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vergebenEU-weitTiefbau und StraßenbauBaumögliche Doppelmeldung

Schleswiger Stadtwerke - Kläranlage Schleswig Energiezentrale und Betriebsgebäude

Schleswiger Stadtwerke · Schleswig, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 2025.976-03 Wärmetechnische Anlagenveröffentlicht 20.01.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 417 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Schleswig-Holstein (27 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
35 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Kläranlage Schleswig reinigt das Abwasser der Stadt Schleswig und Umgebung in einem Umfang von rund 60.000 EW-Belastung bei einer Ausbaugröße von rund 80.000 EW. Die Kläranlage Schleswig ist im Bereich der Energieversorgung abgängig. Außerdem sind die Sozialbereiche, Werkstätten und Lagerräume sowie die Bürobereiche zu klein und sollen modernisiert und erweitert werden. Die folgenden Bereiche sollen erneuert und erweitert werden: - Neubau Sozialgebäude - Neubau Energiegebäude - Neubau Energieversorgungsanlagen Elektrotechnik - Neubau Wärmeversorgungs- und -verteilanlagen - Erweiterung erneuerbare Energien wie Photovoltaikanlagen und Windkraft - Erneuerung der BHKW und Notstromanlage - Umbau des bestehenden Verwaltungsgebäudes - Abbruch verschiedener Bauwerke (Schneckenpumpwerk, Nacheindicker, Maschinenräume) Nach Fertigstellung des neuen Betriebsgebäudes soll das heutige Betriebsgebäude zum reinen Verwaltungsgebäude mit weiteren Büroräumen umgerüstet werden.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Beschaffung sind alle zur Realisierung des Auftrags erforderlichen Bauleistungen insbesondere gemäß der mit veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Hier: wärmetechnische Anlagen

