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Frist abgelaufenEU-weitSanitär, Heizung und LüftungBau

Sanitärarbeiten (VE 26) im Zuge der Baumaßnahme "2603_UKM 1.4 Umbau Zentral OP am Standort Marburg, Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Baldingerstraße, 35043 Marburg"

Uniklinikum Gießen und Marburg GmbH · Gießen, Hessen

Aktenzeichen 26-IEV-00034-1.4-26veröffentlicht 23.09.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 6 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 13.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
65 Monate14.01.2027 – 31.05.2032
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gießen35392, Landkreis Gießen, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsatellite.dtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 46 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Uniklinikum Gießen und Marburg GmbH
    vor 16 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über satellite.dtvp.de
    vor 6 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 52 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2032
    in 2 Monaten

Beschreibung

Die geplante Baumaßnahme umfasst die Sanierung und Erweiterung der bestehenden OP-Abteilung in Ebene -2 des Universitätsklinikums in Marburg. Mit der Neustrukturierung des OP-Betriebes und der einhergehenden Optimierung der Wegeführung innerhalb der Behandlungsebene erfolgt eine Verbesserung der organisatorischen Struktur. Neben der Kapazitätserweiterung, unter Einbeziehung der Fläche der ehem. Notaufnahme, und der strukturellen Optimierung soll an Stelle der jetzigen OPs 11-13 ein Hybrid-OP mit angeschlossenem MRT entstehen.

Im geplanten Baufeld befinden sich die in Betrieb befindliche OP-Abteilung und die bereits zurückgebaute, ehemalige Notaufnahme der Universitätsklinik Marburg. Die Baumaßnahme wird in 3 Bauabschnitten, parallel zur Beibehaltung des täglichen OP-Betriebs, durchgeführt. Außerdem wird der Bereich der ehemaligen Intensivstation I1 zum Aufwachraum umgebaut. In Ebene -3 sind Umbaumaßnahmen für die Lüftungstechnik erforderlich. Ebenfalls für die Lüftungstechnik wird auf dem Dach ein Wetterschutz errichtet.

Besondere Umstände: Der Umbau wird bei laufendem Klinik-Betrieb in freigezogenen Teilbereichen abschnittsweise stattfinden. Die hieraus resultierenden Beeinträchtigungen des Bauablaufs sind in die Preise einzukalkulieren.

Beschreibung des Loses

Gliederung der Baumaßnahme: Die Baumaßnahme gliedert sich in 3 Umbauabschnitte folgender Größen: 1. UBA 3696 m2 BGF 2. UBA 3135 m2 BGF 3. UBA 820 m2 BGF

Ausführungszeiträume gesamt: 1. UBA (Aufwachen): Jan 27 - Jan 29 1. UBA (OP 3-10): Jan 27 - Jan 29 2. UBA: Jan 29 - Jan 31 3. UBA: Jan 31 - Mai 32

Bei den angegebenen Ausführungszeiträumen handelt sich um die angedachten Kernzeiträume, in denen die Arbeiten nach aktueller Planung ausgeführt werden sollen. Dies umfasst auch die Werks- und Montageplanung. Diese Zeiten können sich jedoch noch verändern, insbesondere durch die erforderliche Koordination mit anderen, möglicherweise parallel auszuführenden Gewerken. Die Bieter müssen sich daher darauf einstellen, dass sie ihre Leistungen nicht isoliert, sondern nur in Abstimmung mit anderen Gewerken und insbesondere außerhalb der vorgenannten Zeiträume auszuführen haben. Weitere Einschränkungen können sich aus den örtlichen Verhältnissen, der Ausführung im laufenden Betrieb ergeben und der zu beachtenden Baustellenlogistik ergeben.

Die aus den vorgenannten Umständen erkennbar folgenden Beeinträchtigungen haben die Bieter kalkulatorisch zu berücksichtigen; sie berechtigen nicht zu Nachträgen. Weitergehende, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste oder nicht vorhersehbare Abweichungen bleiben unberührt; insoweit gelten die Regelungen der VOB/B.

