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Sanierung Schillerbrücke (BW 101) - Tragwerksplanung

Stadt Ingolstadt, Tiefbauamt · Ingolstadt, Bayern

Aktenzeichen BaPa-2024-0017veröffentlicht 06.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 883 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.08.2024 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Ingolstadt85049, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals10 %
  • Arbeitsmethodik20 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 27 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Tragwerksplanung der Schillerbrücke (BW 101)

Die Schillerbrücke ist Bestandteil der Bundesstraße B13 und eine der drei städtischen Straßenbrücken über die Donau. Bei der letzten Bauwerksprüfung nach DIN 1076 wurden Schäden am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit bereits beeinträchtigen. Aus diesem Grunde beabsichtigt der Auftraggeber die Schillerbrücke zu sanieren. Ziel und Inhalt des Vergabeverfahrens ist die Findung eines Tragwerkplanungsbüros für Ingenieurbauwerke, welches im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung auf Abruf jeweils gemäß konkreten Vorgaben der Vergabeunterlagen (insbes. 201_Leistungsbeschreibung sowie Ingenieurvertrag) folgende Leistungen erbringt:

Beauftragungsstufe 1: Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschn. 1, Lph. 2 - 3 Besondere Leistungen Tragwerksplanung nach HOAI, Anlage 14: siehe Anlage "Leistungsumfang" unter Pkt. 2 Weitere besondere Leistungen: s. Anlage "Leistungsumfang" unter Pkt. 3

Beauftragungsstufe 2: (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 besteht nicht): Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschn. 1, Lph. 4 - 5 Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 14: s. Anlage "Leistungsumfang" unter Pkt. 2 Weitere besondere Leistungen: s. Anlage "Leistungsumfang" unter Pkt. 3

Beauftragungsstufe 3: (Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Stufe 2 besteht nicht): Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschn. 1, Lph. 6 - 9 Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 14: s. Anlage Leistungsumfang unter Pkt. 2

Weitere besondere Leistungen: s. Anlage Leistungsumfang unter Pkt. 3 Jeweils gemäß Vorgaben der Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals10 %
Arbeitsmethodik20 %
Preis70 %
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals
Qualität
Arbeitsmethodik

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximiliansstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ve … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG, Stuttgart4

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Ingolstadt, Tiefbauamt
Anschrift
Spitalstrasse 3, 85049 Ingolstadt
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Dr. Bauer & Partner Rechtsanwälte mbB

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.06.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff66580f-9237-40c8-ae19-1fa8519cf63c.