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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Schädlingsbekämpfung, Schädlingsprävention und Schädlingsmonitoring

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 098-24veröffentlicht 07.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 883 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.08.2024 – 31.07.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10559, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 09:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Bindefrist endet
    54 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2030
    vor 27 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von Leistungen im Bereich der Schädlingsbekämpfung, Schädlingsprävention und Schädlingsmonitoring im Immobilienbestand der Gewobag und der In Anlage 1 zum Vertrag aufgeführten Beteiligungsgesellschaften

Beschreibung des Loses

Schädlingsbekämpfung, Schädlingsprävention und Schädlingsmonitoring im Immobilienbestand der Gewobag Wohnungsbau AG und der In Anlage 1 zum Vertrag aufgeführten Beteiligungsgesellschaften

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gesamtpreis

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das … ganz lesenDer Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern /Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach Page 9/14 dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Kriterium
Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jeweils je Schadensfall, pro Jahr 2-fach maximiert: 'O D E R eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftr … ganz lesenGefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jeweils je Schadensfall, pro Jahr 2-fach maximiert: 'O D E R eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (= Mindestanforderung). Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium
Angabe des Konzern-/Gesamumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022). Der durchschnittliche Konzern-/Gesamtumsatz in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz im Durchschnitt p.a. betragen: 100.000,-€ p.a. (netto)
Kriterium
Angabe des Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), der in Art und Ausführung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Kriterium
Angabe des beschäftigten Personals bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) Die Anzahl des beschäftigten Personals (in Vollzeit, d.h. mind. 37 Wochenarbeitsstunden) in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens die nachstehende Mindestanzahl im Durchschnitt betragen: 3 Beschäftigte im Durchschnitt p.a.
Kriterium
Zertifizierte Qualitätsmanagement-Standards (z.B. DIN EN ISO 9001:2008, branchenspezifisches System, integriertes System oder gleichwertig) oder gleichwertige unternehmenseigene Standards (= Mindestanforderung) UND Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO … ganz lesenZertifizierte Qualitätsmanagement-Standards (z.B. DIN EN ISO 9001:2008, branchenspezifisches System, integriertes System oder gleichwertig) oder gleichwertige unternehmenseigene Standards (= Mindestanforderung) UND Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS, gleichwertiges System, branchenspezifisches System, integriertes System oder gleichwertig) oder gleichwertige unternehmenseigene Standards (= Mindestanforderung)
Kriterium
Angabe des beschäftigten Personals bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), das für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung relevant ist. Die Anzahl des beschäftigten Personals in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens die nachstehende Mindestanzahl im Durchschnit … ganz lesenAngabe des beschäftigten Personals bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), das für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung relevant ist. Die Anzahl des beschäftigten Personals in den anzugebenden Jahren muss dabei mindestens die nachstehende Mindestanzahl im Durchschnitt p.a. betragen: Einsatzleiter als technisch verantwortliche Person Schädlingsmanagement: 1,00 Beschäftigte Mitarbeiter Schädlingsmanagement: 2,00 Beschäftigte
Kriterium
Der Bieter erklärt rechtsverbindlich mit formgerechter Abgabe des Angebots, dass der eingesetzte Einsatzleiter als technisch verantwortliche Person i.B.d. Schädlingsmanagements über die nachfolgenden Mindestanforderungen verfügt: mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Einsatzleitung bzw. Steuerung Sc … ganz lesenDer Bieter erklärt rechtsverbindlich mit formgerechter Abgabe des Angebots, dass der eingesetzte Einsatzleiter als technisch verantwortliche Person i.B.d. Schädlingsmanagements über die nachfolgenden Mindestanforderungen verfügt: mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Einsatzleitung bzw. Steuerung Schädlingsprävention, -monitoring und -bekämpfung gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Erfüllung Anforderungen zur Fachkunde nach § 1 Abs. 4 Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen Schulung bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen Der Bieter erklärt rechtsverbindlich mit formgerechter Abgabe des Angebots, dass der eingesetzte Mitarbeiter i.B.d. Schädlingsmanagements über die nachfolgenden Mindestanforderungen verfügt: (Mind. 1 MA pro Team/Kollone weist folgende Qualfikationen auf) mind. 3 Jahre Berufserfahrung gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift "Erfüllung Anforderungen zur Fachkunde nach § 1 Abs. 4 Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen Schulung bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen"
