Schiffsabfallentsorgung in Bremerhaven und Bremen
Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Abteilung 3 Häfen und Logistik · Bremen, Bremen
Aktenzeichen HAFEN-2025-0001veröffentlicht 03.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 10,8 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 10,8 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
PRÄAMBEL Die ordnungsgemäße Entsorgung von Schiffsabfällen stellt einen zentralen Bestandteil des Umwelt- und Gewässerschutzes im maritimen Bereich dar. Gemäß den Vorgaben des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) sowie den nationalen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist sicherzustellen, dass im Hafen anfallende Abfälle aus dem Schiffsbetrieb umweltgerecht, rechtssicher und effizient erfasst, übernommen, dokumentiert und einer zulässigen Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden. Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistung zur umfassenden Schiffsabfallentsorgung im Hafenbereich. Die Leistungserbringung umfasst die Annahme und fachgerechte Behandlung aller gemäß MARPOL V erfassten Abfallarten sowie deren Weiterbehandlung unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Mit der Ausschreibung wird ein zuverlässiger und gesetzeskonformer Partner gesucht, der die Anforderungen an eine moderne Hafenabfallentsorgung erfüllt und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz leistet.
MASSNAHME: Durchführung der Schiffsabfallentsorgung in den Bremischen Häfen 2026 bis 2029, Entsorgung der hausmüllähnlichen Schiffsabfälle von Seeschiffen (MARPOL Anlage V) und Binnenschiffen (CDNI Teil C) Die Leistung setzt sich zusammen aus der Belieferung der Schiffe mit für Getrenntsammlung geeigneten Abfallbehältern bei der Schiffsankunft, die aus dem Hafeninformationssystem (BrePOS) zu entnehmen ist, Abholung der gefüllten Behälter vor der Schiffsabfahrt, Digitales Erstellen der Entsorgungsbelege mit der Möglichkeit zum Ausdrucken vor Ort zum Nachweis für das Schiff und zur Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber, Beförderung der verwertbaren Abfälle zu einer Verwertungsanlage, Beförderung der zu beseitigenden Abfälle zu einer Verbrennungsanlage, Übernahme der Kosten für die Verwertung und Verbrennung, Erstellen von Statistiken der entsorgten Abfälle. Bei Binnenschiffen ist hiervon abweichend nicht die Belieferung der einzelnen Schiffe mit Abfallbehältern erforderlich, sondern auf Zuruf (ca. alle 14 Tage) die Abfuhr der Abfälle von den Binnenschiffswarteplätzen sowie deren Transport zur Verwertung / Beseitigung.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bremen und stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven und Fischereihafen Bremerhaven.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Frachtschiffe Durchführung der Schiffsabfallentsorgung in den Bremischen Häfen 2026 bis 2029 Entsorgung der hausmüllähnlichen Schiffsabfälle von Seeschiffen (MARPOL Anlage V) und Binnenschiffen (CDNI Teil C) Die Leistung setzt sich zusammen aus (1) der Auswertung der Entsorgungsinformation der digitalen Abfallvoranmeldung der Schiffe (2) der Belieferung der Schiffe mit für Getrenntsammlung geeigneten Abfallbehältern bei der Schiffsankunft, (3) der Abholung der gefüllten Behälter bei der Schiffsabfahrt, (4) dem Erstellen der Entsorgungsbelege als Nachweis für das Schiff und (5) einer Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber, (6) der Beförderung der verwertbaren Abfälle zu einer Verwertungsanlage und/oder Beförderung der zu beseitigenden Abfälle zu einer Verbrennungsanlage, (7) der Übernahme der Kosten für die Verwertung und Verbrennung, (8) dem Erstellen von Statistiken der entsorgten Abfälle. Bei Binnenschiffen ist hiervon abweichend nicht die Belieferung der einzelnen Schiffe mit Abfallbehältern erforderlich, sondern auf Zuruf (ca. alle 14 Tage) die Abfuhr der Abfälle von den Binnenschiffswarteplätzen sowie deren Transport zur Verwertung / Beseitigung. Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bremen und stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven und Fischereihafen Bremerhaven In den letzten 3 Jahren wurden die Bremischen Häfen von jährlich 5000- 5100 Seeschiffen angelaufen | 3 Jahre | – |
