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vergebenEU-weitBau

Sanierung Steinweg in Quedlinburg - 1. Bauabschnitt Kanal- und Straßenbauarbeiten (gemeinsame Vergabe Los 1-5)

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung · Quedlinburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 3.2-1/24veröffentlicht 08.05.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 874 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate23.09.2024 – 23.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 23.12.2025
    vor 25 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Los 1 - WES Quedlinburg: Baustellengemeinkosten; Los 2-WES Quedlinburg: Straßenbau; Los 3-WES Quedlinburg: Niederschlagswasserkanal (NWK); Los 4 - Zweckverband "Ostharz": Niederschlagswassergrundstücksanschlüsse (NWGA), Schmutzwasserkanal (SWK), Schmutzwassergrundstücksanschlüsse (SWGA), Trinkwasserhauptleitung (TW), Trinkwasserhausanschlüsse (TWHA); Los 5 - Stadtwerke Quedlinburg: Gas- und Stromnetz

Beschreibung des Loses

Die Welterbestadt Quedlinburg plant die Straße "Steinweg" sowie die Nebenanlagen grundhaft auszubauen. Der erste Bauabschnitt umfasst den Straßenzug zwischen der "Bockstraße" und der "Weberstraße". Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) und die Stadtwerke Quedlinburg GmbH (SWQ) beteiligen sich an der geplanten Baumaßnahme.Der ZVO nutzt den geplanten Straßenausbau um das vorhandene Mischwassernetz neu auszulegen und die SWQ werden im Zuge der Maßnahme die vorhandenen Leitungen erneuern. Die Gesamtlänge des Ausbaubereiches beträgt ca. 200 m.

Los 2: Straßenbau ca. 2900 m2 Planum herstellen ca. 650 m3 Frostschutzschicht herstellen ca. 400 to Schottertragschicht herstellen ca. 350 m2 Kleinpflaster ca. 410 m2 Krustenplatten ca. 720 m2 Mosaikpflaster ca. 1000 m2 Großpflaster ca. 430 m Bordanlage herstellen

Los 3: Niederschlagswasserkanal ca. 160 m Betonrohrleitung DN 300 bis 400 ca. 6 St Kontrollschächte

Los 4: Niederschlagswassergrundstücksanschlüsse, Schmutzwasserkanal, Schmutzwassergrundstücksanschlüsse, Trinkwasserhauptleitung, Trinkwasserhausanschlüsse ca. 210 m Steinzeugrohrleitung DN 200 bis 500 ca. 12 St Kontrollschächte ca. 45 m Schlauchlining ca. 220 m PP-Rohre DN 110 bis 160 ca. 110 m Steinzeugrohrleitung DN 150 ca. 430 m Leitungsgraben TW und TW-GA

Los 5: Gas- und Stromnetz ca. 420 m Leitungsgraben Gas und Gas-GA ca. 440 m Leitungsgraben Strom und Strom-GA

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Vorzulegende Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter (ggf. auch vom Nachunternehmen) nach § 8 TVergG LSA: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer Der Auftraggeber wird für den Bieter, … ganz lesenVorzulegende Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter (ggf. auch vom Nachunternehmen) nach § 8 TVergG LSA: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG und die Abfrage im Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 GewO, vorzunehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert si … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. oder Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Darüber hinaus (nicht Bestandteil der Präqualifizierung) hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 Weitere auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter (ggf. auch vom Nachunternehmen) nach § 8 TVergG LSA vorzulegende Unterlagen: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
Kriterium
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - ggf. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - ggf. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nur für Los 4: 1. Qualitätsprüfung gemäß den Anforder … ganz lesenDer Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - ggf. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - ggf. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nur für Los 4: 1. Qualitätsprüfung gemäß den Anforderungen des Güteschutz Kanalbau e.V. RAL-Gütesicherung GZ 961. Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines RAL-Gütezeichens ist (S27, S20). Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 3.1 RAL-GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Gütesicherung gemäß Abschnitt 4.3 RAL-GZ 961 besteht. 2. Ergebnisse d. Erstprüfung ( Scheiteldruckversuch, Materialkennwerte, Langzeitverhalten auf 50 Jahre) der verwendeten Materialien für statische Berechnungen 3. Nachweis der Mitgliedschaft in Gütegemeinschaften für Schacht- u. Muffensanierung, Zertifikate u. dgl. Weitere auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter (ggf. auch vom Nachunternehmen) nach § 8 TVergG LSA vorzulegende Unterlagen: - ggf. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - 3 Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Nur für Los 4: 1. Referenzobjekte für die Sanierungsverfahren in vergleichbarer Größenordnung sind zu benennen. Hierbei sind Baustellen aufzuführen, welche die im LV geforderte Gewährleistung von 5 Jahren belegen können (Projekt, Sanierungsverfahren, Nettosumme je Verfahren, Jahr des Abschlusses der Baustelle, Ansprechpartner des AG). - Zu jedem Sanierungsverfahren ist eine ausführliche technische Beschreibung beizulegen. (=DIBT-Zulassung) - DIBT-Zulassung des eingesetzten Schlauchverfahrens und des Schachtsanierungsverfahrens 2. Nachweise der Verwendbarkeit der Wertstoffkenntwerte und der Qualität des Schacht-Sanierungssystems 3. Zertifikate od. Referenzen für Kanalinspektion und Dichtheitsprüfung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.09.2024
Vertragsende
23.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
17.06.2024, 08:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 6112 Halle
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist … ganz lesenGem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zu Punkt: BT-63 Nebenangebote Nebenangebote sind für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hautpangebot zugelassen. Hinweis: Es ist keine losweise Vergabe an mehrere Auftragnehmer vorgesehen, sondern es erfolgt eine Gesamtvergabe aller Lose 1-5 an einen Auftragnehmer. Eine Unterteilung … ganz lesenZu Punkt: BT-63 Nebenangebote Nebenangebote sind für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hautpangebot zugelassen. Hinweis: Es ist keine losweise Vergabe an mehrere Auftragnehmer vorgesehen, sondern es erfolgt eine Gesamtvergabe aller Lose 1-5 an einen Auftragnehmer. Eine Unterteilung der Ausschreibung in Lose erfolgt nur, da die Beauftragung durch drei Auftraggeber erfolgt, für die Lose 1, 2, und 3 durch die Welterbestadt Quedlinburg, das Los 4 durch den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz und das Los 5 durch die Stadtwerke Quedlinburg.
Hinweis
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagse … ganz lesenDie vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO der WES Quedlinburg und des ZVO wird verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Anschrift
Markt 1, 06484 Quedlinburg
Kontakt
vergabestelle@quedlinburg.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

520vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (366 Lose mit Angabe)
478.783 €Zuschlagswert im Median
135.912 € – 1,9 Mio. €mittlere Hälfte, 316 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 411112e2-146f-423f-83b8-faf7020ddfae.