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Sanierung und Umbau des Hauptgebäudes A mit Erweiterung auf 34 Klassen plus Ausweichraum und Neubau einer Turnhalleneinheit – Architektenleistungen

Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen · Bad Tölz, Bayern

Aktenzeichen 901-P2veröffentlicht 04.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
33 Monate05.05.2025 – 04.02.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 165 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)30 %
  • B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)40 %
  • C) Honorar30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 04.02.2028
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt die bestehende Isar-Loisach-Realschule in Wolfratshausen unter Berücksichtigung einer umfassenden energetischen Sanierung auf insgesamt 34 Klassen zu erweitern und gleichzeitig eine Einfachsporthalle als WU- Bauteil mit sechs darüber liegenden Klassenzimmern in Holzmodul- bzw. Hybridbauweise neu zu bauen. Für Teile der Architektenleistungen gibt es bereits Vorleistungen, die in den Angebotsunterlagen genau beschrieben sind; deshalb werden hier die Architektenleistungen der LPH 6 bis einschließlich 9 in Anlehnung an die HOAI § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume angefragt. Auf Grund des geringen Umfanges der Leistungen werden erforderliche Architektenleistungen zu den Freianlagen mit beauftragt.

Beschreibung des Loses

Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt die bestehende Isar-Loisach-Realschule in Wolfratshausen unter Berücksichtigung einer umfassenden energetischen Sanierung auf insgesamt 34 Klassen zu erweitern und gleichzeitig eine Einfachsporthalle als WU- Bauteil mit sechs darüber liegenden Klassenzimmern in Holzmodul- bzw. Hybridbauweise neu zu bauen. Für Teile der Architektenleistungen gibt es bereits Vorleistungen, die in den Angebotsunterlagen genau beschrieben sind; deshalb werden hier die Architektenleistungen der LPH 6 bis einschließlich 9 in Anlehnung an die HOAI § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume angefragt: Gegenstand des Auftrages sind die vollumfänglichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 der LPH 6-9; deshalb erfolgt die Beauftragung in vollem Umfang unter Verzicht auf eine stufenweise Beauftragung. Die LPH 1-5 sind externe Vorleistungen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Umgesetzt werden die energetische Sanierung des Hauptgebäudes A (Fassaden- und Dachflächen) und der Umbau der Bestandsflächen mit Erweiterung auf dann insgesamt 34 Klassen (UG, EG, OG und DG) sowie der Neubau einer Einfachsporthalle samt Neben- und Technikräumen (im UG und EG). Die Konzeption der Nutzung sieht die Sporthalle mit einer klappbaren Bühneneinheit in der Wand vor, die flächenbündig versenkt werden kann. Hier sollen Schulveranstaltungen (Aufführungen, Abschlussfeiern etc.) mit bis zu max. 199 Personen ermöglicht werden. Im Obergeschoss des Turnhallenneubaus sind sechs Klassenzimmer geplant. Alle anderen Klassen sind im Bestandsgebäude untergebracht. Gleichzeitig sind die Vorgaben an die Raumlufthygiene gem. der Bauvorschriften bei Schulbauten einzuhalten. Die durchschnittliche Kohlenstoffdioxidkonzentration während einer Unterrichtseinheit darf den Wert von maximal 1.000 ppm Kohlendioxid nicht überschreiten. Auf diesen vorliegenden Grundlagen und den abgeschlossenen LPH 1 - 5 sollen die LPH 6 - 9 umgesetzt werden. Zusätzlich wird die Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung als "Besondere Leistung" honoriert. Nachrichtlich wird ergänzt, dass die schulaufsichtliche Genehmigung bereits beantragt ist. Der zu sanierende Hauptbau verfügt über eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 5.330 m² und einen Bruttorauminhalt (BRI) von ca. 19.560 m³. Der Neubau der Turnhalle samt den sechs Klassenräumen im Obergeschoss besitzt eine Bruttogeschossfläche BGF von ca. 1.350 m² und einen Bruttorauminhalt BRI von ca. 7.640 m³. Die Planung sieht vor, die Sportfläche und Technik- sowie Nebenräume im Untergeschoss anzuordnen. Im Erdgeschoss befinden sich die Umkleiden. Das Untergeschoss wird in Stahlbetonbauweise errichtet, während der oberirdische Teil des Neubaus in Holzmodul- bzw. Hybridbauweise mit Satteldach ausgeführt werden soll. Dabei muss beim Neubau als auch bei der energetischen Sanierung des Bestandes der energetische Standard 55 GEG erreicht werden. Derzeit erfolgt die Beheizung noch über eine Ölheizung, die nach Abschluss dieser Maßnahme durch eine moderne Biomasseheizung ersetzt wird. Für den Bauablauf ist zu beachten, dass sich das beengte Baugrundstück mit nur beschränkten Flächen für eine Baustelleneinrichtung mitten im Ort befindet. Besonders ist im Hinblick auf die Sicherheit zu beachten, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebes stattfinden wird. Auf Grund des geringen Umfanges der Leistungen für die Freianlagen werden die dazu erforderlichen Architektenleistungen mit beauftragt. Es besteht der Wunsch des AG, die Freianlagen zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Landschaftsarchitekten auf den Bedarf der Schule anzupassen. Für die Architektenleistungen ist als Zeitschiene vorgesehen, dass diese im Mai 2025 beginnen und im Februar 2028 enden sollen.