Weitere Details sind den Allgemeinen Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Die Finanzierung des Projekts erfolgt teilweise mit Fördermitteln des Landes Hessen, die an zeitliche Vorgaben zur Umsetzung des Bauvorhabens gebunden sind. An eine zügige Ausführung, Fertigstellung und termingerechte mangelfreie Inbetriebnahme werden daher besonders hohe Ansprüche gestellt.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
8.1.1 Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise (Handwerksrol … ganz lesen8.1.1 Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise (Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes) die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. Der entsprechende Nachweis kann z.B. als Eintragung der Handelsregisternummer nebst Registergericht auf dem Formblatt 124 (Bestandteil der Anlage 04) alternativ als Scan oder Auszug der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Nachweise (z.B. Registerauszüge) darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten unberührt. (Vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.1.1)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
8.2.1 Versicherungsschutz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestehende Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung des Bieters oder die Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. In beiden Fällen verbunden mit der Zusage, dass der Versicherungssch … ganz lesen8.2.1 Versicherungsschutz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestehende Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung des Bieters oder die Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. In beiden Fällen verbunden mit der Zusage, dass der Versicherungsschutz im Zuschlagsfall für die Gesamtvertragszeit zzgl. Gewährleitungsphase aufrechterhalten wird. Für Bietergemeinschaften muss die Erklärung die gesamte Tätigkeit der Bietergemeinschaft umfassen, eine Versicherung oder Erklärung allein für das federführende Mitglied ist nicht ausreichend. Die Erklärung hat auf dem Vordruck "Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung" (Bestandteil der Anlage 04) zu erfolgen. Mindestanforderungen: Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Kriterien und Mindestdeckungssummen: - Personenschäden: 3,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sachschäden: 3,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sonstige Schäden: 1,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) (vgl. Anlage 01 Anschreiben Ziff. 8.2.1)
Allgemeiner Jahresumsatz
8.2.2 Umsatz (Gesamtumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung … ganz lesen8.2.2 Umsatz (Gesamtumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Sanitärarbeiten Sanitärarbeiten - Abwasser- und Wasseranlagen einschließlich zugehöriger Demontage-, Rückbau-, Schutz-, Baustelleneinrichtungs- und Provisoriumsarbeiten sowie Wartungs- und Inspektionsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Die Erklärung hat auf dem Formblatt 124 (Bestandteil der Anlage 04) erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. Weitergehende Nachweismöglichkeiten bleiben unberührt. Mindestanforderungen: Netto EUR 500.000 Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.2.2)
Spezifischer Jahresumsatz
8.2.2 Umsatz (Spezifischer Umsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekannt … ganz lesen8.2.2 Umsatz (Spezifischer Umsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Sanitärarbeiten Sanitärarbeiten - Abwasser- und Wasseranlagen einschließlich zugehöriger Demontage-, Rückbau-, Schutz-, Baustelleneinrichtungs- und Provisoriumsarbeiten sowie Wartungs- und Inspektionsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Die Erklärung hat auf dem Formblatt 124 (Bestandteil der Anlage 04) erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. Weitergehende Nachweismöglichkeiten bleiben unberührt. Mindestanforderungen: Netto EUR 500.000 Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.2.2)
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
8.3.1 Referenzen (Sanitärarbeiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zwei geeignete Referenzen des Unternehmens des Bieters über früher ausgeführte und abgeschlossene Aufträge im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, die mit den zu vergebenen Leistungen hinsichtlich Art, Umfang u … ganz lesen8.3.1 Referenzen (Sanitärarbeiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zwei geeignete Referenzen des Unternehmens des Bieters über früher ausgeführte und abgeschlossene Aufträge im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, die mit den zu vergebenen Leistungen hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Sanitärarbeiten Sanitärarbeiten - Abwasser- und Wasseranlagen einschließlich zugehöriger Demontage-, Rückbau-, Schutz-, Baustelleneinrichtungs- und Provisoriumsarbeiten sowie Wartungs- und Inspektionsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Es werden Referenzen vergleichbarer Bauvorhaben aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) berücksichtigt. Jede Referenz ist mit Referenzkunde (namentlich bezeichneter Ansprechpartner mit Telefon / E-Mail) sowie Erbringungszeitraum, Auftragssumme und Erläuterung anzugeben. Die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis sind zu bescheinigen. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen beim Referenzkunden zu überprüfen. Die Erklärung hat auf dem Formblatt 444 (Bestandteil der Anlage 04) zu erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck Referenzen für jedes Mitglied gesondert vorzulegen (zur Bewertung werden die Werte addiert. Mindestanforderungen: Mindestens eine Referenz muss Sanitärarbeiten während des laufenden Betriebs (1) in einem Krankenhaus oder (2) in einer anderen Einrichtung des Gesundheitsbereichs mit entsprechend hohen Anforderungen an Hygiene, Staubschutz und Aufrechterhaltung sensibler Nutzungen betreffen. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.1)
