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Samtgemeinde Fürstenau / Erweiterung und Sanierung der Maiburg-Grundschule Bippen - Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen

Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau · Osnabrück, Niedersachsen

Aktenzeichen LKOS 2024 - 111veröffentlicht 30.09.2024Dienstleistungen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Osnabrück49082, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Maiburg-Grundschule in Bippen

Beschreibung des Loses

Die Samtgemeinde Fürstenau beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung der Maiburg-Grundschule in der Gemeinde Bippen.

Die Maiburg-Grundschule Bippen befindet sich in der Samtgemeinde Fürstenau im Landkreis Osnabrück. Das Schulgebäude besteht aus * einem Altbau aus den 1950er-Jahren mit einem Erdgeschoss mit Toilettentrakt und Fahrradständer sowie * einer alten Sporthalle und * einer neuen Sporthalle und * einem Schulgebäudetrakt "Neubau" aus den 1960er-Jahren mit Erdgeschoss, einem 1. Obergeschoss, und einem Dachgeschoss.

Der Altbau, "Neubau" und die alte Sporthalle sind teilunterkellert. Die Gebäude wurden in Massivbauweise errichtet. Das Gebäude befindet sich teilweise noch im Ursprungszustand und ist stark sanierungsbedürftig. Die Maiburg-Grundschule wird aktuell zweizügig geführt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung soll die Schule nach der Sanierung und Erweiterung zweizügig mit den dazugehörigen Differenzierungsräumen und einem Ganztagsbereich betrieben werden. Es wird daher eine Erweiterung um entsprechende Fach- und Differenzierungsräume sowie angepasster Sanitäranlagen, Verkehrsflächen, und Nebenräume notwendig. Zudem ist die Schule räumlich für den Ganztagsbetrieb vorzubereiten. Auch ein Mehrzweckraum als Bewegungs- und Versammlungsraum ist vorzusehen. Das angepasste Raumprogramm ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Das Raumprogramm lässt sich im Bestandsgebäude nicht umsetzen, so dass eine Sanierung und Nutzungsoptimierung des Bestandsgebäude und Erweiterung im notwendigen Umfang zu planen ist.

Bei einer Sanierung des Gebäudes sind die aktuellen Vorschriften zu erfüllen, insbesondere im Bereich des Brandschutzes können Mängel vorhanden sein. Eine Brandverhütungsschau wurde zuletzt in den 1990er-Jahren durchgeführt. Zudem ist die Energieeffizienz der Gebäudeteile zu betrachten und zu optimieren. Das Dach der alten Sporthalle ist in die Jahre gekommen und ist ebenfalls mit in die Betrachtung einzubeziehen.

Als Energieträger für die Beheizung des Gebäudes wird aktuell Gas verwendet, in der Gemeinde Bippen ist ein Fernwärmenetz vorhanden. Das Freibad wird bereits aus diesem Fernwärmenetz versorgt. Ein Austausch der bestehenden Heizkörper ist zu überprüfen. Die Gebäudeelektrik ist stark veraltet. Die Sanitärinstallation des Toilettentraktes ist in 2013 entkernt und neu aufgebaut worden.

Eine energetische Sanierung hat hier nicht stattgefunden. Der Gebäudetrakt aus den 1950er-Jahren wurde von 2008 - 2010 energetisch saniert und mit einem WDVS mit Klinkerriemchen versehen. Der Gebäudetrakt aus den 1960er-Jahren ist mit einer nachträglichen Hohlschichtdämmung (Einblasdämmung) versehen worden. In 2020 - 2021 wurde eine neue Zweifeldsporthalle errichtet.

Das Grundstück, auf dem sich die Grundschule befindet, ist 8.190 m2 groß. Der Schulhof erstreckt sich über rd. 2.700 m2.

Die Außenanlagen zwischen der Maiburg-Grundschule und der Dalumer Str. sowie die umliegenden Freiflächen sind ebenfalls zu betrachten, zum einen die Verkehrssituation inkl. Parkmöglichkeiten und Busverkehr vor der Schule und zum anderen die Parkmöglichkeiten z. B. für außerschulische Hallennutzung.

Im Bereich der Maiburg-Grundschule gibt es keinen Bebauungsplan, das Grundstück liegt im § 34-Gebiet BauGB. Die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist zu überprüfen.

Gegenstand des Verfahrens sind kombinierte Architektur- und Ingenieurleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben. Die Planungsleistungen umfassen folgende Leistungen:

- Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI 2021, - Technische Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021 - Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2021 - Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI 2021 - Verkehrsanlagenplanung nach §§ 45 ff - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. Heft Nr. 17 der AHO-Schriftenreihe (4. Auflage, Stand Dezember 2022) und - Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGeKo) Die Teilnahme an Planungsbesprechungen mit der Politik, der Stadtverwaltung und weiteren am Bau Beteiligten ist mit einzukalkulieren.

Bei der geforderten Leistung werden eine hohe gestalterische Qualität sowie eine besondere Nachhaltigkeit in Bezug auf die eingesetzten Materialien, spätere Instandhaltungsaufwendungen sowie die Betriebskosten erwartet. Für die Planung des Gebäudes sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung, der Niedersächsischen Bauordnung, die gesetzlichen Vorgaben, die Schulbaurichtlinie, Anforderungen der Barrierefreiheit und Inklusion sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen.

Das beiliegende Raumprogramm beschreibt die Nutzungsanforderungen, die es umzusetzen gilt. Die Baumaßnahmen sollen möglichst flächensparend erfolgen und ein möglicher (Teil-) Umbau im Bestand sollte geprüft werden. Bei einer Bestandssanierung ist zu berücksichtigen, dass der Schulbetrieb (aktuell 2-zügig) ständig gewährleistet sein muss.

Der AG plant eine stufenweise Beauftragung der unterschiedlichen Leistungsphasen. In der 1. Stufe (LPH 1 - 2) ist eine Bestandsaufnahme mit anschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Dabei ist zu klären, ob sich eine Erweiterung und Sanierung wirtschaftlicher darstellt als ein kompletter Neubau, ggfs. an einem anderen Standort. In der 2. Stufe (LPH 3 - 4) wird die Planung bis zur Genehmigungsplanung konkretisiert. Die 3. Stufe (LPH 5 - 9) bezieht sich auf die Ausführungsphase.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis30 %
Qualität70 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung: Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufen 2 + 3 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 + 3 besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY12D759LV Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXTBYYDY12D759LV Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 07.06.2024 (für den Teilnahmewettbewerb) bzw. 02.08.2024 (für die Angebotsphase) ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet. Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Architektur- / Ingenieurbüro Schröder, Merzen4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Kontakt
vergabe@lkos.de
Auskünfte
Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenauvergabe@lkos.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3dd63206-ba95-4c88-9d63-651ab838cd18.