Samtgemeinde Artland - Vergabe der Straßenreinigungsleistungen
Samtgemeinde Artland · Quakenbrück, Niedersachsen
Aktenzeichen 327-25veröffentlicht 23.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 156 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Osnabrück.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 11 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 156 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Quakenbrück49610, Landkreis Osnabrück, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- 1 Konzept zur Straßenreinigung in der Samtgemeinde Artland40 %
- 2 Umweltkonzept20 %
- 3 Gesamtpreis pro Jahr (brutto)40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG). Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinden Artland sollen nunmehr zum 01.01.2026 neu vergeben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend längstens zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Vertragsverhältnis nicht von einer Partei bis spätestens zum 30.06. des Vorjahres gekündigt wird. Mithin ist eine Verlängerung höchstens bis zum 31.12.2029 möglich. Einer Kündigung zum 31.12.2029 bedarf es insoweit nicht. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung. Kehrleistung: Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der Straßen und Rinnsteine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der Parkspuren braucht daher nicht durchgeführt werden, wenn und soweit diese z.B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Kehrgutentsorgung: Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken - insbesondere auch verkehrsbedingter Art - sind im Entsorgungsentgelt einzukalkulieren. Die zur staubfreien Straßenreinigung notwendige Wassermenge wird von der Samtgemeinde gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Über eine evtl. Entnahme aus einem Hydranten muss mit dem Wasserverband Bersenbrück eine Absprache getroffen werden. Die Reinigung soll an - im Vorfeld - festgelegten Wochentagen durchgeführt werden. Bei zwei Kehrtagen pro Woche, sollten diese mindestens um drei Tage zeitversetzt sein. Mit der Reinigung ist an den festgesetzten Tagen so rechtzeitig (frühestens ab 06:00 Uhr) zu beginnen, dass sie bis 18:00 Uhr beendet ist.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die im Bereich der Samtgemeinde Artland liegenden Straßen gemäß dem beigefügten Straßenverzeichnis. Grundlage für die Straßenreinigung sind die Satzung über die Reinigung der Straßen in der Samtgemeinde Artland und die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Artland mit Straßenverzeichnis in Zusammenhang mit der Gebührensatzung (Straßenreinigungsgebührensatzung) für die Straßenreinigung der Samtgemeinde Artland. Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen in der Samtgemeinde Artland stellt sich wie folgt dar: Kehrmeter innerhalb der Stadt Quakenbrück (1 x wöchentlich): 33.699 m Kehrmeter innerhalb der Stadt Quakenbrück (2x wöchentlich): 28.656 m Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Badbergen (1x wöchentlich): 4.316 m Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Badbergen (2x wöchentlich): 2.172 m Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Nortrup (1x wöchentlich): 4.680 m Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Nortrup (2x wöchentlich): 1.805 m Kehrmeter innerhalb der Gemeinde Menslage (2x wöchentlich): 2.740 m Die angegebenen Mengenangaben sind überschlägig ermittelt und werden nach Aufmaß abgerechnet. Weitere Details sind dem Straßenverzeichnis der Samtgemeinde Artland sowie dem Vertrag zu entnehmen.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- 1 Konzept zur Straßenreinigung in der Samtgemeinde ArtlandDarstellung und Beschreibung der vorhandenen technischen Ausrüstung für die Straßenreinigungsarbeiten, insbesondere in Bezug auf die Kehrmaschinen, möglichst mit Beschreibung der Fahrzeuge und Angabe des Baujahres. Konzept zu den geplanten Straßenreinigungsleistungen mit Darstellung der Straßenreinigungsleistungen an den einzelnen Wochentagen, einer Routenplanung für die einzelnen Wochentage mit Darstellung der An- und Rückfahrt von und zur Betriebsstätte des Bieters, Darstellung der zu reinigenden Straßen, etwaige Zwischenfahrten und Angabe der Zeiten, der gefahrenen Gesamtkilometer, der Gesamtzeiten der Reinigungsleistungen und Angabe des Reinigungspersonals. Die Routenplanung sollte vorzugsweise mit einer graphischen Darstellung hinterlegt werden (z. B. Google-Maps).
- Qualität
- 2 UmweltkonzeptDarstellung der Umweltmanagementmaßnahmen des Unternehmens. Hierbei sind Ausführungen in Anlehnung an die Vorgaben einer Zertifizierung nach der EMAS-Verordnung oder der ISO 14001 zu machen. Darstellung der Umweltmaßnahmen in Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag. Insbesondere die Umweltfreundlichkeit der einzusetzenden Fahrzeuge (z. B. Elektrofahrzeuge, hohe Euroklassen, geringer Verbrauch o. ä.); die Umweltfreundlichkeit der Routenplanung der Straßenreinigung (Geringe Umlaufkilometer der Tagesroute durch effiziente Planung, kurze An- und Rückfahren von und zur Betriebsstätte des Bieters, möglichst keine oder wenige Zwischenfahren für das Betanken und Be- und Entladen der Fahrzeuge).
- Preis
- 3 Gesamtpreis pro Jahr (brutto)Gesamtpreis pro Jahr (brutto)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend längstens zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern das Vertragsverhältnis nicht von einer Partei bis spätestens zum 30.06. des Vorjahres gekündigt wird. Mithin ist eine Verlängerung höchstens bis zum 31.12.2029 möglich. Einer Kündigung zum 31.12.2029 bedarf es insoweit nicht.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenkürzer
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Angebot muss enthalten: 1. Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen 2. Konzept zur Straßenreinigung in der Samtgemeinde Artland (vgl. Zuschlagskriterien und Angaben in den Vergabeunterlagen) 3. Umweltkonzept (vgl. Zuschlagskriterien und Angaben in den Vergabeunterlagen) 4. Preisangebot (G … ganz lesenkürzer
Das Angebot muss enthalten: 1. Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen 2. Konzept zur Straßenreinigung in der Samtgemeinde Artland (vgl. Zuschlagskriterien und Angaben in den Vergabeunterlagen) 3. Umweltkonzept (vgl. Zuschlagskriterien und Angaben in den Vergabeunterlagen) 4. Preisangebot (Gesamtpreis pro Jahr (brutto)) auf Grundlage des beigefügten Preisblattes 5. Ausgefüller und unterschriebener Vertrag Mit dem Angebot ist der Vertrag mit Unterschrift vorzulegen. Alle grau hinterlegten Formularfelder sind auszufüllen. Sofern an dem Vertragsentwurf Änderungswünsche bestehen, sind diese vor Angebotsabgabe anzufragen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5TJK# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unt … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5TJK# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| EQQO Infra GmbH, Neuenkirchen | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Markt 1, 49610 Quakenbrück
- Website
- artland.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bbt-kanzlei.de - Auskünfte
- bbt Rechtsanwälte und Steuerberatervergabestelle@
bbt-kanzlei.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 21.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe19d3f8-aaa7-4cb0-b16d-f5d5ac569655.