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Angebotspreis (65% = 65 Leistungspunkte)Bewertungsberechnung: Der preiswerteste, technisch und formal wertbare Anbieter (A) erhält 65 Punkte für den niedrigsten Preis. Die Punktebewertung für die anderen Bieter im Preiskriterium setzt sich wie folgt zusammen:Anbieter (B) ist z.B. 5% teurer als Anbieter (A) und erhält für den Angebotspreis: 65 Leistungspunkte x 100% / 105% = 61,90 Leistungspunkte.
Qualität
Fertigungstiefe der anbietenden Firma (10% = 10 Leistungspunkte)jew. 3 Punkte bei Erfüllung der nachstehenden Kriterien: 1. Eigene 3D-CAD- Konstruktion min. 2x Konstruktionsplätze (j/n) 2. Eigene Schweisser mit Zertifizierung nach ISO 9606-1(j/n) jew. 2 Punkte bei Erfüllung der nachstehenden Kriterien: 1. Eigene Montageleistung, min. 10x Monteure (j/n) 2. Eigene Dokumentation (j/n)
Qualität
Referenzqualifikation der anbietenden Firma (15% = 15 Leistungspunkte)Ausreichende Erfahrung des Bieters in Bezug auf ähnliche Aufträge im Bereich der Umsetzung von der Erstellung von Heizzentralen und Wärmeerzeugungsanlagen in vergleichbarer Größenordnung. Umvergleichbar und bewertbar zu sein, müssen die folgenden Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz erfüllt sein mit mindestens drei Referenzen mit 1. Errichtung von Wärmezentralen mit mehr als 1 MW Leistung (2P) 2. Einbindung mehrerer Wärmeerzeuger (1P) 3. Belieferung von Fernwärmenetzen (1P) 4. Belieferung Nahwärmenetz (1P) Maximalzahl pro Referenz 5 Punkte, Maximale Gesamt- Punktzahl 15 Punkte Die Referenzleistungen für alle Referenzen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein. Eine volle Wertungspunktzahl wird erreicht, wenn der Anbieter drei vollwertige Referenzprojekte nachweisen kann. Diese Angaben sind von jedem Bieter (d.h. auch präqualifizierte Bieter) in Form von Eigenerklärungen mit jew. folgenden Angaben pro Referenzprojekt einzureichen: Referenz 1: Projekt; Name und Ort; Ansprechpartner und Tel.-Nr. beim AG; Realisierungsjahr; Wirtschaftliche Projektgröße (EUR Wert); Technische Daten: Gesamtheizleistung (MW);Anzahl Wärmeerzeuger; Fernwärmenetzeinbindung j/n; Nahwärmenetzeinbindung j/n Referenz 2: Projekt; Name und Ort; Ansprechpartner und Tel.-Nr. beim AG; Realisierungsjahr; Wirtschaftliche Projektgröße (EUR Wert); Technische Daten: Gesamtheizleistung (MW);Anzahl Wärmeerzeuger; Fernwärmenetzeinbindung j/n; Nahwärmenetzeinbindung j/n Referenz 3: Projekt; Name und Ort; Ansprechpartner und Tel.-Nr. beim AG; Realisierungsjahr; Wirtschaftliche Projektgröße (EUR Wert); Technische Daten: Gesamtheizleistung (MW);Anzahl Wärmeerzeuger; Fernwärmenetzeinbindung j/n; Nahwärmenetzeinbindung j/n
Qualität
Projektleiter- Qualifikation (10% = 10 Leistungspunkte)Der Projektleiter des Anbieters ist wesentlich für den Erfolg des Projektes und ist somit verbindlich anzugeben. Eine Branchen - Kompetenz im Bereich Wärmeerzeugung, -speicherung und -verteilung ist erforderlich zur Beratung und Ausführung sowie zur Erreichung bestmöglicher Qualität bei geringstmöglichem Einsatz eigener Mittel des Auftraggebers. Angebote ohne "Branchen - Kompetenz" werden vom Wettbewerb generell ausgeschlossen. - Kompetenz in der Errichtung von Heizungszentralen in Bezug auf Projektgröße - Einbindung mehrerer Wärmeerzeuger >= 3 Stück - Belieferung von Fernwärmenetzen - Belieferung von Nahwärmenetzen Insgesamt sind zehn (10) Punkte zu erreichen; je fünf (5) Punkte für den ersten und den zweiten Projektleiter. Bei jedem Projektleiter sind Angaben zum Namen, der Betriebszugehörigkeit, der Berufserfahrung in Jahren (min. 5 Jahre) sowie zu den geschäftlichen Kontaktdaten zu machen. Diese Angaben werden nicht bepunktet. Die nachfolgenden Kriterien sind insgesamt pro Projektleiter in mindestens zwei (2) unterschiedlichen Projekten der letzten fünf (5) Jahre nachzuweisen. 1. Errichtung Wärmezentralen >1MW - Bei Erfüllung 2 Punkte 2. Einbindung mehrerer Wärmeerzeuger >=3St - Bei Erfüllung 1 Punkt 3. Belieferung von Fernwärmenetzen - Bei Erfüllung 1 Punkt 4. Belieferung von Nahwärmenetzen - Bei Erfüllung 1 Punkt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
35 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf … ganz lesenDer öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig. 2. Bieterfragen sind innerhalb der angegebenen Frist zu stellen. 3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht … ganz lesen1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig. 2. Bieterfragen sind innerhalb der angegebenen Frist zu stellen. 3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. 4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDMMWZ# 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Die Angebotsunterlagen und die bepreisten LVs muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. 2. Bei Bietergemeinschaften hat … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDMMWZ# 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Die Angebotsunterlagen und die bepreisten LVs muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. 2. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. 3. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind - nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber - auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vorzulegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach Anforderung durch den Auftraggeber in Textform ersetzen. 4. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Heinrich Krumme GmbH, Büdelsdorf3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Schleswiger Stadtwerke
Art
Umweltschutz
Anschrift
Werkstraße 1, 14837 Schleswig
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

163vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (59 Lose mit Angabe)
246.429 €Zuschlagswert im Median
129.127 € – 775.378 €mittlere Hälfte, 88 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 195cec07-d8ba-4b69-a292-2bf2fda8fffd.