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Sanierung, Erweiterung und Ersatzneubau Grundschule (optional mit Tief-, Hoch- oder offener Großraumgarage) in Cham - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1–3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

Stadt Cham · Cham, Bayern

Aktenzeichen ELTveröffentlicht 10.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 795 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
347 Tsd. €
Laufzeit
69 Monate03.12.2024 – 10.09.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Cham93413, Landkreis Cham, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 10.09.2030
    vor 23 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Cham beabsichtigt ihre 4-zügige Grundschule in vorauss. 3 BAs unter laufendem Schulbetrieb zu sanieren u. um Zusatzflächen f. eine Ganztagesbetreuung zu erweitern. Grundlegendes Ziel ist die „Einhäusigkeit“ der Schule, die aufgrund der akt. 2 separaten Gebäuden Haus 1 (im Nord-Osten) und Haus 2 (im Nord-Westen) nicht gegeben ist. Um das Ziel der „Einhäusigkeit“ zu erreichen soll zunächst untersucht werden, inwieweit eine bauliche Verbindung der 2 Gebäude wirtschaftlich realisierbar u. eine sinnvolle Einbeziehung der Bestandsflächen in das Ganztagesbetreuungskonzept umsetzbar ist. Sollte eine sinnvolle Lösung aufgezeigt werden können, soll diese weiterverfolgt werden. Aufgrund der räuml. Distanz zw. den 2 Gebäuden wird davon ausgegangen, dass eine bauliche Verbindung nicht wirtschaftlich abbildbar ist u. daher die Sanierung eines der 2 Bestandsgebäuden mit gleichzeitiger Erweiterung um den zus. Flächenbedarf wahrscheinlicher sein dürfte.

Denkbar wären folgende 2 Varianten, wobei die Variante 1 (V1) als wahrscheinlicher anzusehen ist und daher als Maßstab für das einzureichende Honorarangebot u. den Vertragsentwurf herangezogen wird:

V1: Das Haus 1 (1.878,79 m² NUF) wird in einem 1. BA um Zusatzflächen für eine offene Ganztagesbetreuung (8 Klassen) und eine gebundene Ganztagesbetreuung (4 Klassen) erweitert (Flächenbedarf: ca. 1.336 m² NUF). Es könnten neben der Erweiterung auch Räume des Bestandes dafür entwickelt/saniert werden, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Fertigstellung des 1. BA muss aus fördertechnischen Gründen spätestens zum Schuljahresbeginn 2027/28 abgeschlossen sein. Die verwendungsnachweisgerechte Abrechnung muss noch im Jahr 2027 erfolgen. Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 (aktuell sind hierin 13 Klassenräume vorhanden) sowie im Haus 2 (aktuell sind hierin 8 Klassenräume und 7 Räume der SVE vorhanden) untergebracht. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 1 saniert. Die aktuell östlich an das Haus 1 angebaute Mittagsbetreuung soll im Zuge der Maßnahme abgebrochen od. in die Nutzung der Schule integriert werden. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 1 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 2 sowie bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht und unterrichtet. Die Auslagerung in Container soll weitestgehend vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 2 (1.416,2 m² NUF) abgebrochen. Die durch den Abriss freiwerdende Fläche soll entweder in eine Park-/Grünfläche umgewandelt od. für die Schaffung der notwendigen u. ggf. zus. Pkw-Stellplätze in Form einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach verwendet werden. Hierfür soll eine Variantenuntersuchung mit Kostenbewertung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch - od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- oder Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen.

V2: Das bestehende Haus 2 wird in einem 1. BA um Zusatzflächen für eine Ganztagesbetreuung erweitert (Erweiterungsflächenbedarf: ca. 1.798 m² NUF). Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 sowie im Haus 2 untergebracht und unterrichtet. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 2 saniert. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 2 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 1 sowie bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 1 abgebrochen od. einer anderen Nutzung zugeführt. Für den Fall eines Abbruches des Hauses 1 wäre der Bau einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach denkbar. Hierfür soll eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch- od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen.

Zus. Rahmenbedingungen: - Im zu sanierenden Haus 1 befindet sich eine Aufwärmküche, die zu sanieren u. ggf. zu erweitern ist. - Im zu sanierenden bzw. abzubrechenden Haus 2 befindet sich aktuell die zentr. Verteilerstation der Fernwärme der Stadtwerke Cham. Die Verteilerstation sollte nach Möglichkeit bestehen bleiben, da einer Umverlegung zu hohen Zusatzkosten führen würde. Ein entsprechendes Planungskonzept zur Integration der Verteilerstation ist auszuarbeiten. - Im Norden des Grundstückes befindet sich die einzige Feuerwehrzufahrt für das im Süden des Grundstückes befindliche Hallenbad. Die Zufahrt muss sowohl nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme als auch während der gesamten Bauzeit bestehen bleiben. - Notwendige u. ggf. zus. Stellplätze sind auf dem Grundstück, oberirdisch od. mit der ggf. im Zuge des 3. BA zu realisierende Tief-, Hoch- od. Großraumgarage zu schaffen.