Nach aktueller Kostenschätzung hat das Bauvolumen einen Umfang von rd. 11 Mio. € (brutto). Die Kostenschätzung ist im Detail als "Anlage 9: Kosten Umbau und Sanierung sowie Neubau Sporthalle" den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)30 %
B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)40 %
C) Honorar30 %
Qualität
A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen definierten Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien.
Qualität
B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen definierten Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien.
Preis
C) HonorarDie Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen definierten Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.05.2025
Vertragsende
04.02.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen V … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Für die Einreichung von Eignungsnachweisen und des Angebotes ist ausschließlich die direkt, barrierefrei, uneingeschränkt und unentgeltlich zur Verfügung gestellte digitale Vergabeplattform zu nutzen. Eingereichte Unterlagen werden über die Vergabeplattform automatisch verschlüsselt. Eine unverschlü … ganz lesenFür die Einreichung von Eignungsnachweisen und des Angebotes ist ausschließlich die direkt, barrierefrei, uneingeschränkt und unentgeltlich zur Verfügung gestellte digitale Vergabeplattform zu nutzen. Eingereichte Unterlagen werden über die Vergabeplattform automatisch verschlüsselt. Eine unverschlüsselte Einreichung beispielsweise über E-Mail, über Fax oder per Brief ist nicht zulässig und führt zwangsweise zum Ausschluss. Fragen und Mitteilungen müssen ebenfalls über die digitale Vergabeplattform eingereicht werden. a) Die ausgefüllten Eignungsnachweise und auch die Angebote sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (BiGe) und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Eignungsnachweise werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Angebotsphase sind Fragen und Mitteilungen ausschließlich digital über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an den Auftraggeber (AG) zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. c) Das Angebot mit den erforderlichen Eignungsnachweisen kann ausschließlich verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleibt beim AG. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Eignungsnachweis beizulegen. e) Informationspflicht des Bieters: Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hin-gewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechen-de Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf die Eignungsnachweise und das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen: Sind die Eignungsnachweise und das Angebot bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem AG bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: * der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis und kein neues Angebot abgegeben werden, * der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis und ein neues Angebot abgegeben werden. Der neue Eignungsnachweis und das neue Angebot müssen vor Ende der Angebots- und der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, * der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden sollen. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterze …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Hanfstängl & Stoeckle Partnerges. mb Berufshaftung, Dietramszell–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2fba9ba0-a86e-438e-a593-6af7f63ba2bf.