Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitBau

Samtgemeinde Neuenkirchen / Neubau Dorfcampus Merzen - Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Neuenkirchen · Osnabrück, Niedersachsen

Aktenzeichen LKOS 2026 - 206veröffentlicht 06.07.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 86 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Osnabrück.

Alle Ausschreibungen: Bau in Niedersachsen (621 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate09.10.2026 – 24.09.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Osnabrück49082, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Neuenkirchen
    vor 3 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 3 Monaten
  4. Bindefrist endet
    50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 36 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 24.09.2027
    vor 29 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Die Samtgemeinde Neuenkirchen projektiert den Neubau der Grundschule und des Dorf- und Jugendtreffs in der Gemeinde Merzen (Dorfcampus Merzen).

Die bestehenden Grundschulgebäude werden komplett abgerissen, um Platz für ein völlig neues Schulkonzept zu schaffen. Gleichzeitig wird die Umgebung einer planerischen Neugestaltung unterzogen, darunter der Schulhof westlich der benachbarten Sportflächen, die Außenbereiche der beiden südlichen Sporthallen (wobei eine dieser Hallen im Rahmen einer separaten Baumaßnahme neu errichtet wird).

Das Ziel besteht darin, den Dorfmittelpunkt der Gemeinde Merzen durch einen neuen Schulbau sowie ergänzende Gebäude und Einrichtungen sowohl pädagogisch als auch architektonisch aufzuwerten.

Das Baugrundstück befindet sich in Hanglage. Damit werden die Grundrisse terrassiert geplant.

Von Süden und Norden her ergeben sich damit Erschließungszonen auf zwei Ebenen. Der etwa 45 m x 45 m quadratische Grundriss erstreckt sich über drei Geschosse mit einer Höhe von etwa 14 m (gemessen von OKFF Ebene E-1 bis zum höchsten Punkt des Daches) ab Ebene E-1 von Süden her oder mit rund 6.70m über OKFF Ebene E0 von Norden her.

Umlaufend um das Gebäude ist ein überdachter Laubengang vorgesehen, der als Rettungsweg genutzt werden kann. Die drei Geschosse werden in Ebene E-1, Ebene E0 und Ebene E+1 gegliedert. Insgesamt gibt es dadurch zwei getrennte Eingangsbereiche. Im Norden erfolgt der Zugang zum Gebäude in Ebene E0, im Süden in Ebene E-1. Möglich ist dies durch einen "springenden" Geländeverlauf von Norden nach Süden.

Das Gebäude selbst kann als ein vertikaler Campus betrachtet werden. Es entfaltet sich von unten nach oben und bietet großzügige öffentliche Bereiche in den ebenen E-1 und E0, die sich zu den kleineren Clustereinheiten in Eben E+1 hin entwickeln.

Um die Vielfalt des neuen Dorfzentrums optimal zu nutzen, sind zahlreiche Synergien zwischen den schulischen Einrichtungen und öffentlichen Funktionen vorgesehen. So kann der große Bereich in Ebene E-1 entweder separat als Ganztags- und Mensabereich oder aber in Kombination als ein geräumiger Ausstellungsbereich, geeignet für Vorträge und andere Veranstaltungen, genutzt werden.

Im Inneren des Gebäudes wird eine Verbindung zwischen dem nördlichen oberen und dem südlichen unteren Zugang mithilfe einer großzügigen, etwa 7 Meter breiten Treppe hergestellt. Diese imposante Treppe erfüllt nicht nur der Erschließung, sondern bietet auch eine angenehme Aufenthaltsmöglichkeit. Zusätzlich dazu kann sie ähnlich wie die Sitzstufen im Außenbereich als eine kleine Bühne genutzt werden.

Der Entwurf sieht vor, dass die ersten beiden Ebenen als Massivbau in Stahlbeton und das Dach als Holzkonstruktion realisiert werden. Die Fassadengestaltung integriert den roten Klinker in Ebene E-1, der sich an der traditionellen Bauweise der Umgebung orientiert. Nach oben hin erhält das Gebäude eine rot lasierte Holzfassade.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die hierfür erforderlichen Erd-, Maurer-, Beton- und Verblendarbeiten, deren Ausführung von der 41. KW 2026 bis zur 38. KW 2027 vorgesehen ist.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen, vgl. § … ganz lesenEintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen, vgl. § 6a EU Nr. 1 VOB/A. Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A 1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen - Der Bieter muss - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 3) - in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Erg … ganz lesenReferenzen - Der Bieter muss - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 3) - in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind, vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A. Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A 1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschäftigtenzahl - Dem Bieter müssen - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A 1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste … ganz lesenBeschäftigtenzahl - Dem Bieter müssen - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A 1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
Spezifischer Jahresumsatz
Umsatz - Der Bieter muss - als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden L … ganz lesenUmsatz - Der Bieter muss - als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen abgeben, vgl. § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A. Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A 1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.10.2026
Vertragsende
24.09.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
50 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: 1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 2. Sicherheit für … ganz lesenverlangt: 1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 2. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Schulbetrieb / besondere Rücksichtnahme Die Baustelle grenzt unmittelbar an einen Gebäudeteil mit laufendem Schulbetrieb. Der AN hat besondere Sorgfalt bei Materialtransporten, An- und Abfahrtsverkehr und Sicherung von Arbeitsmitteln walten zu lassen. Werkzeuge/Arbeitsmittel sind auße … ganz lesenLeistung: 1. Schulbetrieb / besondere Rücksichtnahme Die Baustelle grenzt unmittelbar an einen Gebäudeteil mit laufendem Schulbetrieb. Der AN hat besondere Sorgfalt bei Materialtransporten, An- und Abfahrtsverkehr und Sicherung von Arbeitsmitteln walten zu lassen. Werkzeuge/Arbeitsmittel sind außerhalb der Arbeitszeiten unter Verschluss zu halten. Während der Bring- und Abholzeiten der Schülerinnen und Schüler ist erhöhte Vorsicht geboten. 2. Schulbetrieb / Bauablauf Die Arbeiten erfolgen bei lfd. Schulbetrieb. Hieraus erkennbare Einschränkungen, Erschwernisse und Unterbrechungen sind vom AN bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Dazu zählen insbesondere Einschränkungen durch: Schüler-, Lehrer- u. Besucherverkehr, Pausenzeiten, Anlieferungsbeschränkungen, Lärm- und Staubschutz, temporäre Absperrungen, Abstimmungen mit der Bauleitung sowie Vorgaben der Schulleitung / -trägers. Ein Anspruch auf ununterbrochenen Arbeitsablauf besteht nicht.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTWEG09U5# Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTWEG09U5# Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 05.08.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über den Menüpunkt "Angebote" bzw. das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Neuenkirchen
Anschrift
Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Kontakt
vergabe@lkos.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.505vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.018 Lose mit Angabe)
349.962 €Zuschlagswert im Median
125.140 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 863 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Niedersachsen (621 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6ebcd70-acb9-4ca4-9f91-e1b17d42011b.