Kriterium
Technische Ausstattung Der Bieter erklärt rechtsverbindlich mit formgerechter Abgabe des Angebots, dass er oder ein von ihm eingesetzter Nachunternehmer über die nachfolgende technische Ausstattung verfügt: -hinreichende technische Ausstattung u.a. Schädlingskontroll-/überwachungssysteme, Nach … ganz lesenTechnische Ausstattung Der Bieter erklärt rechtsverbindlich mit formgerechter Abgabe des Angebots, dass er oder ein von ihm eingesetzter Nachunternehmer über die nachfolgende technische Ausstattung verfügt: -hinreichende technische Ausstattung u.a. Schädlingskontroll-/überwachungssysteme, Nachweissysteme -Austattung der Einsatzleitung und/oder Vorarbeiter mit fotografierfähigen mobilen Endgeräten Sonstige Nachweise und Befähigungen Der Bieter erklärt rechtsverbindlich mit formgerechter Abgabe des Angebots, dass er oder ein von ihm eingesetzter Nachunternehmer -über persönliche Schutzausrüstung des eingesetzten Personals verfügt. -über Nachweise zur Abführ und Entsorgung von Abfällen im Sinne der EfbV (Entsorgungsfachbetrieb) verfügt.
Kriterium
Mindestens drei Referenzen Aktualität der Referenzen: Das Vertragsende einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Abgabefrist zurückliegen und die bisherige Leistungserbringung muss mindestens 12 Monate zum Ende der Abgabefrist aufweisen. Je Referenz sind folgende Angaben zu machen: … ganz lesenMindestens drei Referenzen Aktualität der Referenzen: Das Vertragsende einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Abgabefrist zurückliegen und die bisherige Leistungserbringung muss mindestens 12 Monate zum Ende der Abgabefrist aufweisen. Je Referenz sind folgende Angaben zu machen: -Bezeichnung der Referenz -Leistungsinhalt und -umfang (bitte kurz erläutern) -Schädlingsprävention & -monitoring -Schädlingsbekämpfung -Auftraggeber - Anschrift (Firma, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) -Ansprechpartner - Name, Vorname, Telefon, Email -Leistungsbeginn am (TT.MM.JJJJ) -Leistungsende am (TT.MM.JJJJ) -Gebäudefläche in m² BGF -Wert/Umsatz des Auftrages in EUR/netto Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen: "Schädlingsprävention & -monitoring: vorbeugende Begehung und Analyse der Bewirtschaftungsgegenstände, Schädlingsbestimmung vor Ort, Planen und Einleiten von Maßnahmen zur Schädlingsprävention, Dokumentation sowie vorbeugende Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung der Bewirtschaftungsgegenstände auf Schädlingsbefall Schädlingsbekämpfung: bedarfsabhängige Maßnahmen Bekämpfung von Schädlingen innerhalb und außerhalb der Bewirtschaftungsgegenstände " Vergleichbarkeit der Anzahl betreuter Liegenschaften: 10 Liegenschaften Vergleichbarkeit der Nutzungsart "Wohnen" (Miet-/Eigentumswohnanlagen) und/oder Bürogebäude (einschl. Mischnutzung) oder Objekten mit höheren Anforderungen (z.B. Gastronomie) mit mind.: 10.000 m² BGF betreuter Fläche je Referenz
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der AG hat hinsichtlich der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Hinsichtlich … ganz lesenbis zu 2-mal: Der AG hat hinsichtlich der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Hinsichtlich aller weiteren Beteiligungsgesellschaft auf Seiten des AG (siehe Anlage 1) hat der AG das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung fünf Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Für alle Gesellschaften auf Seiten des AG endet der Vertrag mithin spätes-tens am 30. Juli 2030.
Optionen
2x 1 Jahr bzw. 5 x 1 Jahr (siehe Punkt 6 des Vertrages)
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
54 Tage
Angebotsöffnung
07.06.2024, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- … ganz lesenErkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2nGWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e- Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Kla … ganz lesena) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e- Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen e-Vergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen e-Vergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum 28.05.2024 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die e-Vergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die e-Vergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

168vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (320 Lose mit Angabe)
790.662 €Zuschlagswert im Median
330.163 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 017cdd48-faa9-4ff1-a544-c46360af52b0.