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
8.3.2 Deutsche Sprache (Eigenerklärung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bei der Durchführung sowohl des Vergabeverfahrens als auch des vergebenen Vertrages gilt ausschließlich die deutsche Sprache. Der Bieter erklärt, dass die für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen und gegenüber … ganz lesen8.3.2 Deutsche Sprache (Eigenerklärung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bei der Durchführung sowohl des Vergabeverfahrens als auch des vergebenen Vertrages gilt ausschließlich die deutsche Sprache. Der Bieter erklärt, dass die für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen und gegenüber dem Auftraggeber handelnden Personen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Auf der Baustelle muss mind. eine Person (Bauleitung oder Vorarbeiter) mit Sprachniveau mind. B1 anwesend sein. Die Erklärung hat in der "Zusatzerklärung zur Eignung" (Bestandteil der Anlage 04) zu erfolgen. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.2)
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
8.3.2 Deutsche Sprache (Zertifikat oder Qualifikationsnachweis) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ergänzend zur vorgenannten Eigenerklärung zum Punkt 8.3.2 Deutsche Sprache: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechendes Zertifikat oder Qualifikationsnachweis (z. B. Goethe-Zertifikat B1, telc) vorzulegen. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.2)
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
8.3.3 Anzahl Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat nach Öffnung der Angebote im Rahmen der Eignungsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle den Nachweis zu erbringen, dass er über genügend Arbeitskräfte für die Ausführung des Auftrags verfügt. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.3)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.01.2027
Vertragsende
31.05.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Wartungskosten sind auf Grundlage des Umfangs im Leistungsverzeichnis einzureichen. Die Wartungskosten werden für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gewertet. Die Wartungskosten werden in der Bewertung auf 5 Jahre hochgerechnet. Der Bauherr behält sich das Recht vor, die Wartung aus der Beauftragung herauszunehmen und später separat zu beauftragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
satellite.dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: - Vertragserfüllungsbürgschaft (Formblatt 421, VHB) - Mängelerfüllungsbürgschaft (Formblatt 422, VHB) Auszug aus Anlage 03b, Ziff. 15: 15.1 Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung kann der AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 5 Prozent der vorläufigen … ganz lesenverlangt: - Vertragserfüllungsbürgschaft (Formblatt 421, VHB) - Mängelerfüllungsbürgschaft (Formblatt 422, VHB) Auszug aus Anlage 03b, Ziff. 15: 15.1 Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung kann der AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 5 Prozent der vorläufigen Netto-Auftragssumme beanspruchen. Falls sich die vorläufige Netto-Abrechnungssumme (z. B. durch Mengenänderungen oder Nachtragsleistungen) um mehr als 10% erhöht, kann der AG eine entsprechende Erhöhung der Bürgschaftssumme verlangen. Die Bürgschaft muss sich nach deutschem Recht richten und die Erklärung des Bürgen enthalten, dass Ansprüche aus der Bürgschaft nicht vor Ablauf der gesicherten Ansprüche, spätestens jedoch nach Ablauf von 30 Jahren, verjähren. Als Gerichtsstand ist Marburg zu vereinbaren. Die Bürgschaft muss inhaltlich mindestens dem Muster 421 des VHB-Bund (Vertragserfüllungsbürgschaft) genügen. Die Bürgschaft ist dem AG innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu übergeben. Bis zur Übergabe der Bürgschaft ist der AG berechtigt, 5 % des Nettowertes jeder fälligen Abschlagsrechnung, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme, einzubehalten. 15.2 Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Mängelansprüche kann der AG 5 % des Nettowertes der vom AN gestellten und vom AG geprüften Schlussrechnung einbehalten. Der AN ist berechtigt, den Bareinbehalt durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft in entsprechender Höhe abzulösen. Die Bürgschaft muss sich nach deutschem Recht richten und die Erklärung des Bürgen enthalten, dass Ansprüche aus der Bürgschaft nicht vor Ablauf der gesicherten Ansprüche, spätestens jedoch nach Ablauf von 30 Jahren, verjähren. Als Gerichtsstand ist Marburg zu vereinbaren. Die Bürgschaft muss inhaltlich mindestens dem Muster 422 des VHB-Bund (Mängelansprüchebürgschaft) genügen. (vgl. Anlage 03a, Formblatt 214, Ziff. 4 bis 6 i. V. m. Anlage 03b, Ziff. 15)

