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vergebenEU-weitAbbrucharbeitenBau

Sanierung und Erweiterung Grundschule Markelsheim - Abbrucharbeiten

Stadt Bad Mergentheim · Bad Mergentheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 61.409.004.08.0610veröffentlicht 02.06.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 205 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Abbrucharbeiten in Baden-Württemberg (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate08.06.2026 – 24.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 24.07.2026
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bad Mergentheim plant im Stadtteil Markelsheim die Sanierung der Grundschule am Engelsberg. Die Vorgaben zur Planung und Ausführung beinhalten eine vorbildliche und innovative Umsetzung aller Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassungen, um letztlich ein ökologisch und ökonomisch nachhaltiges Unterrichtsgebäude zu schaffen. Die Räumlichkeiten der Grundschule sind innerhalb eines mittelalterlichen Gebäudekomplexes (ehem. Beginenkloster) untergebracht, verteilt auf zwei nicht zusammenhängende Gebäude (Entfernung ca. 35 m, bei ca. 2 m Höhenversatz), namentlich das Hauptgebäude (HG, 3-geschossig + DG, Bj. 1954) am Engelsberg 4, und das Nebengebäude (NG, 2-geschossig + DG, Bj. 1934) am Engelsberg 2. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf beide Gebäude, was bei der Kalkulation berücksichtigt werden muss. Die Sanierung umfasst nicht nur energetische Maßnahmen an Hülle und Technik, sondern auch tiefgreifende Umbau- und Strukturierungsmaßnahmen im Inneren, und an den Außenanlagen. Hervorzuheben sind hier der Abbruch der inneren Bestands-Treppen und der Anbau eines neuen, vorgestellten Treppenhauses mit Aufzug. Die Sanitäranlagen im EG werden geändert/erneuert und durch weitere Sanitäranlagen im OG ergänzt. Im EG wird eine Behinderten-Toilette eingebaut. Es sind zusätzliche Sanitäranlagen, räumlich getrennt, im EG für die Lehrerschaft geplant. Im EG entsteht ein größerer Ganztagesraum. Durch diesen inneren Umbau werden sämtliche Estriche und Deckenverkleidungen abgebrochen. Bedingt durch die energetische Sanierung werden die Fenster erneuert und das Dach gedämmt, was einen größeren Eingriff in die Dachstruktur erfordert. Um das Gebäude herum werden die Außenanlagen umfassend und letztlich barrierefrei gestaltet (Aufzug). Eine Wärmepumpenanlage mit angeschlossenem Technikraum wird zwischen Schulhaus und gegenüberliegender Turnhalle errichtet. Die baulichen Eingriffe im Nebengebäude sind vorwiegend der energetischen Sanierung und dem Brandschutz geschuldet. Im UG wird eine Kellerdeckendämmung montiert und ein Pufferspeicher für eine Wärmepumpenanlage aufgestellt. Im EG sind die Unterrichtsräume untergebracht. Das Dach ist unausgebaut und soll auch nicht bearbeitet werden. Es ist geplant, sämtliche Fenster zu erneuern, eine aufgetrennte Fassadendämmung (innen + außen, Denkmalschutz) Richtung Westen zu montieren, den Bestands-Estrich herauszubrechen und dort einen gedämmten Bodenaufbau aufzubringen und die oberste Geschossdecke zu dämmen (von oben/Dachboden). Um einen 2.Rettungsweg bereitzustellen wird eine neu zu installierende Stahl-Fluchttreppenanlage Richtung Norden errichtet. Die Außenanlagen im Innenhof werden erneuert (siehe Hauptgebäude), das Gelände angehoben. Ein Schulbetrieb findet während der Sanierung nicht statt. Abmessungen des Hauptgebäudes (ca.): L=37m , B=12,5m + 3,5m, H=14m, Geschosse: UG, EG, OG, DG, DSP. Abmessungen des Nebengebäudes (ca.): L=24m, B=9,5m, H=8m, Geschosse:: UG, EG, DG.

Art und Umfang der Leistung: Abbrucharbeiten (innen) für Haupt- und Nebengebäude. Gegenstand der Ausschreibung sind die nachbeschriebenen Abbruch- und Rückbauarbeiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Der Gesamtumfang der ausgeschriebenen Abbruch- und Rückbauarbeiten umfasst ca. 243t aus dem Hauptgebäude und ca. 23t aus dem Nebengebäude, mit verschiedensten Materialien. Die Leistungen umfassen insbesondere den fachgerechten Rückbau von Bauteilen und Konstruktionen, die Trennung der anfallenden Materialien nach Stoffgruppen, das Laden, den Abtransport sowie die ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Verwertung gemäß den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften. Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Anforderungen an Arbeits-, Umwelt- und Immissionsschutz auszuführen. Bestehende angrenzende Bauteile und Anlagen sind während der Arbeiten zu schützen. Der Auftragnehmer hat alle notwendigen Sicherungs-, Schutz- und Staubminderungsmaßnahmen zu treffen. Der Leistungsumfang umfasst außerdem sämtliche Hilfs- und Nebenleistungen, die für eine vollständige und fachgerechte Durchführung der Abbrucharbeiten erforderlich sind. Inhalte der Abbruch-Positionen im LV sind u.a.: •Rückbau von Bekleidungen von Wänden, Decken und Bodenaufbauten (z.B. Putz, Holzdecke, Bodenbeläge, Estrich, etc.) •Demontage von Türen und technischen Einbauten •Trennung der Materialien (Beton, Mauerwerk, Metall, Holz etc.) •Containerstellung, Transport und Entsorgung •Schutzmaßnahmen (Staubschutz, Sicherung angrenzender Bauteile)

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.06.2026
Vertragsende
24.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben: "§160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verlet … ganz lesenNachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben: "§160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptetete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Enreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrageber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilugn des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
WICHTIG! Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten … ganz lesenWICHTIG! Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 11 EU (4) VOB/A ihre Angebote mithilfe von elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Bad Mergentheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform https://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Bad Mergentheim teilnehmen wollen? -Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System -Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung -Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen -Verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Bad Mergentheim -Verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe -Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +49 71166601 476 -Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Wacker GmbH, Filderstadt8

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

498vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (315 Lose mit Angabe)
450.835 €Zuschlagswert im Median
191.000 € – 1,11 Mio. €mittlere Hälfte, 240 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.04.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4398fec7-e1d7-4115-8d8e-9f8d35f02cc2.