Sanierung des Bildungs- und Schulzentrums Adolph Kolping am Heuchelhof Würzburg – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 1-9
Kolping-Mainfranken GmbH · Würzburg, Bayern
Aktenzeichen ARCHveröffentlicht 11.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 52 Monate
- 16.02.2027 – 30.06.2031
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 52 Monate16.02.2027 – 30.06.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Personelle Besetzung - Gewichtung 35%35 %
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%25 %
- Strukturelle Herangehensweise an das Projekt/Projektanalyse - Gewichtung 20 %20 %
- Honorarangebot - Gewichtung 20%20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 28 Tagen
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrin 1 Tag
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 30.06.2031
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die Kolping-Schulwerk GmbH beabsichtigt die umfassende Sanierung und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Bildungs- und Schulzentrums Adolph Kolping am Standort Goerdelerstraße 3 in Würzburg-Heuchelhof. Der Gebäudekomplex umfasst die Adolph-Kolping-Berufsschule - Bau B, eine private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, die sich zur größten Förderberufsschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Unterfranken entwickelt hat. Weiterhin beinhaltet das Projekt das Kolping Bildungszentrum - Bau A mit Unterbringung unbegleitete minderjährige Ausländerinnen, sowie im Bau C die Kolping Mittelschule mit Heilpädagogischer Tagesstätte. Die Einrichtung begleitet Jugendliche mit besonderem Förderbedarf auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf und erfüllt damit eine bedeutende gesellschaftliche und bildungspolitische Aufgabe.
Gegenstand der Maßnahme ist die energetische, funktionale und bauliche Sanierung des bestehenden Bildungs- und Schulzentrums mit einer Nettogrundfläche von rund 2.900 m² sowie einem Bruttorauminhalt von rund 23.000 m³. Grundlage der Planung ist die langfristige Sicherung eines modernen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Schulstandortes für die sonderpädagogische Förderung. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines qualitätsvollen, alltagstauglichen und inklusiven Lern- und Arbeitsumfeldes, das den Anforderungen von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf sowie des pädagogischen Personals gleichermaßen gerecht wird. Die räumliche Organisation soll moderne pädagogische Konzepte unterstützen und unterschiedliche Lern- und Förderformen ermöglichen. Die Planung berücksichtigt einen wirtschaftlichen mittleren Ausstattungsstandard und hat die Anforderungen der zuständigen Behörden sowie der Fördermittelgeber, insbesondere der Regierung von Unterfranken, einzubeziehen. Besondere Bedeutung kommt den Aspekten der Nachhaltigkeit zu. Hierzu zählen eine kostenbewusste Planung hinsichtlich Errichtung, Betrieb und Instandhaltung, ein ressourcenschonender Einsatz von Materialien, die bevorzugte Verwendung nachhaltiger und schadstoffarmer Baustoffe sowie die energetische Optimierung der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausrüstung. Die Maßnahme ist unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik zu planen und umzusetzen. Hierzu gehören insbesondere die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Bayerischen Bauordnung (BayBO), des Baugesetzbuches (BauGB), der Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 sowie die einschlägigen Vorgaben des Arbeits-, Gesundheits- und Unfallschutzes. Mit der Sanierung soll der Standort dauerhaft als modernes Bildungs- und Förderzentrum gesichert und an die heutigen sowie zukünftigen Anforderungen einer sonderpädagogischen Berufsbildung angepasst werden. Dabei stehen die pädagogische Qualität, die Nutzerfreundlichkeit, die Nachhaltigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme gleichermaßen im Fokus.
Das Projekt wird voraussichtlich in 3 Bauabschnitten im laufenden Betrieb durchgeführt.
Die Aufteilung und Trennung sämtlicher Unterlagen sind auf 2 Objekte vorzunehmen.( Gebäude A mit dem Aufwandsträger Kolping-Mainfranken GmbH und die Gebäude B und C mit dem Aufwandsträger Kolping-Schulwerk GmbH ). Hier sind u.a. Kostenermittlungen- und Verfolgung, Terminplanung und Fortschreibung, Förderanträge, Leistungsverzeichnisse, Verwendungsnachweise, Rechnungsstellungen etc. gemeint. Vertretend für die beiden Auftraggeber ist Kolping-Mainfranken GmbH.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: 03.2027 - Baubeginn BA 1 : 2. Quartal 2028 - vorbehaltlich der Finanzierungssicherung - Fertigstellung BA 3: 2. Quartal 2031
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300+400) werden auf ca. 16,7 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca 0,03 Mio€ - KG 300 ca. 13.2 Mio€ - KG 400 ca 3.1 Mio€ - KG 500 0,08 Mio€ - KG 600 0,3 Mio €
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen ( stufenweise + Bauabschnittsweise ) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise und Bauabschnittsweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe für den BA 1 die Leistungsphase 1+2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise und Bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen ( stufenweise + Bauabschnittsweise ) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise und Bauabschnittsweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe Ba 1 die Leistungsphase 1+2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise und Bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Personelle Besetzung - Gewichtung 35%Personelle Besetzung
- Qualität
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%Fachtechnische Lösungsansätze
- Qualität
- Strukturelle Herangehensweise an das Projekt/Projektanalyse - Gewichtung 20 %Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
- Preis
- Honorarangebot - Gewichtung 20%Honorarangebot
Eignung9 von 9 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV) 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 300-400 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für P … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 ( … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 1.500.000 EUR/a (5 Punkte) - Jahresmittel < 1.500.000 EUR/a und ≥ 750.000 EUR/a (2,5 Punkte) - Jahresmittel < 750.000 EUR/a (0 Punkte)- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 10 Technische Mitarbeiter (5 Punkte) - durchschnittlich < 10 und ≥ 7 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte) - durchschnittlich < 7 Technische Mitarbeiter (0 Punkte)- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2021 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2021 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Referenzprojekte die vor 2021 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein: Referenzprojekt 1: // - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme im laufenden Betrieb das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein vergleichbares Bauvorhaben: Förderzentrum / Mittelschule / Berufsschule oder vergleichbare Komplexität - Das Referenzprojekt wurde nachhaltig unter energieeffizienten und ökologischen Gesichtspunkten saniert. - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Sanierungsanteil Kgr. 300-400 ≥ 15 Mio. € brutto - Durch den Bewerber werden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 34 HOAI erbracht. - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist abgeschlossen. Referenzprojekt 2: // - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein vergleichbares Bauvorhaben: Förderzentrum / Mittelschule / Berufsschule bzw. weiterführende Schule - Das Referenzprojekt wurde nachhaltig unter energieeffizienten und ökologischen Gesichtspunkten saniert. - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Sanierungsanteil Kgr. 300-400 ≥ 15 Mio. € brutto - Durch den Bewerber werden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 34 HOAI erbracht. - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. Referenzprojekt 3: // - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein vergleichbares Bauvorhaben: Förderzentrum / Mittelschule bzw. Berufsschule - Bei dem Referenzprojekt wurde eine Fördermittelberatung durchgeführt - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Sanierungsanteil Kgr. 300-400 ≥ 15 Mio. € brutto - Durch den Bewerber werden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 34 HOAI erbracht. - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist abgeschlossen. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + max. 90 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.02.2027
- Vertragsende
- 30.06.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Bildung
- Anschrift
- Kolpingplatz 1, 97070 Würzburg
- Kontakt
- info@
kolping-mainfranken.de
Bei uns erfasst
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f8d2de26-6305-4747-8ae7-67224a739cdf.