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des Auftrags die geltenden arbeits-, sozial- und umweltrechtlichen Verpflichtungen sowie die Bestimmungen des einschlägigen Tariftreue- und Vergabegesetzes einzuhalten. Er hat sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen auch von eingesetzten Nach … ganz lesenLeistung: 1. Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des Auftrags die geltenden arbeits-, sozial- und umweltrechtlichen Verpflichtungen sowie die Bestimmungen des einschlägigen Tariftreue- und Vergabegesetzes einzuhalten. Er hat sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen auch von eingesetzten Nachunternehmern erfüllt werden. Ferner sind die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die ordnungsgemäße Entsorgung anfallender Bauabfälle einzuhalten. 2. Ortsbesichtigungen sind verpflichtend. Es wird vorausgesetzt, dass der Bieter sich über die Situation vor Ort bei Angebotsabgabe ausreichend informiert hat und die örtlichen Begebenheiten bei seiner Kalkulation berücksichtigt. (vgl. Anlage 02 ABB, Ziff. 12) 3. Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europ …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPDYDSF4N48# Auszug aus den Vergabeunterlagen (insb. Anlage "01 Anschreiben" und Anlage "02 ABB"): 1. Teile der Vergabeunterlagen - siehe hierzu Plan- und Anlagenverzeichnis - sind vertraulich und werden daher erst nach Abgabe der Erklärung "Verpflichtung zur Vertraulich … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPDYDSF4N48# Auszug aus den Vergabeunterlagen (insb. Anlage "01 Anschreiben" und Anlage "02 ABB"): 1. Teile der Vergabeunterlagen - siehe hierzu Plan- und Anlagenverzeichnis - sind vertraulich und werden daher erst nach Abgabe der Erklärung "Verpflichtung zur Vertraulichkeit" nach Anlage 05 übersendet. Die Erklärung kann per einfacher Bieternachricht eingereicht werden. Die Erklärung ist bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und beim Einsatz von Nachunternehmern auch von den Nachunternehmern auszufüllen und einzureichen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die nach Abgabe der Vertraulichkeitserklärung bereitgestellten Unterlagen bei der Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen sind (vgl. § 13 Abs. 5 VOB/A-EU. Angebote, die dieser Anforderung nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen werden (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A-EU). Vgl. auch Anlage 01 Zi. 1 und Anlage 02 ABB Ziff. 7a i. V. m. Ziff. 8c. 2. Ortsbesichtigungen sind verpflichtend. Es wird vorausgesetzt, dass der Bieter sich über die Situation vor Ort bei Angebotsabgabe ausreichend informiert hat und die örtlichen Begebenheiten bei seiner Kalkulation berücksichtigt. Vgl. Anlage "02 ABB, Ziff. 12". 3. Für ein formgerechtes Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage 06) vollständig ausgefüllt einzureichen. Von einer der beiden Möglichkeiten nach § 13 Abs.1 Nr. 6 VOB/A-EU kann Gebrauch gemacht werden, sofern die darin gestellten Anforderungen eingehalten werden. 4. Zusätzlich ist das Angebot als elektronisches Angebot mittels der GAEB-Datei einzureichen. Wir verweisen dazu auf das Formblatt 244 der Vergabeunterlagen, dass bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien (GAEB-Dateien) und der schriftlichen Fassung die schriftliche Fassung gilt. 5. Bei den angegebenen Ausführungszeiträumen handelt sich um die angedachten Kernzeiträume, in denen die Arbeiten nach aktueller Planung ausgeführt werden sollen. Dies umfasst auch die Werks- und Montageplanung. Diese Zeiten können sich jedoch noch verändern, insbesondere durch die erforderliche Koordination mit anderen, möglicherweise parallel auszuführenden Gewerken. Die Bieter müssen sich daher darauf einstellen, dass sie ihre Leistungen nicht isoliert, sondern nur in Abstimmung mit anderen Gewerken und insbesondere außerhalb der vorgenannten Zeiträume auszuführen haben. Weitere Einschränkungen können sich aus den örtlichen Verhältnissen, der Ausführung im laufenden Betrieb ergeben und der zu beachtenden Baustellenlogistik ergeben. Die aus den vorgenannten Umständen erkennbar folgenden Beeinträchtigungen haben die Bieter kalkulatorisch zu berücksichtigen; sie berechtigen nicht zu Nachträgen. Weitergehende, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste oder nicht vorhersehbare Abweichungen bleiben unberührt; insoweit gelten die Regelungen der VOB/B. 6. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Preisentwicklung sowohl bei Löhnen als auch bei Stoffen erheblichen Schwankungen unterliegt. Die hiermit einhergehenden Risiken möchte das UKGM angemessen auf die Vertragsparteien verteilen, weshalb die Vergabeunterlagen Preisgleitklauseln enthalten. Das UKGM hat auch insoweit auf die bekannten Formulare des Vergabehandbuchs des Bundes zurückgegriffen. Vgl. auch Anlage 03a, 214 Ziff. 10.2 7. Auf dem Postweg, per Telefax, per E-Mail sowie über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals übermittelte Angebote sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. 8. Angebote müssen - soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas Anderes festlegen - vollständig sein. Als Bearbeitungshilfe ist im Anschreiben (Anlage 01, Ziff. 11) eine insoweit abschließende Liste beigefügt. Angebote dürfen keine widersprüchlichen Angaben enthalten. Aufklärungsfragen bleiben insoweit vorbehalten. 9. Der Auftraggeber kann Unterlagen im Rahmen der §§ 16a, 16d EU VOB/A nachfordern. Dies gilt nicht für das Formblatt 213: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein nicht r …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rudolf-Buchheim-Straße 8, 35392 Gießen
Website
ukgm.de
Kontakt
vergabestelle@uk-gm.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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152.554 € – 743.681 €mittlere Hälfte, 522 Werte

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  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.11.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b4a3f436-653f-48f6-8955-17fdee93d6f0.