt 4, FSZ Olpe

1x wöchentlich (donnerstags): Beförderung von der LWL-Förderschule, Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe zum Freizeitbad Olpe.

6 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Nachhaltigkeitskonzept20 %
Preis80 %
Qualität
Nachhaltigkeitskonzept

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Benennung von Referenzen und Subunternehmen. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen mit Behinderung" zu benennen. Referenzen müssen hinsichtlich ih … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Benennung von Referenzen und Subunternehmen. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen mit Behinderung" zu benennen. Referenzen müssen hinsichtlich ihrer Größenordnung (z.B. Personenanzahl, Fahrzeuganzahl) und der Vertragsart (Vertragslaufzeit mind. 6 Monate) vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein. Es muss mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag oder Referenzaufträge angegeben werden, die in Summe vergleichbar sind. Vergleichbar ist ein Referenzauftrag, wenn er die Beförderung von behinderten Kindern zur Schule oder zu Kindertageseinrichtungen zum Auftragsgegenstand hat. Referenzgeber muss ein öffentlicher oder privater Auftraggeber (z.B. Schulträger, Kita-Träger) sein, ein Beförderungsunternehmen ist als Referenzgeber nicht zulässig. Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber, Ansprechperson*), Telefon-Nr.*), Kurzbeschreibung des Auftrages, Gesamtlaufzeit Referenzauftrag, Beginn Referenzauftrag, Anzahl der durchschnittlich zu befördernden Personen pro Fahrtag, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Fahrzeuge pro Fahrtag zu benennen. *) Diese Angaben müssen aus Datenschutzgründen mit der Abgabe des Angebotes (noch) nicht gemacht werden. Auf Aufforderung des Auftraggebers sind diese Angaben nachzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Verifizierung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen. Für die Subunternehmer ist die genaue Bezeichnung der Teilleistung, Firma, Adresse, zu benennen. Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Beschreibung des aktuellen Fuhrparks und der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (z.B. Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Anzahl Sitzplätze/Rollstuhlplätze) als Anlage beifügen, Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes, Anzahl der Plätze (getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplätzen) und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung, Fahrzeug mit alternativem Antrieb. Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls in den Preisblättern zu benennen. Es ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neuanzuschaffende Fahrzeuge eine Lieferzusage und /oder ein vergleichbarer Nachweis sowie die Finanzierungszusage z. B. einer Bank bzw. das Finanzierungkonzept einzureichen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich der Beförderung von behinderten Menschen in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 202 … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich der Beförderung von behinderten Menschen in EUR jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Eintragungen wie "auf Anfrage", "nach Bedarf", "siehe Anlage", "siehe oben" oder ähnliche Einträge sind nicht zulässig. Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1.000.000,- € je Schadensfall für Personenund Sachschäden abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Eintragung in das Handelsregister
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, das … ganz lesenMit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat. - er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in dergeltenden Fassung) beachtet. - er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht. - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherungwird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigenkönnen, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einemEintrag in das Vergaberegister führen könnten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf.getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahrenbefindet. Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1MiLoG nicht vorliegen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angabendes Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.01.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 3 … ganz lesenDie Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres. Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
lwl.org
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
01.07.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenNach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bedingungen für die Auftragsausführung: Bieter bzw. Bietergemeinschaft: Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gem. PeBfG. Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen. Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer): Besitz einer g … ganz lesenBedingungen für die Auftragsausführung: Bieter bzw. Bietergemeinschaft: Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gem. PeBfG. Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen. Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer): Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV oder die Führerscheinklasse D bzw. D1. Die Fahrerlaubnis nach FeV muss spätestens 6 Wochen nach Leistungsbeginn für das gesamte Fahrpersonal vorliegen Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es sind besondere Vertragsbedingungen gem. Vertrag und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW einzuhalten. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203 StGB. Abgabe einer Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland- Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Abgabe einer Eigenerklärung zur Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)
Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverf … ganz lesenDie Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Der Auftraggeber weist darüber hinaus darauf hin, dass Bieter im Falle von Fragen nur informiert werden können,wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Soweit eine Registrierung nicht erfolgt, können keine Informationen übermittelt werden. Registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlichin der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten eingegangen sind. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies auch, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Fristen I - BT-131) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Aus Gründen des Datenschutzes sind die Preisblätter verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung ist mit dem der Ausschreibung beiliegendem Vordruck per E-Mail an die im Vordruck benannte Ansprechperson unterschrieben einzureichen. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für die Kalkulationsgrundlagen zugesandt. Die Einzellinien sind in 46 Regionallose aufgeteilt. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der in den jeweiligen Losen genannten Schüler:innen. Die in den Losen benannten Abholorte dürfen nicht verändert werden. Die angebotenen Preise müssen die vollständige und vertragsgemäße Durchführung der Leistung umfassen. Es sind Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer) anzugeben. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zubeantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten (Anfragen bis zum 23.06.2026). Die Eignungsprüfung wird in Abhängigkeit von der Anzahl der angebotenen Lose durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter zu einem Klärungsgespräch bzgl. der Eignung / seines Angebotes einzuladen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich deutschsprachige Angebote eingereicht werden dürfen. Es gilt deutsches Recht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Schulen
Anschrift
Warendofer Str. 25, 48145 Münster
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

8Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Schülerbeförderung Einzellinien 2025

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 25.07.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

291vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
  2. Vergabebekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a24fe43-bed5-4b01-9bb1-4ba9c9ac22de.