Aktuell wird von folgenden terminl. Meilensteinen (unabhängig von den oben skizzierten V1 od. V2) ausgegangen: - Leistungsbeginn: Dezember 2024, - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2026, - Fertigstellung BA 1: Schuljahresbeginn 2027/28, - Fertigstellung Gesamtmaßnahme: Schuljahresbeginn 2030/31.

Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 15 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen.

Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1–3 und 5-9 gemäß § 53 ff. HOAI

Beschreibung des Loses

Die Stadt Cham beabsichtigt ihre 4-zügige Grundschule in vorauss. 3 BAs unter laufendem Schulbetrieb zu sanieren u. um Zusatzflächen f. eine Ganztagesbetreuung zu erweitern. Grundlegendes Ziel ist die „Einhäusigkeit“ der Schule, die aufgrund der akt. 2 separaten Gebäuden Haus 1 (im Nord-Osten) und Haus 2 (im Nord-Westen) nicht gegeben ist. Um das Ziel der „Einhäusigkeit“ zu erreichen soll zunächst untersucht werden, inwieweit eine bauliche Verbindung der 2 Gebäude wirtschaftlich realisierbar u. eine sinnvolle Einbeziehung der Bestandsflächen in das Ganztagesbetreuungskonzept umsetzbar ist. Sollte eine sinnvolle Lösung aufgezeigt werden können, soll diese weiterverfolgt werden. Aufgrund der räuml. Distanz zw. den 2 Gebäuden wird davon ausgegangen, dass eine bauliche Verbindung nicht wirtschaftlich abbildbar ist u. daher die Sanierung eines der 2 Bestandsgebäuden mit gleichzeitiger Erweiterung um den zus. Flächenbedarf wahrscheinlicher sein dürfte. Denkbar wären folgende 2 Varianten, wobei die Variante 1 (V1) als wahrscheinlicher anzusehen ist und daher als Maßstab für das einzureichende Honorarangebot u. den Vertragsentwurf herangezogen wird: V1: Das Haus 1 (1.878,79 m² NUF) wird in einem 1. BA um Zusatzflächen f. eine offene Ganztagesbetreuung (8 Klassen) und eine gebundene Ganztagesbetreuung (4 Klassen) erweitert (Flächenbedarf: ca. 1.336 m² NUF). Es könnten neben der Erweiterung auch Räume des Bestandes dafür entwickelt/saniert werden, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Fertigstellung des 1. BA muss aus fördertechnischen Gründen spätestens zum Schuljahresbeginn 2027/28 abgeschlossen sein. Die verwendungsnachweisgerechte Abrechnung muss noch im Jahr 2027 erfolgen. Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 (aktuell sind hierin 13 Klassenräume vorhanden) sowie im Haus 2 (aktuell sind hierin 8 Klassenräume und 7 Räume der SVE vorhanden) untergebracht. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 1 saniert. Die aktuell östlich an das Haus 1 angebaute Mittagsbetreuung soll im Zuge der Maßnahme abgebrochen od. in die Nutzung der Schule integriert werden. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 1 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 2 und bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht und unterrichtet. Die Auslagerung in Container soll weitestgehend vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 2 (1.416,2 m² NUF) abgebrochen. Die durch den Abriss freiwerdende Fläche soll entweder in eine Park-/Grünfläche umgewandelt od. für die Schaffung der notwendigen u. ggf. zus. Pkw-Stellplätze in Form einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach verwendet werden. Hierfür soll eine Variantenuntersuchung mit Kostenbewertung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch - od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- oder Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen. V2: Das bestehende Haus 2 wird in einem 1. BA um Zusatzflächen f. eine Ganztagesbetreuung erweitert (Erweiterungsflächenbedarf: ca. 1.798 m² NUF). Während der Realisierung des 1. BA werden die Schüler im Haus 1 sowie im Haus 2 untergebracht und unterrichtet. In einem 2. BA wird nach Fertigstellung des 1. BA das bestehende Haus 2 saniert. Die Schüler werden während der Sanierung des Hauses 2 im neuen Erweiterungsbau, im Haus 1 sowie bei Bedarf in Interimscontainer untergebracht. In einem 3. BA wird das bestehende Haus 1 abgebrochen od. einer anderen Nutzung zugeführt. Für den Fall eines Abbruches des Hauses 1 wäre der Bau einer Tief-, Hoch- od. offenen Großraumgarage mit Gründach denkbar. Hierfür soll eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Sollte der Bau einer Tief-, Hoch- od. Großraumgarage beschlossen und umgesetzt werden, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage Bestandteil des Auftrags werden. Für den Fall, dass die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage nicht wirtschaftlich realisiert werden kann bzw. nicht beschlossen wird, würde die Tief-, Hoch- od. Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang entfallen. Zus. Rahmenbedingungen: - Im zu sanierenden Haus 1 befindet sich eine Aufwärmküche, die zu sanieren u. ggf. zu erweitern ist. - Im zu sanierenden bzw. abzubrechenden Haus 2 befindet sich aktuell die zentr. Verteilerstation der Fernwärme der Stadtwerke Cham. Die Verteilerstation sollte nach Möglichkeit bestehen bleiben, da einer Umverlegung zu hohen Zusatzkosten führen würde. Ein entsprechendes Planungskonzept zur Integration der Verteilerstation ist auszuarbeiten. - Im Norden des Grundstückes befindet sich die einzige Feuerwehrzufahrt für das im Süden des Grundstückes befindliche Hallenbad. Die Zufahrt muss sowohl nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme als auch während der gesamten Bauzeit bestehen bleiben. - Notwendige u. ggf. zus. Stellplätze sind auf dem Grundstück, oberirdisch od. mit der ggf. im Zuge des 3. BA zu realisierende Tief-, Hoch- od. Großraumgarage zu schaffen. Aktuell wird von folgenden terminl. Meilensteinen (unabhängig von den oben skizzierten V1 od. V2) ausgegangen: - Leistungsbeginn: Dezember 2024, - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2026, - Fertigstellung BA 1: Schuljahresbeginn 2027/28, - Fertigstellung Gesamtmaßnahme: Schuljahresbeginn 2030/31. Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 15 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Techn. Ausrüstung, Anl.gr. 4, 5 u. 6, Lph. 1-3 u. 5-9 gem. §§ 53 ff. HOAI Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Lph. 1-2 gem. § 55 HOAI beauftragt. Die Lph. 3 u. 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Personelle Besetzung - Gewichtung 35%Gewichtung (Punkte, genau) 0
Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%Gewichtung (Punkte, genau) 0
Qualität
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15%Gewichtung (Punkte, genau) 0
Qualität
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%Gewichtung (Punkte, genau) 0
Preis
Honorarangebot - Gewichtung 20%Gewichtung (Punkte, genau) 0

