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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Schaummittel

Stadt Frankfurt am Main, Branddirektion · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 37-2026-00043veröffentlicht 26.06.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristseit 84 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre15.10.2026 – 14.10.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60435, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.stadt-frankfurt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Notfallieferdienst40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über vergabe.stadt-frankfurt.de
    vor 3 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 06:00 Uhr
    Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, Stelle der Angebotsöffnung, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
    vor 3 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.10.2030
    vor 19 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

4-jährige Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schaummitteln.

Gegenstand nach CPV

  • 35111520Feuerlöschschaum oder ähnliche Verbindungen

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Notfallieferdienst40 %
Preis60 %
Qualität
NotfallieferdienstMenge und Konzept (siehe Wertungsschema)
Preis
Punktezahl Preis = bestplatziertes Angebot nach Preis / zu wertendes Angebot x 100

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Abgabe folgender Eigenerklärung: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen in Art und Umfang ausgeführt habe/haben. Die Leistung ist vergleichbar, da sie vom Umfang her mindestens 60 % der Angebotsendsumme (brutto) des von mir/uns im vorliegenden Verfahren … ganz lesenAbgabe folgender Eigenerklärung: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen in Art und Umfang ausgeführt habe/haben. Die Leistung ist vergleichbar, da sie vom Umfang her mindestens 60 % der Angebotsendsumme (brutto) des von mir/uns im vorliegenden Verfahren eingereichten Angebotes entspricht. Ich werde/Wir werden 2 Referenz/Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme (brutto); Ausführungszeitraum, sofern ich/wir hierzu im laufenden Vergabeverfahren von der Vergabestelle aufgefordert werde/werden. Mir/Uns ist bekannt, dass die Angaben zur o. g. Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Angaben nicht vollständig innerhalb dieser Frist eingereicht wurden bzw. die Angaben nicht den Anforderungen an die Vergleichbarkeit entsprechen. Ich bin / Wir sind uns dessen bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden Erklärung den Ausschluss von diesem und ggf. weiteren Vergabeverfahren bzw. Aufträgen zur Folge hat. Werden diese Umstände nach Zuschlagserteilung bekannt, besitzt der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht bzw. ein Rücktrittsrecht. Mögliche Schadensersatzanforderungen bleiben hiervon unberührt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.10.2026
Vertragsende
14.10.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
11.08.2026, 06:00 Uhr. Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Branddirektion, Stelle der Angebotsöffnung, Feuerwehrstraße 1, 60435 Frankfurt am Main
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für … ganz lesenDas Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Das Formblatt ''Eigenerklärung Russland-Sanktionen'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Frankfurt am Main, Branddirektion
Art
Kommunalbehörden, Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Anschrift
Feuerwehrstr. 1, 60435 Frankfurt am Main
Kontakt
vol-ausschreibungen.amt37@stadt-frankfurt.de

Bei uns erfasst

26Bekanntmachungen
12Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 351 (Not- und Sicherheitsausrüstungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8dfc5d8-fc70-4b36-95dc-90c47aad42f2.