| 2 | Los 2 - Fahrgastschiffe Durchführung der Schiffsabfallentsorgung in den Bremischen Häfen 2026 bis 2029 Entsorgung der hausmüllähnlichen Schiffsabfälle von Seeschiffen (MARPOL Anlage V) und Binnenschiffen (CDNI Teil C) Die Leistung setzt sich zusammen aus (1) der Auswertung der Entsorgungsinformation der digitalen Abfallvoranmeldung der Schiffe (2) der Belieferung der Schiffe mit für Getrenntsammlung geeigneten Abfallbehältern bei der Schiffsankunft, (3) der Abholung der gefüllten Behälter bei der Schiffsabfahrt, (4) dem Erstellen der Entsorgungsbelege als Nachweis für das Schiff und (5) einer Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber, (6) der Beförderung der verwertbaren Abfälle zu einer Verwertungsanlage und/oder Beförderung der zu beseitigenden Abfälle zu einer Verbrennungsanlage, (7) der Übernahme der Kosten für die Verwertung und Verbrennung, (8) dem Erstellen von Statistiken der entsorgten Abfälle. Bei Binnenschiffen ist hiervon abweichend nicht die Belieferung der einzelnen Schiffe mit Ab-fallbehältern erforderlich, sondern erfolgt auf Basis einer Jahresplanung. Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bremen und stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven und Fischereihafen Bremerhaven. In den letzten 3 Jahren wurden die Bremischen Häfen von ca. 100-120 See-Fahrgastschiffen pro Jahr angelaufen und von ca. 50-60 Flusskreuzfahrschiffen. | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 60 %
- Qualität
- Betriebskonzept bestehend aus (1) allg. Betriebskonzept (2) Informationsfluss (3) Umgang / Bewirtschaftung des Abfalls (4) Erfassung der entsorgten Abfallmenge (Masse und Volumen)40 %
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Eine Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr ist vorgesehen
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Für eine Teilnahme an dem Verfahren ist der in B_I MEDIEN barrierefrei unter https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D457987808 abrufbare Teilnahmeantrag "Teilnahmeantrag (HAFEN-2025-0001)" auszufüllen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inklusive der darin benannten Anlagen inne … ganz lesenkürzer
Für eine Teilnahme an dem Verfahren ist der in B_I MEDIEN barrierefrei unter https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D457987808 abrufbare Teilnahmeantrag "Teilnahmeantrag (HAFEN-2025-0001)" auszufüllen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inklusive der darin benannten Anlagen innerhalb der Teilnahmefrist einzureichen. (1) Nach Ablauf des Teilnahmewettbewerbes werden wir die eingegangenen Teilnahmeanträge prüfen und die Bieter über den Ausgang ihres Teilnahmeantrages informieren. (2) Bewerber mit einem erfolgreichen Antrag, erhalten vom Auftraggeber den Entwurf der Leistungsbeschreibung zugesandt und eine Terminabstimmung über ein erstes Informationsgespräch. Bei diesem Informationsgespräch wird der Auftraggeber den Bewerbern seine genauen Bedürfnisse mitteilen. (3) Die Informationsgespräche sollen ca. 2 Wochen nach Eingang der Teilnahmeanträge durchgeführt werden. (ca. KW 28/2025) (4) Nach Abschluss aller Informationsgespräche mit den geeigneten Bewerbern, erhalten diese eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit einer finalisierten Leistungsbeschreibung. (5) Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag bereits auf Erstangebote zu erteilen, wenn diese vollumfänglich seine Bedürfnisse befriedigen. Ansonsten wird der Auftraggeber mit Bietern, die aussichtsreiche Angebote abgegeben haben, in eine weitere Verhandlungsrunde eintreten
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Karl Nehlsen GmbH & Co. KG, Bremen | 1 |
| 2 | Karl Nehlsen GmbH & Co. KG, Bremen | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Abteilung 3 Häfen und Logistik
- Art
- Hafeneinrichtungen
- Anschrift
- Katharinenklosterhof 3, 28195 Bremen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 21.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde OberschleißheimFrist 30.11.2026
- Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029Landkreis CuxhavenFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9c6dfde-f3e8-4d42-92c2-90f16641c82d.