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.12.2024
Vertragsende
10.09.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
— Leistungsphasen 3 und 5-9 gemäß § 55 HOAI (stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf). Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen … ganz lesen— Leistungsphasen 3 und 5-9 gemäß § 55 HOAI (stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf). Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. — Besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI, hier insbesondere: - Mitwirken beim Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen, - Verwendungsnachweisgerechte Kostenermittlung und -verfolgung im Hinblick auf die bis zu 3 unterschiedlichen Förderprogramme, - Mitwirken Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. — Sanierung Haus 2 anstatt Abbruch. Das bestehende Haus 2 soll hinsichtlich seines Sanierungspotenzials untersucht werden. Sollte sich bei der Untersuchung herausstellen, dass eine Sanierung von Haus 2 mit Anbindung an den Erweiterungsbau unwirtschaftlich ist, ist das Haus 2 abzubrechen. — Errichtung einer Tief-, Hoch- oder Großraumgarage (1.500 m² BGF, 4.500 m³ BRI). Im Rahmen der Vorplanung soll untersucht werden, ob eine Errichtung einer Tief-, Hoch- oder Großraumgarage wirtschaftlich sinnvoll ist. Sollte dies der Fall sein und sollte der Auftraggeber die Errichtung der Tief-, Hoch- oder Großraumgarage beschließen, ist die Neuerrichtung der Tief-, Hoch- oder Großraumgarage Bestandteil des Auftrags. Sollte eine Errichtung der Tief-, Hoch- oder Großraumgarage wirtschaftlich nicht sinnvoll und/oder durch den Auftraggeber deren Errichtung nicht beschlossen werden, so entfällt die Tief-, Hoch- oder Großraumgarage aus dem weiteren Auftragsumfang.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied … ganz lesenDer Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurbüro Christl GmbH, Cham–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e86b9d9f-7e09-455b-b146-29cc9bcfabff.