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vergebenEU-weitAbfallentsorgungBau

Schadstoffsanierung Johannesschule Altbau

Stadt Frechen · Frechen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOB 17-2025veröffentlicht 14.04.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 541 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Monat01.07.2025 – 31.07.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Frechen
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über vmp-rheinland.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    Rathaus der Stadt Frechen, Johann Schmitz Platz 1-3, Zimmer 219 50226 Frechen
    vor 18 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2025
    vor 16 Monaten
  6. Bindefrist endet
    8 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des 5 Bauabschnitt der Schulraumerweiterung Johannesschule muss vor dem Abbruch des Altbaues dieser von Schadstoffen befreit werden. Der Altbau besteht aus drei aneinander gebauten Baukörpern, die in verschiedenen Jahren errichtet wurden (1907, 1926 und 1951). Alle Gebäudeteile wurden gutachterlich untersucht und ein Schadstoffkataster erstellt. Bei den Untersuchungen wurden die Schadstoffe Asbest, KMF und PCB festgestellt. Diese befinden sich in den Ausbaugewerken wie Rippenheizkörper, Brandschutztüren, Rohrisolierungen, Lüftungskanälen, in Klebern, GK-Verkleidungen, Rohrleitungen, sowie in Farben von Türen, Fußleisten und Treppengeländer. Alle Arbeiten sind gemäß der DIN 18448 "Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen" durchzuführen und die Abfälle gemäß den geltenden Vorschriften für Gefahrguttransport und Sondermüll abzutransportieren und zu entsorgen. Leistungsort: Johannesschule, Friedrich-Ebert-Str. 63, 50226 Frechen

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
niedrigster PreisRangfolge 1Den Zuschlag erhält der niedrigste Preis. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Beschreibung
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Preis entscheidend.

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Formblatt Referenzen: Der Bieter muss 3 ausgewählte Referenzleistungen über vergleichbare Auftragsleistungen benennen, bei denen die Leistungen nach dem 01.01.2020 vollständig erbracht wurden. Vergleichbar sind die Leistungen der Referenzprojekte, wenn: Das finanzielle Auftragsvolumen je Referenz … ganz lesenFormblatt Referenzen: Der Bieter muss 3 ausgewählte Referenzleistungen über vergleichbare Auftragsleistungen benennen, bei denen die Leistungen nach dem 01.01.2020 vollständig erbracht wurden. Vergleichbar sind die Leistungen der Referenzprojekte, wenn: Das finanzielle Auftragsvolumen je Referenz - Schadstoffsanierung und Entsorgung - mindestens 80.000,- EUR netto beträgt. Die geforderten Erklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass das/die Drittunternehmen die Leistung erbringen, für die ihre Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 6d Abs. 1 Satz 3 VOB/ A-EU).
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis Zulassung für Asbestabrucharbeiten Der Bieter hat den Nachweis zur Zulassung nach Anhang I Nr. 3.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für Asbestabbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form zu erbringen. Der geforderte Nachweise muss i … ganz lesenNachweis Zulassung für Asbestabrucharbeiten Der Bieter hat den Nachweis zur Zulassung nach Anhang I Nr. 3.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für Asbestabbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form zu erbringen. Der geforderte Nachweise muss im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass das/die Drittunternehmen die Leistung erbringen, für die ihre Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 6d Abs. 1 Satz 3 VOB/ A-EU).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Ausschlussgründe MiLoG (Formblatt 522) Eigenerklärung sonstige Ausschlussgründe (Formblatt 521 EU) Erforderlich sind die Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG (Formblatt 522) oder sonstige Ausschlussgründe vorliegen (Formblatt 521 EU). Im Falle einer Bietergem … ganz lesenEigenerklärung Ausschlussgründe MiLoG (Formblatt 522) Eigenerklärung sonstige Ausschlussgründe (Formblatt 521 EU) Erforderlich sind die Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG (Formblatt 522) oder sonstige Ausschlussgründe vorliegen (Formblatt 521 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall abschließen wird (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung). Mindestanforderung: Mindestens gefordert ist ein … ganz lesenEigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall abschließen wird (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung). Mindestanforderung: Mindestens gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro für Personenschäden einerseits und mit einer Deckungssumme von 1.000.000 Euro Sach- und Vermögensschäden andererseits, die in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung steht. Die geforderten Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall verlangt die Auftraggeberin eine gemeinsame Haftung des Bewerbers sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung (vgl. § 6d Abs. 2 VOB/A-EU). Der Bewerber und das seine Eignung leihende Unternehmen haften in diesem Fall als Gesamtschuldner im Sinne von §§ 421 ff. BGB.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Sanktionen Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 523 EU). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern abzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.07.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
8 Wochen
Angebotsöffnung
15.05.2025, 11:00 Uhr. Rathaus der Stadt Frechen, Johann Schmitz Platz 1-3, Zimmer 219 50226 Frechen. Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Erforderlich ist die Vorlage der Zulassung nach Anhang I Nr. 3.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A EU vorliegen (Formular Eigenerklärung zur Eignung). Alternativ: gültige Präqualifikation Erf … ganz lesenLeistung: Erforderlich ist die Vorlage der Zulassung nach Anhang I Nr. 3.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A EU vorliegen (Formular Eigenerklärung zur Eignung). Alternativ: gültige Präqualifikation Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Formblatt 523 EU). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern abzugeben. Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG vorliegen (Formblatt 522). Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen (Formblatt 521 EU).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDEDS2F 1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.vmp-rheinland.de barrierefrei zur Verfügung gestellt. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Ste … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPTYDEDS2F 1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.vmp-rheinland.de barrierefrei zur Verfügung gestellt. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. § 126b BGB) 3. Das Verfahren wird als elektronische Vergabe durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die Plattform www.vmp-rheinland.de hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen
Kontakt
vergaben@stadt-frechen.de

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3.970vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.164 Lose mit Angabe)
462.873 €Zuschlagswert im Median
149.831 € – 1,63 Mio. €mittlere Hälfte, 1.447 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung db4eaf6f-94e0-4ae4-845e-681878b9a61d.