Schaummittel
Stadt Frankfurt am Main, Branddirektion · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 37-2026-00043veröffentlicht 26.06.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre15.10.2026 – 14.10.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60435, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.stadt-frankfurt.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Notfallieferdienst40 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 3 Monatenüber vergabe.stadt-frankfurt.de
- Öffnung der Angebote 06:00 Uhrvor 3 MonatenStadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, Stelle der Angebotsöffnung, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
- Bindefrist endetvor 24 Tagen2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 19 TagenLaufzeit bis 14.10.2030
- Heute
Beschreibung
4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schaummitteln.
Gegenstand nach CPV
- 35111520Feuerlöschschaum oder ähnliche VerbindungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- NotfallieferdienstMenge und Konzept (siehe Wertungsschema)
- Preis
- Punktezahl Preis = bestplatziertes Angebot nach Preis / zu wertendes Angebot x 100
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Abgabe folgender Eigenerklärung: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen in Art und Umfang ausgeführt habe/haben. Die Leistung ist vergleichbar, da sie vom Umfang her mindestens 60 % der Angebotsendsumme (brutto) des von mir/uns im vorliegenden Verfahren … ganz lesenkürzer
Abgabe folgender Eigenerklärung: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen in Art und Umfang ausgeführt habe/haben. Die Leistung ist vergleichbar, da sie vom Umfang her mindestens 60 % der Angebotsendsumme (brutto) des von mir/uns im vorliegenden Verfahren eingereichten Angebotes entspricht. Ich werde/Wir werden 2 Referenz/Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme (brutto); Ausführungszeitraum, sofern ich/wir hierzu im laufenden Vergabeverfahren von der Vergabestelle aufgefordert werde/werden. Mir/Uns ist bekannt, dass die Angaben zur o. g. Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Angaben nicht vollständig innerhalb dieser Frist eingereicht wurden bzw. die Angaben nicht den Anforderungen an die Vergleichbarkeit entsprechen. Ich bin / Wir sind uns dessen bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden Erklärung den Ausschluss von diesem und ggf. weiteren Vergabeverfahren bzw. Aufträgen zur Folge hat. Werden diese Umstände nach Zuschlagserteilung bekannt, besitzt der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht bzw. ein Rücktrittsrecht. Mögliche Schadensersatzanforderungen bleiben hiervon unberührt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.10.2026
- Vertragsende
- 14.10.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.stadt-frankfurt.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 11.08.2026, 06:00 Uhr. Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, Stelle der Angebotsöffnung, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für … ganz lesenkürzer
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Das Formblatt ''Eigenerklärung Russland-Sanktionen'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Frankfurt am Main, Branddirektion
- Art
- Kommunalbehörden, Öffentliche Ordnung und Sicherheit
- Anschrift
- Feuerwehrstr. 1, 60435 Frankfurt am Main
- Website
- vergabe.stadt-frankfurt.de
- Kontakt
- vol-ausschreibungen.amt37@
stadt-frankfurt.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 351 (Not- und Sicherheitsausrüstungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- Brandschutztechnik Müller GmbH2 Zuschläge
- Feuerwehrausstattung Fenz2 Zuschläge
- Giebeler Feuerschutz GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8dfc5d8-fc70-4b36-95dc-90c47aad42f2.