Sanierung der Berufsbildenden Schule in Wörth am Rhein
Kreisverwaltung Germersheim · Germersheim, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen J25-F35-018veröffentlicht 01.05.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 30 Wochen
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Germersheim.
- Modernisierung GS Dorschbergschule - kältetechnische AnlagenWörth am RheinFrist 26.11.2026
- Modernisierung GS Dorschbergschule - LüftungsinstallationWörth am RheinFrist 11.11.2026
- Modernisierung GS Dorschbergschule - Installation von Sanitäreinrichtungen und Installation und Verlegung von AbwasserleitungenWörth am RheinFrist 10.11.2026
- Modernisierung GS Dorschbergschule - Installation von ZentralheizungenWörth am RheinFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Sanitär, Heizung und Lüftung in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 30 Wochen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Germersheim76726, Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Kreisverwaltung Germersheim
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 17 Monaten
- Bindefrist endetvor 16 Monaten40 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Lufttechnische Anlagen, Bauteil B
Beschreibung des Loses
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet insbesondere folgende Arbeiten: - Zu- und Abluft für den Speisesaal; - Zu- und Abluft für die Küche; - Luftkanalnetz | Überschlägige Mengen: - Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG), 2060 m³/h: 1 Stk.; - Zuluftanlage für die Küche, 5460 m³/h: 1 Stk.; - Dach-Abluftventilatoren für die Küchenabluft: 3 Stk.; Luftkanalnetz: 245 m²; - Deckenluftauslässe: 10 Stück | Der Wartungsvertrag beginnt nach Abnahme der Leistung. Er wird für die Dauer von 5 Jahren geschlossen | Förderung: Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu Lieferungen und/oder Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das der Auftraggeber direkt nach Vertragsschluss eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen wird. | Aufschiebende Bedingung: Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und/oder Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA bzw. die KfW den Antrag zur Förderung der oben genannten Maßnahme bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber dem Auftraggeber bestätigt hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über den Eintritt und den Umfang der Bedingung in Kenntnis zu setzen. | Hinweise: Alle weiteren Vertragsbestandteile hinsichtlich der Liefer- und/oder Leistungspflichten haben weiterhin und ebenso Bestand. Laut Förderrichtlinie dürfen vor Genehmigung des Förderantrags keine Baumaßnahmen begonnen und keine (Abschlags- )Zahlungen geleistet werden. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt und die Förderung mit einem Ablehnungsbescheid versagt werden und in der Folge dieser Vertrag hinsichtlich der Liefer- und/oder Leistungspflichten zur Umsetzung nicht in Kraft treten, lassen sich hieraus für den Auftragnehmer keine Schadensersatzansprüche ableiten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotspreisDer Preis ist vorliegend als alleiniges Zuschlagskriterium festgelegt. Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter den Angebotspreis im Angebotsschreiben (FB 213) zu vermerken sowie sämtliche Positionen des Leistungsverzeichnisses (FB 254) mit Preisen zu versehen.
Eignung9 von 9 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung (FB 124, Nr. 7) sowie auf Verlangen aktueller (nicht älter als 12 Monate) Auszug aus dem Berufsregister, Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die Erlaubnis zur Berufsausübung
- Kriterium
- Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (FB 124, Nr. 8)
- Kriterium
Eigenerklärung, dass der Bieter in der Vergangenheit mit vergleichbaren Leistungen betraut war und Benennung von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren mit mind. folgenden Angaben: Auftraggeber, Maßnahme, Leistung, Ausführungsort, Ausführungszeitraum, vertragliche Bindung … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass der Bieter in der Vergangenheit mit vergleichbaren Leistungen betraut war und Benennung von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren mit mind. folgenden Angaben: Auftraggeber, Maßnahme, Leistung, Ausführungsort, Ausführungszeitraum, vertragliche Bindung, stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeits- und Leitungskräfte, Auftragswert, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen / gerätespezifischen / zeitlichen / sonstigen Anforderungen und Ansprechpartner (FB 124, Nr. 9) sowie auf Verlangen schriftliche Bestätigung der Auftraggeber über die auftragsgemäße Erbringung der Leistungen- Kriterium
- Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen sowie Angabe der jahresdurchschnittlichen Zahl der Arbeits- und Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (FB 124, Nr. 10)
- Kriterium
Eigenerklärungen über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (FB 213, Nr. 11 und 12) sowie bei Bedarf Erklärung zur Bietergemeinschaft (FB 234), sofern die Leistungen im Rahmen einer solchen erbracht wird und Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235), so … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (FB 213, Nr. 11 und 12) sowie bei Bedarf Erklärung zur Bietergemeinschaft (FB 234), sofern die Leistungen im Rahmen einer solchen erbracht wird und Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235), sofern die Leistungen an Nachunternehmen oder im Rahmen der Eignungsleihe weitergegeben wird, sowie auf Verlangen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236)- Kriterium
- Eigenerklärung zu Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 2022/576 (FB 265)
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Tariftreue (FB 267) und / oder zum Mindestentgelt (FB 268)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 30 Wochen
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 40 Tage
- Angebotsöffnung
- 02.06.2025, 23:59 Uhr. Das Öffnungsverfahren richtet sich nach § 14 VOB/A EU. Die Angebotsöffnung findet dementsprechend unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der Bieter statt.
- Sicherheiten
verlangt: Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) ist in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bü … ganz lesenkürzer
verlangt: Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) ist in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. | Sicherheit für die Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) ist in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten. Die Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur au … ganz lesenkürzer
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf sodann erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an (§ 134 Absatz 2 Satz 3 GWB).“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in … ganz lesenkürzer
Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in deutscher Sprache über die Vergabeplattform subreport ELViS getätigt werden. Nachrichten auf anderen Kommunikationswegen – wie telefonisch, per Post, per E-Mail – werden nicht beantwortet. | Sämtliche zusätzliche Informationen zum Verfahren, mögliche Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Bieterfragen werden den Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform subreport ELViS zugeschickt. | Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform subreport ELViS regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Plattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Plattform und Erhalt der automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen. | Für die Erstellung eines Angebots muss stets die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform subreport ELViS eingestellten und vom Bieter abrufbaren Vergabeunterlagen verwendet werden. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Fragen beantwortet wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. | Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform subreport ELViS einzukalkulieren. Es wird zudem empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Plattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.- Hinweis
- Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Es folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und der VOB/A (EU).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim
- Website
- kreis-germersheim.de
- Kontakt
- vergabe@
kreis-germersheim.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Erwin Wegener Gmbh5 Zuschläge
- HI.TEQ5 Zuschläge
- Rohde GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Sauter-Cumulus GmbH4 Zuschläge
- Schupp GmbH & Co. KG Energie- und Haustechnik4 Zuschläge
- Diehl GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 45ff77b9-6b39-40eb-a8b3-9470f1a12d2f.